Mietschulden – Erste Hilfe

Dieser Mini-Check stuft deine Lage mit einer Ampel ein und gibt dir eine konkrete To-do-Liste – inklusive Ratenplan-Vorlage. Die Einschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kündigung/Räumungsklage bitte sofort Beratung holen.

Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Kurze Angaben

Keine Panik – selbst bei Kündigung gibt es oft Handlungsmöglichkeiten. Wichtig ist, sofort zu reagieren und die nächsten Schritte dokumentiert anzugehen.

Was du jetzt tun kannst (Sofortmaßnahmen)

  1. Kontakt aufnehmen: Vermieter:in schriftlich informieren, Zahlungsbereitschaft zeigen, Raten anbieten.
  2. Unterstützung prüfen: Kostenübernahme von Mietschulden beim Jobcenter/Sozialamt erfragen (z.B. Darlehen) und Unterlagen bereithalten.
  3. Beratung holen: Schuldnerberatung, Mieterverein oder anwaltliche Beratung (ggf. Beratungshilfe beim Amtsgericht).
  4. Kündigungsrisiko einordnen: Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kommt insbesondere in Betracht, wenn der Rückstand die gesetzlichen Schwellen erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  5. Schonfrist/„Heilung“ prüfen: Bei fristloser Kündigung wegen Mietrückstands kann die Kündigung unter Voraussetzungen unwirksam werden, wenn binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit vollständig gezahlt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Zahlung verpflichtet (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Wichtig: Das sind stark vereinfachte Hinweise – die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall (Zugang, Höhe, Termine, laufende Zahlungen, weitere Kündigungsgründe) ab.

Ratenplan-Vorlage (zum Übernehmen)

Betreff: Vorschlag Ratenzahlung Mietrückstand

Sehr geehrte:r <Name Vermieter:in>,

wegen eines Mietrückstandes in Höhe von <Betrag €> biete ich ab dem <Datum> eine Ratenzahlung von <Betrag €> monatlich zusätzlich zur laufenden Miete an. Die vollständige Tilgung erfolgt voraussichtlich bis <Datum>.

Ich bitte um Bestätigung der Vereinbarung in Textform. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen
<Dein Name / Adresse / Kontaktdaten>

Tipp: Realistische Raten anbieten und pünktlich zahlen – sonst frühzeitig neu verhandeln.

Häufige Fragen zu Mietschulden

Wann droht eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist insbesondere möglich, wenn der Rückstand über zwei aufeinander folgende Termine „nicht unerheblich“ ist oder sich über mehr als zwei Termine auf zwei Monatsmieten summiert (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Übernimmt das Jobcenter/Sozialamt Mietschulden?

In Notlagen kann eine Übernahme möglich sein (z.B. als Darlehen). Zuständig ist je nach Situation Jobcenter (SGB II) oder Sozialamt (SGB XII). Das sollte schnell geklärt werden, besonders wenn eine Kündigung im Raum steht.

Was, wenn schon eine Räumungsklage läuft?

Sofort rechtlichen Rat holen. Zusätzlich prüfen, ob eine vollständige Begleichung der Rückstände (oder Verpflichtung einer öffentlichen Stelle) innerhalb der gesetzlichen Frist die fristlose Kündigung unwirksam machen kann (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Wichtig: Diese Erste Hilfe ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung bitte sofort Rechtsrat holen und parallel prüfen, ob eine Zahlung/Verpflichtung einer öffentlichen Stelle nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB in Betracht kommt.

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