Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter: Ihre Rechte als Mieter:in

Die Kündigung der eigenen Wohnung durch den Vermieter ist oft ein Schock und mit vielen Sorgen verbunden. Wichtig ist: Ein Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nicht ohne Weiteres kündigen. Er benötigt dafür ein **berechtigtes Interesse**. Diese Seite erklärt die häufigsten Kündigungsgründe und Ihre Rechte.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Autor: Mieter-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Wann darf der Vermieter kündigen? Das berechtigte Interesse (§ 573 BGB)

Für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraummietvertrages benötigt der Vermieter ein **berechtigtes Interesse**. Die häufigsten gesetzlich anerkannten Gründe sind:

Form und Fristen der Vermieterkündigung

Eine Kündigung durch den Vermieter muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein:

Ihr Widerspruchsrecht gegen die ordentliche Kündigung (Sozialklausel, § 574 BGB)

Selbst wenn die ordentliche Kündigung des Vermieters formell korrekt und inhaltlich berechtigt ist (z.B. bei Eigenbedarf), können Sie als Mieter:in der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine **Härte** bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Gründe für eine solche Härte können sein:

Widerspruchsfrist: Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens **zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses** zugehen, es sei denn, der Vermieter hat nicht oder nicht rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.

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Checkliste – Kündigung durch Vermieter abwehren

Fallbeispiele

Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.

Beispiel 1 – Eigenbedarf, aber Sie sind 72 und gehbehindert

Ausgangslage: Frau Lange, 72, lebt seit 25 Jahren in ihrer Wohnung. Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf.

Problem: Die Suche nach Ersatzwohnraum ist unzumutbar (Alter, Gehbehinderung, Umzug wäre gesundheitliche Gefahr).

Maßnahme: Widerspruch innerhalb der Frist (2 Monate vor Kündigungsende) unter Berufung auf die **Sozialklausel (§ 574 BGB)**.

Ergebnis: Gericht lehnt Kündigung ab oder ordnet eine Verlängerung des Mietverhältnisses an, da die Härte für Frau Lange das Interesse des Vermieters überwiegt.

Beispiel 2 – Kündigungsfrist überschritten, Kündigung verschiebt sich

Ausgangslage: Herr Meyer, 45, (Mietdauer 4 Jahre) erhält Kündigungsbrief am 20. März. Darin steht: "Kündigung zum 30. April" (3 Monate Frist wäre richtig).

Problem: Die Kündigung ist zu kurzfristig (nur 41 Tage). Korrekt wäre: Kündigung zum **30. Juni** (3 volle Monate).

Maßnahme: Mieterbund prüft. Die Kündigung ist **nicht unwirksam**, sondern **korrigiert sich automatisch auf den nächstmöglichen Termin** (hier: 30. Juni).

Ergebnis: Meyer gewinnt Zeit bis zum 30. Juni (statt 30. April). Er bleibt ruhig und nutzt die gewonnene Zeit zur Wohnungssuche.

Hinweis: Die Frist richtet sich nach Mietdauer (3/6/9 Monate). Fristfehler machen die Kündigung **nicht unwirksam**, sondern verschieben sie. Widerspruchsfrist (Härtefall): **2 Monate vor Kündigungsende!**

Was tun nach Erhalt einer Kündigung?

  1. Ruhe bewahren und Kündigung genau prüfen: Ist sie formell korrekt? Ist der Kündigungsgrund ausreichend dargelegt und nachvollziehbar?
  2. Fristen beachten: Insbesondere die Frist für einen Widerspruch nach der Sozialklausel!
  3. Rechtsberatung einholen: Die Kündigung einer Wohnung ist ein schwerwiegender Eingriff. Lassen Sie die Kündigung unbedingt von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen. Diese können die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs einschätzen und Sie über Ihre Rechte aufklären.
  4. Gegebenenfalls Widerspruch einlegen: Wenn Gründe für einen Widerspruch vorliegen, formulieren Sie diesen schriftlich und senden Sie ihn nachweisbar an Ihren Vermieter.
  5. Nach Ersatzwohnraum suchen: Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie sich vorsorglich um eine neue Wohnung bemühen, falls der Widerspruch keinen Erfolg hat.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

   
     

Welche Gründe berechtigen einen Vermieter zur Kündigung?

     

Ein Vermieter benötigt für eine ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse. Die häufigsten Gründe sind **Eigenbedarf**, erhebliche **Pflichtverletzungen** durch den Mieter (z.B. wiederholter Zahlungsverzug) oder die Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie.

     

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Vermieter?

     

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Sie beträgt **3 Monate** bei bis zu 5 Jahren Mietdauer, **6 Monate** bei über 5 Jahren und **9 Monate** bei über 8 Jahren.

     

Habe ich als Mieter ein Widerspruchsrecht?

     

Ja, Sie können der Kündigung widersprechen, wenn diese für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare **Härte** bedeuten würde. Dies ist die sogenannte **Sozialklausel** (§ 574 BGB). Gründe können hohes Alter, eine schwere Krankheit oder drohende Obdachlosigkeit sein.

     

Wie lange habe ich Zeit, der Kündigung zu widersprechen?

     

Sie müssen Ihren Widerspruch schriftlich und nachweisbar spätestens **zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses** beim Vermieter einreichen. Die Kündigung des Vermieters muss Sie auf dieses Recht hinweisen.

   

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 02.01.2026