Mietvertrag kündigen: Das müssen Sie als Mieter:in wissen

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen und aus Ihrer Wohnung ausziehen? Damit die Kündigung wirksam ist und es später keine Probleme gibt, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten, insbesondere die Form und die Kündigungsfristen. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter

Als Mieter:in können Sie Ihren Mietvertrag für eine Wohnung in der Regel ohne Angabe von Gründen **ordentlich kündigen**. Hierbei müssen Sie sich jedoch an die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt grundsätzlich **drei Monate** zum Monatsende (§ 573c Abs. 1 BGB). Das bedeutet, die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am **dritten Werktag eines Monats** zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.

Längere, im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfristen zuungunsten des Mieters sind in der Regel unwirksam. Kürzere Fristen können jedoch vereinbart werden.

Form der Kündigung

Die Kündigung des Mietvertrages muss zwingend **schriftlich** erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). Das bedeutet:

Wichtig für den Nachweis: Versenden Sie die Kündigung am besten per **Einschreiben mit Rückschein** oder übergeben Sie sie persönlich unter Zeugen bzw. lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie quittieren. So können Sie den rechtzeitigen Zugang beim Vermieter nachweisen.

Inhalt eines Kündigungsschreibens durch den Mieter

Ein Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:

Zum Generator für Ihr Kündigungsschreiben

Sonderkündigungsrechte für Mieter

In bestimmten Situationen haben Sie als Mieter:in ein Sonderkündigungsrecht, das Ihnen erlaubt, den Mietvertrag vorzeitig mit einer verkürzten Frist zu beenden. Beispiele hierfür sind:

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und informieren Sie sich genau, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht vermuten.

Die Wohnungsübergabe

Vor dem Auszug steht die Wohnungsübergabe an den Vermieter an. Wichtige Punkte hierbei:

Tipp: Machen Sie vor der Übergabe Fotos vom Zustand der Wohnung, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.