Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026
Direkt zum kostenlosen Rüge-Generator springenIn vielen deutschen Städten sind die Mieten in den letzten Jahren rasant gestiegen, was besonders bei Neuvermietungen zu einer enormen finanziellen Belastung führt. Oft liegt die vereinbarte Miete deutlich über dem, was gesetzlich zulässig ist. Die sogenannte „Mietpreisbremse“ soll Mieter vor dieser Übervorteilung schützen und sicherstellen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt.
Holen Sie sich zu viel gezahlte Miete zurück. Wenn Ihre Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, darf die Miete bei Mietbeginn maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit unserem Generator erstellen Sie eine formelle Rüge, die zwingende Voraussetzung ist, um Ihr Recht auf eine Mietabsenkung und Rückforderungen gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
Damit die Mietpreisbremse greift und Sie Geld zurückerhalten, müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Ja, grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum. Vermieter dürfen zwar einen angemessenen Möblierungszuschlag verlangen, dieser darf jedoch nicht dazu genutzt werden, die Preisbegrenzung zu umgehen. Der Mieter hat auch hier einen Anspruch darauf zu erfahren, wie sich der Zuschlag zusammensetzt.
Lag die Miete des vorherigen Mieters bereits über der Mietpreisbremse, darf der Vermieter diese Miete in der Regel beibehalten (Bestandsschutz). Er muss Sie jedoch bereits vor Vertragsschluss unaufgefordert über die Höhe der Vormiete informieren (§ 556g Abs. 1a BGB). Hat er dies versäumt, kann er sich später nicht mehr darauf berufen.
Um kein Kündigungsrisiko einzugehen, sollten Sie die Miete zunächst weiterzahlen, aber im Überweisungstext und im Rügeschreiben ausdrücklich vermerken, dass die Zahlung der die Mietpreisbremse übersteigenden Beträge „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung und Rückforderung“ erfolgt.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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