Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter

Haben Sie eine Kündigung Ihres Mietvertrages erhalten? Prüfen Sie diese sorgfältig - nicht jede Kündigung ist wirksam. Dieses Formular hilft, einen Widerspruch zu formulieren, insbesondere bei Härtegründen nach § 574 BGB (Sozialklausel). Frist: Der Vermieter kann die Fortsetzung ablehnen, wenn der Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt wird (§ 574b Abs. 2 BGB). Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist hingewiesen, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklärt werden (§ 574b Abs. 2 BGB). Lesen Sie auch unsere Informationen zur Kündigung durch den Vermieter.

Expertentipps:
- Zugang beweisen: Kündigung/Briefumschlag kopieren oder fotografieren, Zustelldatum notieren (relevant für Fristen).
- Härtegründe konkretisieren: Gesundheit/Alter, Pflege, Schwangerschaft, schulpflichtige Kinder, fehlender Ersatzwohnraum - und passende Nachweise beilegen.
- Ersatzwohnraum: § 574 Abs. 2 BGB nennt ausdrücklich auch die Härte, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
- Widerspruch in Textform: § 574b Abs. 1 BGB verlangt Textform (z.B. Brief, E‑Mail) - dennoch ist ein nachweisbarer Zugang wichtig.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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Zuletzt geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zum Mieter / zur Mieterin
2. Angaben zum Vermieter / zur Hausverwaltung
3. Angaben zur erhaltenen Kündigung
4. Gründe für Ihren Widerspruch

Legen Sie hier detailliert dar, warum Sie der Kündigung widersprechen. Dies können formelle Fehler, unzureichend dargelegte Kündigungsgründe oder soziale Härtegründe sein.

5. Ihre Forderung
6. Beizufügende Anlagen (Kopien sind ausreichend)