Mietkaution zurückfordern: Ihre Rechte und Fristen
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung steht die Rückzahlung der Mietkaution an. Doch wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen und was können Sie tun, wenn er dies nicht oder nur teilweise tut? Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte als Mieter:in.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Was ist die Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter zahlt. Sie dient dem Vermieter als Absicherung für eventuelle Forderungen aus dem Mietverhältnis, z.B. für nicht gezahlte Mieten oder für Schäden an der Wohnung, die der Mieter verursacht hat und für die er ersatzpflichtig ist.
Die Höhe der Kaution darf gemäß § 551 BGB maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem verzinsten Konto anlegen (Kautionskonto).
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und erfolgter Wohnungsübergabe muss der Vermieter die Kaution inklusive der angefallenen Zinsen zurückzahlen, sofern keine berechtigten Forderungen seinerseits mehr bestehen.
Frist für die Rückzahlung und Abrechnung:
- Es gibt **keine gesetzlich festgelegte, starre Frist** für die Rückzahlung der Kaution.
- Dem Vermieter wird jedoch eine **angemessene Prüf- und Überlegungsfrist** zugestanden. Diese beträgt in der Regel **drei bis sechs Monate** nach Auszug. In Einzelfällen (z.B. bei komplexen Schäden oder noch ausstehender Nebenkostenabrechnung) kann die Frist auch länger sein.
- Innerhalb dieser Frist muss der Vermieter über die Kaution abrechnen und den nicht benötigten Teil (ggf. mit Zinsen) auszahlen.
Darf der Vermieter Teile der Kaution einbehalten?
Ja, der Vermieter darf Teile der Kaution (oder die gesamte Kaution) einbehalten, wenn er berechtigte Forderungen gegen den Mieter hat. Dies können sein:
- Mietrückstände: Nicht gezahlte Mieten oder Nebenkostenvorauszahlungen.
- Schadensersatzansprüche: Für vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. tiefe Kratzer im Parkett, beschädigte Sanitärobjekte).
- Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen: Aber nur, wenn der Mieter dazu wirksam im Mietvertrag verpflichtet war und die Arbeiten tatsächlich notwendig sind.
- Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen: Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn die letzte Nebenkostenabrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung zu erwarten ist. Sobald die Abrechnung vorliegt und eine eventuelle Nachzahlung beglichen ist (oder mit der Kaution verrechnet wurde), muss der Restbetrag ausgezahlt werden.
Wichtig: Der Vermieter muss über die einbehaltenen Beträge eine nachvollziehbare **Kautionsabrechnung** erstellen und die Gründe für den Einbehalt darlegen.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht oder nur teilweise zurückzahlt?
- Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) zur Rückzahlung der Kaution und zur Vorlage einer Kautionsabrechnung auf. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage).
- Begründung prüfen: Prüfen Sie die vom Vermieter ggf. genannten Gründe für den Einbehalt genau. Sind die Forderungen berechtigt?
- Widerspruch/Stellungnahme: Wenn Sie mit der Abrechnung oder dem Einbehalt nicht einverstanden sind, legen Sie schriftlich und begründet Widerspruch ein. Hierbei kann Ihnen unser Tool helfen: