Schimmel – Sofortcheck

Beantworte kurz die Fragen. Du bekommst eine Ampel-Einschätzung und eine konkrete To-do-Liste inkl. Mängelanzeige-Vorlage. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

1. Kurz einordnen

Tipp: Ein einfaches Hygrometer (10–15 €) hilft: Ideal sind 40–60 % rel. Luftfeuchte.

Was jetzt wichtig ist: Sofortmaßnahmen

  1. Beweissicherung: Fotos/Videos mit Datum, Größe notieren, ggf. Hygrometer-Werte festhalten.
  2. Feuchte begrenzen: 2–4×/Tag stoßlüften (5–10 Minuten), Türen zu feuchten Räumen schließen, Wäsche nicht in Wohnräumen trocknen.
  3. Temperatur halten: Mind. 18–20 °C in betroffenen Räumen – starke Auskühlung vermeiden.
  4. Mängel melden: Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter:in senden (Vorlage unten), Frist zur Beseitigung setzen.
  5. Ursache prüfen: Bei Verdacht auf Bauschaden (Wasserfleck/Leck) Fachbetrieb/Verwaltung informieren – nicht eigenmächtig großflächig reinigen.

Mängelanzeige – Muster zum Kopieren

Betreff: Mängelanzeige – Schimmelbildung in <Raum>

Sehr geehrte:r <Name Vermieter:in>,

in meiner Wohnung ist am <Ort/Fläche> seit <Datum> Schimmel sichtbar / muffiger Geruch wahrnehmbar. Die Fläche ist ca. <Größe>, Fotos liegen bei. Ich lüfte und heize angemessen.

Ich bitte um Mangelbeseitigung und Rückmeldung bis zum <Datum, z. B. in 7–14 Tagen>. Bei Verdacht auf Durchfeuchtung/Wasserschaden bitte kurzfristig Fachprüfung veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen
<Name / Adresse / Kontakt>

Sende die Anzeige nachweisbar (Einwurf-Einschreiben / E-Mail mit Sendebestätigung).

Schimmel: Häufige Ursachen & Vorbeugung

Häufige Fragen zum Thema Schimmel

Ab wann ist Schimmel ein Mietmangel?

Schon kleine, wiederkehrende Flecken können ein Mangel sein. Maßgeblich sind Ursache, Umfang und Behebungsbedarf. Mangel schriftlich anzeigen und Frist setzen.

Darf ich die Miete mindern?

Grundsätzlich möglich, aber die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Vorher Mangel anzeigen und rechtlich beraten lassen (Mieterverein/Rechtsberatung), um Risiken zu vermeiden.

Reicht Lüften/Heizen immer aus?

Nein. Bei Bauschäden (z. B. Leckagen, Wärmebrücken) hilft nur fachgerechte Instandsetzung. Eigenreinigung löst die Ursache nicht.

Wichtig: Bei Gesundheitsbeschwerden, ausgedehntem Befall oder Wasserschaden bitte umgehend Fachbetrieb/Rechtsberatung kontaktieren. Diese Seite ersetzt keine Begutachtung.

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