Generator: Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse

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Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026

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In vielen deutschen Städten sind die Mieten in den letzten Jahren rasant gestiegen, was besonders bei Neuvermietungen zu einer enormen finanziellen Belastung führt. Oft liegt die vereinbarte Miete deutlich über dem, was gesetzlich zulässig ist. Die sogenannte „Mietpreisbremse“ soll Mieter vor dieser Übervorteilung schützen und sicherstellen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt.

Holen Sie sich zu viel gezahlte Miete zurück. Wenn Ihre Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, darf die Miete bei Mietbeginn maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit unserem Generator erstellen Sie eine formelle Rüge, die zwingende Voraussetzung ist, um Ihr Recht auf eine Mietabsenkung und Rückforderungen gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

WICHTIG: Fristen & Voraussetzungen (§ 556d ff. BGB)

Damit die Mietpreisbremse greift und Sie Geld zurückerhalten, müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein:

Erfolgs-Tipp: Auskunft einfordern. Vermieter berufen sich oft auf Ausnahmen (z.B. hohe Vormiete oder Modernisierung). Sie haben nach § 556g Abs. 3 BGB einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft über alle Tatsachen, die für die Miethöhe relevant sind. Unser Generator integriert dieses Auskunftsverlangen direkt in Ihr Schreiben.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Es gibt gesetzliche Ausnahmen von der Mietpreisbremse, zum Beispiel für Neubauten (Erstbezug nach dem 01.10.2014) oder die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme vorliegt, sollte bei Zweifeln durch einen Mieterverein oder Fachanwalt geprüft werden.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Daten bleiben privat. Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Details zu Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Miethöhe werden nicht an unsere Server übermittelt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. auf Android-Geräten) funktioniert der PDF-Download technisch bedingt nicht zuverlässig.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Ihre Angaben (Mieter/in)
2. Angaben zum Vermieter
3. Details zum Mietvertrag
4. Geltungsbereich & mögliche Ausnahmen (Kurzcheck)

Hinweis: Der Vermieter muss in bestimmten Fällen vor Vertragsschluss unaufgefordert Auskunft geben (§ 556g Abs. 1a BGB) und Erklärungen müssen in Textform erfolgen (§ 556g Abs. 4 BGB).

5. Begründung der Rüge (Vergleichsmiete)

Häufige Fragen (FAQ) zur Mietpreisbremse

Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?

Ja, grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum. Vermieter dürfen zwar einen angemessenen Möblierungszuschlag verlangen, dieser darf jedoch nicht dazu genutzt werden, die Preisbegrenzung zu umgehen. Der Mieter hat auch hier einen Anspruch darauf zu erfahren, wie sich der Zuschlag zusammensetzt.

Was ist, wenn der Vermieter behauptet, die Vormiete war schon so hoch?

Lag die Miete des vorherigen Mieters bereits über der Mietpreisbremse, darf der Vermieter diese Miete in der Regel beibehalten (Bestandsschutz). Er muss Sie jedoch bereits vor Vertragsschluss unaufgefordert über die Höhe der Vormiete informieren (§ 556g Abs. 1a BGB). Hat er dies versäumt, kann er sich später nicht mehr darauf berufen.

Muss ich die volle Miete weiterzahlen, während ich rüge?

Um kein Kündigungsrisiko einzugehen, sollten Sie die Miete zunächst weiterzahlen, aber im Überweisungstext und im Rügeschreiben ausdrücklich vermerken, dass die Zahlung der die Mietpreisbremse übersteigenden Beträge „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung und Rückforderung“ erfolgt.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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