Anhaltender Lärm durch Nachbarn, Baustellen oder Gewerbe kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Rechtlich gilt eine dauerhafte Ruhestörung als Mangel der Mietsache. Damit Sie Ihr Recht auf Mietminderung wegen Lärm oder auf Abhilfe durch den Vermieter durchsetzen können, brauchen Sie ein sorgfältig geführtes Lärmprotokoll – Ihr stärkstes Beweismittel.
Ein subjektiver Eindruck wie „es ist ständig laut“ reicht vor Gericht nicht aus. Nur ein detailliertes Lärmprotokoll zeigt, dass die Störungen regelmäßig und erheblich sind. Es hilft Ihnen,
Wichtig: Nur ein präzises, lückenloses Protokoll hat Beweiskraft. Unvollständige oder pauschale Angaben („immer laut“) werden nicht anerkannt.
Führen Sie Ihr Lärmprotokoll über mindestens zwei bis drei Wochen, bei häufigen Störungen auch länger. Ziel ist es, ein realistisches Bild der Belastung zu zeigen. Notieren Sie auch lärmfreie Tage – sie machen das Protokoll glaubwürdiger.
Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Lärmprotokoll-Vorlage als PDF. Die Vorlage enthält alle relevanten Felder für Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, Zeugen und Auswirkungen – perfekt für die Weitergabe an den Vermieter oder Anwalt.
Ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen ist meist ausreichend. Bei häufiger Ruhestörung kann eine kürzere, aber dichte Dokumentation genügen.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet. Ein Gespräch ist aber oft sinnvoll und kann helfen, Konflikte ohne Vermieter oder Anwalt zu lösen.
Senden Sie es mit einem Schreiben an den Vermieter, fordern Sie Abhilfe und setzen Sie eine Frist. Danach können Sie bei Untätigkeit die Miete mindern.
Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen, außer er ist außergewöhnlich laut, dauerhaft oder zu unüblichen Zeiten.
Wenn der Lärm erheblich ist und der Vermieter nach Meldung keine Abhilfe schafft. Das Lärmprotokoll dient als Nachweis und Grundlage für die Minderungsquote.