Die Mietpreisbremse: Zu hohe Miete prüfen, Rüge schreiben, Geld zurückholen

Die Mietpreisbremse schützt Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten bei Neuvermietungen. Wenn Ihre Miete über der gesetzlich zulässigen Grenze liegt, können Sie sich wehren und Geld zurückfordern. Entscheidend ist eine formelle Rüge – nur damit setzen Sie Ihr Recht durch.

Was regelt die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ziel ist es, übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Wichtige Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Es gibt einige gesetzlich geregelte Fälle, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt:

So prüfen Sie Ihre Miete in 3 Schritten

1. Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Nutzen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Dort werden Wohnungen nach Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung bewertet. Viele Städte bieten Online-Mietspiegelrechner an.

2. Zulässige Miete berechnen

Die maximal erlaubte Miete liegt 10 % über der Vergleichsmiete. Beispiel: Liegt der Mietspiegelwert bei 10,00 €/m², darf Ihr Vermieter höchstens 11,00 €/m² verlangen.

3. Formelle Rüge an den Vermieter senden

Ohne Rüge keine Rückzahlung! Sie müssen den Verstoß schriftlich und begründet rügen. Nur ab dem Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter können Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern und Ihre Miete senken.

Eine rechtssichere Rüge formulieren

Ihre Rüge sollte sachlich, klar und mit Bezug auf den Mietspiegel formuliert sein. Beschreiben Sie, warum Ihre Miete überhöht ist, und fügen Sie eine Berechnung der zulässigen Miete bei. Unser Generator erstellt automatisch ein vollständiges, formelles Schreiben, das Sie nur noch an Ihren Vermieter schicken müssen.

Zum Generator: Rüge zur Mietpreisbremse

Was passiert nach der Rüge?

Ihr Vermieter kann auf Ihre Rüge reagieren, indem er die Miete senkt oder begründet, warum er sie für zulässig hält (z. B. wegen Vormiete oder Modernisierung). Prüfen Sie die Antwort genau – oder lassen Sie sie durch den Mieterverein oder eine Beratungsstelle kontrollieren.

Ihr Vorteil: Geld zurück und Miete dauerhaft senken

Wenn Ihre Rüge berechtigt ist, müssen Sie künftig nur die zulässige Miete zahlen. Bereits zu viel gezahlte Beträge ab dem Zeitpunkt der Rüge können Sie zurückfordern. In vielen Fällen summiert sich das auf mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Woher weiß ich, ob in meiner Stadt die Mietpreisbremse gilt?

Überprüfen Sie die aktuelle Landesverordnung oder fragen Sie beim Mieterverein nach. Viele Städte veröffentlichen online Listen mit betroffenen Gebieten.

Ab wann kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Ab dem Monat, in dem Ihre Rüge beim Vermieter eingeht. Rückwirkend ist das nur in engen Grenzen möglich – daher schnell handeln!

Was ist die 'ortsübliche Vergleichsmiete'?

Sie basiert auf dem Mietspiegel Ihrer Stadt und berücksichtigt Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung vergleichbarer Wohnungen.

Mein Vermieter sagt, die Vormiete war schon so hoch. Gilt die Mietpreisbremse trotzdem?

Nur wenn er die Höhe der Vormiete nachweisen kann – andernfalls greift die Mietpreisbremse auch hier.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Dann können Sie die Miete eigenständig absenken und Beträge zurückfordern. Lassen Sie sich dabei beraten.

Gilt die Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen?

Ja, grundsätzlich schon – aber mit zulässigem Möblierungszuschlag. Überhöhte Zuschläge sind angreifbar.