Mit diesem Formular können Sie ein Schreiben erstellen, um eine Mietminderung wegen Mängeln anzukündigen oder geltend zu machen. Rechtsgrundlage: Ist die Tauglichkeit der Mietsache wegen eines Mangels aufgehoben oder gemindert, ist der Mieter für die Zeit der Beeinträchtigung ganz oder teilweise von der Miete befreit bzw. schuldet nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB). Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB), und zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB). Voraussetzung ist in der Praxis regelmäßig, dass der Vermieter den Mangel kennt (z.B. durch eine vorherige Mängelanzeige). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zur Mietminderung.
Wichtig: Eine unberechtigte oder zu hohe Kürzung kann zu Mietrückständen führen und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auslösen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Bei Unsicherheiten (Quote/Höhe/Startdatum) sollte fachlicher Rat eingeholt werden.
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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Die Minderungsquote ist immer einzelfallabhängig (Art, Dauer, Intensität des Mangels) und sollte eher vorsichtig angesetzt werden.
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Redaktionell geprüft: 23.12.2025