Eine Modernisierungsankündigung ist oft mit einer erheblichen Mieterhöhung verbunden. Sie sind jedoch nicht rechtlos. Sie können der Maßnahme widersprechen, wenn die Ankündigung formelle Fehler enthält oder die Mieterhöhung für Sie eine unzumutbare finanzielle Härte darstellt.
Widerspruchsfrist beachten! Ihr Widerspruch (insbesondere der Härteeinwand) muss dem Vermieter spätestens bis zum Ende des Monats zugehen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt. Handeln Sie also schnell und versenden Sie das Schreiben nachweisbar!
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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