Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter: Ihre Rechte als Mieter:in

Die Kündigung der eigenen Wohnung durch den Vermieter ist oft ein Schock und mit vielen Sorgen verbunden. Wichtig ist: Ein Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nicht ohne Weiteres kündigen. Er benötigt dafür ein **berechtigtes Interesse**. Diese Seite erklärt die häufigsten Kündigungsgründe und Ihre Rechte.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Wann darf der Vermieter kündigen? Das berechtigte Interesse (§ 573 BGB)

Für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraummietvertrages benötigt der Vermieter ein **berechtigtes Interesse**. Die häufigsten gesetzlich anerkannten Gründe sind:

Form und Fristen der Vermieterkündigung

Eine Kündigung durch den Vermieter muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein:

Ihr Widerspruchsrecht gegen die ordentliche Kündigung (Sozialklausel, § 574 BGB)

Selbst wenn die ordentliche Kündigung des Vermieters formell korrekt und inhaltlich berechtigt ist (z.B. bei Eigenbedarf), können Sie als Mieter:in der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine **Härte** bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Gründe für eine solche Härte können sein:

Widerspruchsfrist: Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens **zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses** zugehen, es sei denn, der Vermieter hat nicht oder nicht rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.

Zum Generator für Widerspruch gegen Vermieterkündigung

Was tun nach Erhalt einer Kündigung?

  1. Ruhe bewahren und Kündigung genau prüfen: Ist sie formell korrekt? Ist der Kündigungsgrund ausreichend dargelegt und nachvollziehbar?
  2. Fristen beachten: Insbesondere die Frist für einen Widerspruch nach der Sozialklausel!
  3. Rechtsberatung einholen: Die Kündigung einer Wohnung ist ein schwerwiegender Eingriff. Lassen Sie die Kündigung unbedingt von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen. Diese können die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs einschätzen und Sie über Ihre Rechte aufklären.
  4. Gegebenenfalls Widerspruch einlegen: Wenn Gründe für einen Widerspruch vorliegen, formulieren Sie diesen schriftlich und senden Sie ihn nachweisbar an Ihren Vermieter.
  5. Nach Ersatzwohnraum suchen: Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie sich vorsorglich um eine neue Wohnung bemühen, falls der Widerspruch keinen Erfolg hat.