Haben Sie eine Kündigung Ihres Mietvertrages erhalten? Prüfen Sie diese sorgfältig - nicht jede Kündigung ist wirksam. Dieses Formular hilft, einen Widerspruch zu formulieren, insbesondere bei Härtegründen nach § 574 BGB (Sozialklausel). Frist: Der Vermieter kann die Fortsetzung ablehnen, wenn der Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt wird (§ 574b Abs. 2 BGB). Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist hingewiesen, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklärt werden (§ 574b Abs. 2 BGB). Lesen Sie auch unsere Informationen zur Kündigung durch den Vermieter.
Expertentipps:
- Zugang beweisen: Kündigung/Briefumschlag kopieren oder fotografieren, Zustelldatum notieren (relevant für Fristen).
- Härtegründe konkretisieren: Gesundheit/Alter, Pflege, Schwangerschaft, schulpflichtige Kinder, fehlender Ersatzwohnraum - und passende Nachweise beilegen.
- Ersatzwohnraum: § 574 Abs. 2 BGB nennt ausdrücklich auch die Härte, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
- Widerspruch in Textform: § 574b Abs. 1 BGB verlangt Textform (z.B. Brief, E‑Mail) - dennoch ist ein nachweisbarer Zugang wichtig.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Zuletzt geprüft: 02.01.2026