Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse

Wenn in Ihrer Stadt die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10% übersteigen. Liegt Ihre Miete darüber, können Sie diesen Verstoß rügen, zu viel gezahlte Miete zurückfordern und die Miete für die Zukunft senken.

Wichtig: Sie können Miete erst ab dem Zeitpunkt zurückfordern, an dem Ihre Rüge beim Vermieter eingeht. Handeln Sie also schnell!

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Ihre Angaben (Mieter/in)
2. Angaben zum Vermieter
3. Details zum Mietvertrag
4. Begründung der Rüge