Dieser Mini-Check stuft deine Lage mit einer Ampel ein und gibt dir eine konkrete To-do-Liste – inklusive Ratenplan-Vorlage. Die Einschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kündigung/Räumungsklage bitte sofort Beratung holen.
Redaktionell geprüft: 02.01.2026
Wichtig: Das sind stark vereinfachte Hinweise – die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall (Zugang, Höhe, Termine, laufende Zahlungen, weitere Kündigungsgründe) ab.
Betreff: Vorschlag Ratenzahlung Mietrückstand
Sehr geehrte:r <Name Vermieter:in>,
wegen eines Mietrückstandes in Höhe von <Betrag €> biete ich ab dem <Datum> eine Ratenzahlung von <Betrag €> monatlich zusätzlich zur laufenden Miete an. Die vollständige Tilgung erfolgt voraussichtlich bis <Datum>.
Ich bitte um Bestätigung der Vereinbarung in Textform. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
<Dein Name / Adresse / Kontaktdaten>
Tipp: Realistische Raten anbieten und pünktlich zahlen – sonst frühzeitig neu verhandeln.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist insbesondere möglich, wenn der Rückstand über zwei aufeinander folgende Termine „nicht unerheblich“ ist oder sich über mehr als zwei Termine auf zwei Monatsmieten summiert (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
In Notlagen kann eine Übernahme möglich sein (z.B. als Darlehen). Zuständig ist je nach Situation Jobcenter (SGB II) oder Sozialamt (SGB XII). Das sollte schnell geklärt werden, besonders wenn eine Kündigung im Raum steht.
Sofort rechtlichen Rat holen. Zusätzlich prüfen, ob eine vollständige Begleichung der Rückstände (oder Verpflichtung einer öffentlichen Stelle) innerhalb der gesetzlichen Frist die fristlose Kündigung unwirksam machen kann (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Wichtig: Diese Erste Hilfe ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung bitte sofort Rechtsrat holen und parallel prüfen, ob eine Zahlung/Verpflichtung einer öffentlichen Stelle nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB in Betracht kommt.