Mit diesem Formular können Sie eine Mängelanzeige an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung erstellen. Pflicht zur Anzeige: Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter diesen unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Unterbleibt die Anzeige, kann dies zu Schadensersatzpflicht führen und Rechte (z.B. Minderung/Schadensersatz/Kündigung ohne Frist) einschränken (§ 536c Abs. 2 BGB). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zur Mängelanzeige.
Praxis-Tipp: Beschreiben Sie Mängel konkret (Ort, Umfang, seit wann, Häufigkeit) und fügen Sie Belege (Fotos, Messwerte, Zeugen) bei. Setzen Sie eine angemessene Frist; bei Gefahr im Verzug zusätzlich sofort telefonisch informieren.
Hinweis zur Datenspeicherung: „Eingaben speichern/Laden“ nutzt localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Mieter-Lotse statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab; bei Gesundheitsgefahr (z.B. starker Schimmel) ist oft schnelles Handeln nötig.
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026