Mängelanzeige an den Vermieter erstellen

Mit diesem Formular können Sie eine Mängelanzeige an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung erstellen. Pflicht zur Anzeige: Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter diesen unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Unterbleibt die Anzeige, kann dies zu Schadensersatzpflicht führen und Rechte (z.B. Minderung/Schadensersatz/Kündigung ohne Frist) einschränken (§ 536c Abs. 2 BGB). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zur Mängelanzeige.

Praxis-Tipp: Beschreiben Sie Mängel konkret (Ort, Umfang, seit wann, Häufigkeit) und fügen Sie Belege (Fotos, Messwerte, Zeugen) bei. Setzen Sie eine angemessene Frist; bei Gefahr im Verzug zusätzlich sofort telefonisch informieren.

Hinweis zur Datenspeicherung: „Eingaben speichern/Laden“ nutzt localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Mieter-Lotse statt.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab; bei Gesundheitsgefahr (z.B. starker Schimmel) ist oft schnelles Handeln nötig.

Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zum Mieter / zur Mieterin
2. Angaben zum Vermieter / zur Hausverwaltung
3. Beschreibung der Mängel

Beschreiben Sie jeden Mangel so konkret wie möglich (Ort, seit wann, Ausmaß, Auswirkungen). Bei mehreren Mängeln: getrennt erfassen und ggf. Fotos als Anlage beifügen.

4. Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Fristsetzung

Hinweis zur Selbstvornahme: § 536a Abs. 2 BGB setzt u.a. voraus, dass der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder eine umgehende Beseitigung zur Erhaltung/Wiederherstellung notwendig ist.

5. Beizufügende Anlagen (optional)