Modernisierungsankündigung erhalten? Ihre Rechte und Pflichten als Mieter:in
Ein Schreiben zur Modernisierungsankündigung löst bei vielen Mieter:innen Sorgen aus – Baulärm, Schmutz, Stress und vor allem die Aussicht auf eine höhere Miete. Doch: Sie müssen nicht alles hinnehmen. Das Mietrecht schützt Sie mit klaren Fristen, Formvorgaben und der Möglichkeit, Widerspruch wegen Härtefall einzulegen.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Mieter-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Modernisierung oder Instandhaltung – der entscheidende Unterschied
Nicht jede Baumaßnahme darf auf die Miete umgelegt werden. Entscheidend ist, ob es sich um eine Modernisierung oder eine reine Instandhaltung handelt.
Instandhaltung: Der Vermieter beseitigt nur einen Mangel – z. B. defekte Fenster, ein kaputtes Dach oder eine alte Heizung, die ersetzt wird. Diese Kosten sind nicht umlagefähig.
Modernisierung: Die Maßnahme verbessert dauerhaft den Wohnwert, spart Energie oder schafft neuen Wohnraum – z. B. durch eine bessere Dämmung, den Anbau eines Balkons oder neue Heiztechnik. Nur hier darf der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen.
In der Praxis handelt es sich oft um eine Mischmaßnahme. Dann müssen die Kosten anteilig aufgeteilt werden – der Instandhaltungsanteil bleibt beim Vermieter.
Formelle Anforderungen an die Modernisierungsankündigung
Damit die Ankündigung wirksam ist, muss sie Ihnen mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten zugehen und folgende Angaben enthalten (§ 555c BGB):
Art, Umfang und Beginn der geplanten Maßnahmen
Voraussichtliche Dauer der Arbeiten
Zu erwartende Mieterhöhung und künftige Betriebskosten
Hinweis auf das Recht zum Härteeinwand (§ 555d BGB)
Wichtig: Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie zu ungenau, ist die Modernisierungsankündigung formell unwirksam. Sie müssen die Arbeiten dann zunächst nicht dulden.
Ihr wichtigstes Recht: Der Härteeinwand (§ 555d BGB)
Auch bei wirksamer Ankündigung können Sie sich wehren, wenn die Maßnahme für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Das gilt besonders bei:
Finanzieller Überforderung: Wenn die neue Miete Ihren Lebensunterhalt gefährdet.
Gesundheitlicher oder familiärer Belastung: z. B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder kleinen Kindern.
Unverhältnismäßiger Beeinträchtigung: etwa durch langanhaltenden Lärm, Staub oder fehlende Nutzung der Wohnung.
Der Einwand muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung erfolgen. Danach verlieren Sie dieses Recht.
Widerspruch richtig einlegen
Frist beachten: Spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats nach Zugang der Ankündigung muss Ihr Widerspruch beim Vermieter sein.
Schriftlich und nachweisbar: Senden Sie ihn per Einwurf-Einschreiben oder übergeben Sie ihn gegen Empfangsbestätigung.
Begründung nicht vergessen: Legen Sie dar, ob formelle Mängel bestehen oder ein Härtefall vorliegt. Bei finanzieller Härte: Fügen Sie Nachweise über Ihre Einkünfte und Ausgaben bei.
Nach der Modernisierung: Wie stark darf die Miete steigen?
Der Vermieter darf 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Nicht abziehbare Posten wie Wartung, Schönheitsreparaturen oder Instandhaltung sind nicht umlagefähig. Außerdem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren maximal um 3 €/m² steigen (2 €/m² bei niedrigen Ausgangsmieten).
Ihre Handlungsmöglichkeiten
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Maßnahme rechtmäßig ist oder die Ankündigung formfehlerhaft, sollten Sie sich unverzüglich beraten lassen. Mietervereine, Verbraucherzentralen und spezialisierte Fachanwälte können prüfen, ob Sie Widerspruch einlegen sollten oder ob die angekündigte Mieterhöhung korrekt berechnet ist.
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Checkliste – Widerspruch gegen Modernisierung & Mieterhöhung
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Neue Fenster, 80 € Mieterhöhung für Rentner
Ausgangslage: Frau Weber, 78, Rentnerin, erhält Modernisierungsmitteilung: "Neue Fenster 80.000 € für ganzes Haus. Ihre Mieterhöhung: +80 €/Monat für 8 Jahre."
Problem: "Meine Rente ist 1.200 €. 80 € mehr kann ich nicht leisten!" Sie überlebt gerade noch.
Ergebnis: Gericht erlaubt Modernisierung, aber reduziert Mieterhöhung auf +40 € wegen Sozialklausel. "Das ist fair und leistbar", atmet Weber auf.
Beispiel 2 – Energiesparen: Familie behält 50% der Ersparnis
Ausgangslage: Familie Müller mit 2 Kindern. Modernisierung: Wärmeisolation 50.000 €. Heizkosten sinken von 1.200 € auf 900 € pro Jahr (Einsparung: 300 €).
Problem: "Die Modernisierung kostet 10 € mehr monatlich, aber wir sparen 25 € in Nebenkosten. Das geht auf!"
Maßnahme: Mieterbund erklärt: "Ihr könnt bis 50% der Energieeinsparung behalten!" Berechnung: 300 € ÷ 2 = 150 € Gutschrift pro Jahr. 50 % der Mieterhöhung (10 € monatlich = 120 € pro Jahr) werden durch die 150 € Einsparung kompensiert.
Ergebnis: Effektive Mieterhöhung: nur ~3 € monatlich, nicht 10 €. Familie zahlt weniger Nebenkosten insgesamt. "Das ist eine echte Verbesserung!"
Hinweis: Sozialklausel §574 BGB schützt Rentner, Kranke, Familien! Max. 8% Umlage pro Jahr. Energieeinsparungen = 50% Gutschrift! Immer widersprechen!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich Handwerker für die Modernisierung in meine Wohnung lassen?
Grundsätzlich ja – es besteht eine Duldungspflicht. Liegt jedoch ein fristgerechter Härteeinwand oder ein formeller Mangel der Ankündigung vor, darf der Zutritt verweigert werden, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Wie hoch darf die Mieterhöhung nach einer Modernisierung sein?
Bis zu 8 % der umlagefähigen Kosten, gedeckelt durch die Kappungsgrenze von 3 €/m² innerhalb von sechs Jahren (bzw. 2 €/m² bei günstigen Wohnungen).
Was ist der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung?
Instandhaltung: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – Kosten trägt der Vermieter. Modernisierung: Verbesserung oder Energieeinsparung – anteilige Umlage erlaubt.
Was gilt bei energetischer Modernisierung?
Sie müssen die Maßnahme grundsätzlich dulden, dürfen aber für die Dauer der Bauarbeiten die Miete mindern.
Wann lohnt sich ein Härteeinwand?
Immer dann, wenn Sie durch die Modernisierung oder die Mieterhöhung unzumutbar belastet würden – etwa finanziell, gesundheitlich oder familiär.