Wenn Ihre Mietwohnung erhebliche Mängel aufweist, die Ihre Wohnqualität beeinträchtigen, haben Sie als Mieter:in unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Miete zu mindern. Diese Seite erklärt Ihnen die Grundlagen und bietet eine Orientierungshilfe zur Berechnung.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Mieter-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist eine Mietminderung?
Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die vereinbarte Miete zu kürzen, wenn die Mietsache einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert (§ 536 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Voraussetzungen für eine Mietminderung
Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen (Bagatellmängel berechtigen nicht zur Minderung).
Der Mangel darf nicht vom Mieter selbst verursacht worden sein.
Der Vermieter muss über den Mangel informiert worden sein (Mängelanzeige!) und die Möglichkeit zur Beseitigung gehabt haben.
Das Recht zur Mietminderung darf nicht im Mietvertrag (wirksam) ausgeschlossen sein.
Sie durften den Mangel bei Vertragsabschluss nicht gekannt und die Wohnung trotzdem vorbehaltlos angemietet haben.
Wichtig: Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, d.h., Sie müssen sie nicht erst gerichtlich durchsetzen. Sie sollten die Minderung aber immer schriftlich ankündigen und begründen!
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Die Höhe der Mietminderung muss **angemessen** sein und richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung durch den Mangel. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Prozentsätze. Sogenannte **Mietminderungstabellen** (z.B. Berliner Tabelle, Hamburger Tabelle) fassen Gerichtsurteile zu verschiedenen Mängeln zusammen, dienen aber nur als grobe Orientierung und sind nicht bindend.
Berechnungsgrundlage für die Minderung ist in der Regel die **Bruttomiete** (Kaltmiete plus Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen).
Risiko: Mindern Sie die Miete zu hoch oder unberechtigt, können Mietrückstände entstehen, die den Vermieter im schlimmsten Fall zu einer Kündigung berechtigen können. Im Zweifel sollten Sie die Miete unter Vorbehalt weiterzahlen und/oder Rechtsrat einholen!
Orientierungsrechner für Mietminderung (Beispiel)
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient nur einer ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung! Die tatsächliche Höhe einer zulässigen Mietminderung hängt stark vom Einzelfall und der aktuellen Rechtsprechung ab. Kontaktieren Sie im Zweifel einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.
Monatlicher Minderungsbetrag: EUR
Gesamter Minderungsbetrag für den Zeitraum: EUR
Nochmaliger Hinweis: Dies ist nur eine Schätzung!
Wie wird die Mietminderung geltend gemacht?
Mängelanzeige: Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich und nachweisbar (schriftlich per Einschreiben) über den Mangel und setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung. (Nutzen Sie hierfür unseren Generator für Mängelanzeigen!)
Minderung erklären: Wenn der Mangel nicht fristgerecht beseitigt wird, erklären Sie dem Vermieter schriftlich, dass Sie die Miete ab sofort (oder ab Auftreten des Mangels) um einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz mindern.
Gekürzte Miete zahlen: Überweisen Sie nur noch die gekürzte Miete. Es ist oft ratsam, den einbehaltenen Betrag auf einem separaten Konto "anzusparen".
Zahlung unter Vorbehalt: Wenn Sie unsicher über die Höhe der Minderung sind, können Sie die volle Miete unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung wegen des bestehenden Mangels zahlen und den überzahlten Teil später zurückfordern, sobald die angemessene Quote klar ist.
Beweise sichern: Dokumentieren Sie Mängel immer sorgfältig (Fotos mit Datum, Videos, Zeugen, Lärmprotokoll, Temperaturmessungen etc.).
Kommunikation: Führen Sie jegliche Korrespondenz mit dem Vermieter schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.
Fristen beachten: Insbesondere die Frist zur Mängelanzeige und die Fristsetzung zur Beseitigung.
Rechtsberatung: Bei erheblichen Mängeln, Unsicherheit über die Minderungshöhe oder Streit mit dem Vermieter ist die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht dringend zu empfehlen.
🤖
Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft
Ob Brief vom Amt, komplizierter Antrag oder langer Bescheid:
Clerion erklärt Ihnen jedes Schreiben verständlich, erkennt Fristen,
prüft Dokumente und erstellt auf Wunsch ein fertiges Antwort-PDF.
Einfach, sicher und entwickelt für Menschen, die im Alltag entlastet werden wollen.
Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:
Checkliste – Mietminderung bei Wohnungsmängeln
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Schimmel vier Wochen, dann Minderung
Ausgangslage: Herr Lange, 55, bemerkt Schimmel im Bad. Er zeigt es an. Vermieter sagt: "Das ist normal, lüften Sie besser."
Problem: Nach vier Wochen: Schimmel ist größer, schwarze Flecken. "Das ist nicht hinnehmbar, ich bin hier nicht sicher."
Maßnahme: Zweite Mängelanzeige per Einschreiben: "Schimmel in Bad, Frist 2 Wochen zur Behebung." Nach Fristablauf: Schriftliche Mitteilung: "Aufgrund des unbehobenem Schimmels mindere ich die Miete um 15% ab sofort."
Ergebnis: Miete statt 800 € nur 680 € gezahlt. Die Minderung war berechtigt. Nach 3 Monaten Reparatur durchgeführt, Minderung endet. Lange bekommt 360 € Ausgleich + volle Miete ab Reparatur.
Beispiel 2 – Heizung kaputt im Winter: Sofort mindern
Ausgangslage: Frau Schmidt, 70, hat im Januar keine Heizung. Vermieter sagt: "Montag kommt Handwerker" – es ist Donnerstag.
Problem: "Ich friere! Das ist nicht akzeptabel, ich bin alt und anfällig." Innentemperatur: 12°C.
Maßnahme: Sofort-Mängelanzeige (Telefon + Fax): "Heizung kaputt, Notfall!" Sie informiert den Vermieter, dass sie für die Dauer des Ausfalls die Miete mindert. Notfall-Handwerker rufen (Vermieter zahlt). Nach Reparatur dauert es 2 Tage.
Ergebnis: Miete für 2 Tage: statt 27 € nur 19 € gezahlt (Minderung 30%). Vermieter zahlt Notfallhandwerker (200 €). Keine Klage, weil Minderung berechtigt ist.
Hinweis: Mängelanzeige ist Voraussetzung! Reduzierte Miete zahlen. Nicht zu viel mindern, sonst droht Kündigung! Minderung ist Dein Recht!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann darf ich die Miete mindern?
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Die Höhe der Minderung ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern muss **angemessen** sein. Sie richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Als Orientierung können **Mietminderungstabellen** herangezogen werden, diese sind jedoch nicht bindend. Bei Unsicherheit sollten Sie immer Rechtsrat einholen.
Was muss ich tun, bevor ich die Miete mindere?
Bevor Sie die Miete mindern, müssen Sie den Mangel Ihrem Vermieter schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Ohne eine solche **Mängelanzeige** verlieren Sie Ihr Minderungsrecht.
Welche Risiken gibt es bei der Mietminderung?
Das größte Risiko ist, dass Sie die Miete zu hoch mindern. Dadurch entstehen **Mietrückstände**, die im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen können. Zahlen Sie daher im Zweifel die Miete unter Vorbehalt weiter und holen Sie sich rechtlichen Rat.