Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution

Mit diesem Formular können Sie Ihren ehemaligen Vermieter schriftlich auffordern, die von Ihnen geleistete Mietkaution zurückzuzahlen und darüber abzurechnen. Zinsen/Erträge: Bei einer als Geldsumme geleisteten Sicherheit muss der Vermieter diese getrennt von seinem Vermögen anlegen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). [page:0] Weitere Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zur Mietkaution.

Wichtig: Es gibt keine starre gesetzliche „3–6 Monate“-Frist. In der Praxis wird Vermietern nach Auszug häufig eine angemessene Prüf- und Abrechnungszeit zugestanden (z.B. zur Prüfung von Schäden oder offenen Forderungen); bei noch ausstehender Betriebskostenabrechnung kann ein angemessener Teil der Kaution vorübergehend einbehalten werden.

Hinweis zur Datenspeicherung: Die Funktionen „Eingaben speichern“ und „Gespeicherte Eingaben laden“ nutzen den localStorage Ihres Browsers (gerät-/browserbezogen). Es findet dabei keine automatische Übermittlung Ihrer Formulardaten an Mieter-Lotse statt.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe der Vermieter (vorübergehend) einbehalten darf, hängt vom Einzelfall (z.B. Schäden, Mietrückstände, Nebenkosten) ab.

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Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zum Mieter / zur Mieterin (Kautionsgeber:in)
2. Angaben zum ehemaligen Vermieter / zur Hausverwaltung
3. Angaben zum Mietverhältnis und zur Kaution
4. Forderung und Fristsetzung
5. Beizufügende Anlagen (optional, Kopien)