Mietschulden – Erste Hilfe

Dieser Mini-Check stuft deine Lage mit einer Ampel ein und gibt dir eine konkrete To-do-Liste – inklusive Ratenplan-Vorlage. Die Einschätzung ist unverbindlich. Bei ernster Lage bitte sofort Hilfe holen.

1. Kurze Angaben

Keine Panik – selbst bei Kündigung gibt es oft Handlungsmöglichkeiten. Unten findest du sofortige Schritte.

Was du jetzt tun kannst (Sofortmaßnahmen)

  1. Kontakt aufnehmen: Vermieter:in schriftlich informieren, Zahlungsbereitschaft zeigen, Raten anbieten.
  2. Unterstützung prüfen: Kostenübernahme Mietschulden beim Jobcenter/Sozialamt erfragen (Darlehen/Beihilfe; Belege bereithalten).
  3. Beratung holen: Schuldnerberatung, Mieterverein oder Rechtsberatung (ggf. Beratungshilfe beim Amtsgericht).
  4. Fristen beachten: Bei Kündigung schnell handeln – bei fristloser Kündigung kann Heilung durch komplette Nachzahlung möglich sein (zeitnah klären!).
  5. Budget prüfen: Abschläge und Fixkosten durchgehen, Priorität: Miete, Energie, Krankenversicherung.

Ratenplan-Vorlage (zum Übernehmen)

Betreff: Vorschlag Ratenzahlung Mietrückstand

Sehr geehrte:r <Name Vermieter:in>,

wegen eines Mietrückstandes in Höhe von <Betrag €> biete ich ab dem <Datum> eine Ratenzahlung von <Betrag €> monatlich zusätzlich zur laufenden Miete an. Die vollständige Tilgung erfolgt voraussichtlich bis <Datum>.

Ich bitte um Bestätigung der Vereinbarung in Textform. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen
<Dein Name / Adresse / Kontaktdaten>

Tipp: Realistische Raten anbieten und pünktlich zahlen – sonst neu verhandeln.

Häufige Fragen zu Mietschulden

Wann droht eine fristlose Kündigung?

Bei Mietrückstand von zwei Monatsmieten oder über zwei Termine verteilt (§-Logik vereinfacht). Bei drohender Kündigung sofort reagieren, Nachzahlung und Raten anbieten.

Übernimmt das Jobcenter/Sozialamt Mietschulden?

In Notlagen ist eine Übernahme als Darlehen oder Beihilfe möglich. Zuständig ist je nach Situation Jobcenter (SGB II) oder Sozialamt (SGB XII). Begründung, Nachweise und Mitwirkung sind nötig.

Was, wenn schon eine Räumungsklage läuft?

Sofort rechtlichen Rat holen (Mieterverein/Anwält:in). Mit Beratungshilfe ist Erstberatung oft kostenarm möglich. Parallel Finanzierungslösungen prüfen und Vergleich anbieten.

Wichtig: Diese Erste Hilfe ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung bitte sofort Rechtsrat holen (Mieterverein/Anwält:in, Beratungshilfe beim Amtsgericht) und Sozialleistungen prüfen.

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