Ein Lärmprotokoll ist ein wichtiges Hilfsmittel, um wiederholte Ruhestörungen nachvollziehbar zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art/Quelle des Lärms, Auswirkungen, ggf. Zeugen). Es kann dem Vermieter als Anlage beigefügt werden, wenn Störungen als Mangel angezeigt werden sollen. Hinweis: Das Tool erstellt eine leere Vorlage (keine automatische „Beweisführung“).
Mängelanzeige nicht vergessen: Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache, muss der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Unterbleibt die Anzeige, können Rechte des Mieters eingeschränkt sein und es kann eine Ersatzpflicht entstehen (§ 536c Abs. 2 BGB).
Praktischer Tipp: Führen Sie das Protokoll möglichst zeitnah nach jeder Störung und über einen ausreichend langen Zeitraum (z.B. mehrere Wochen), damit Häufigkeit und Muster erkennbar sind. Ergänzend können Zeugen/weitere Betroffene notiert werden.
Hinweis zur Datenspeicherung: „Speichern/Laden“ nutzt den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Mieter-Lotse statt.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Maßnahmen im konkreten Fall möglich sind (Vermieterabmahnung, Unterlassung, ggf. Mietminderung) hängt stark von Art, Dauer und Intensität der Störung ab.
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Redaktionell geprüft: 13.12.2025