Generator: Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution

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Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026

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Ein Umzug ist teuer genug – da ist die Rückzahlung der alten Mietkaution fest ins Budget eingeplant. Leider kommt es sehr häufig vor, dass ehemalige Vermieter oder Hausverwaltungen das Geld nach dem Auszug monatelang zurückhalten, den Kontakt abbrechen oder unklare Gründe für die Verzögerung vorschieben.

Holen Sie sich Ihr rechtmäßiges Geld zurück. Mit unserem Generator erstellen Sie schnell und einfach ein formelles Schreiben, um Ihren Vermieter zur Abrechnung und Auszahlung der Kaution samt der gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen aufzufordern. Setzen Sie eine klare Frist und machen Sie deutlich, dass Sie Ihre Rechte nach § 551 BGB kennen.

WICHTIG: Fristen & gesetzliche Grundlagen (§ 551 BGB)

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Die Rückzahlung ist an bestimmte rechtliche Spielregeln geknüpft:

Erfolgs-Tipp: Das Übergabeprotokoll als Trumpfkarte. Haben Sie beim Auszug ein gemeinsames Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, in dem keine Mängel notiert wurden? Weisen Sie in Ihrem Schreiben explizit darauf hin (und legen Sie ggf. eine Kopie bei). Der Vermieter kann dann im Nachhinein keine plötzlichen Schäden mehr erfinden, um die Kaution zu kürzen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Wenn Ihr Vermieter Gegenansprüche stellt (z. B. wegen angeblicher Beschädigungen an der Wohnung oder Mietschulden) und die Kaution aufrechnet, wird es rechtlich komplex. In solchen Fällen sollten Sie einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren.
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Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Angaben zum Mieter / zur Mieterin (Kautionsgeber:in)
2. Angaben zum ehemaligen Vermieter / zur Hausverwaltung
3. Angaben zum Mietverhältnis und zur Kaution
4. Forderung und Fristsetzung
5. Beizufügende Anlagen (optional, Kopien)

Häufige Fragen (FAQ) zur Kautionsrückzahlung

Darf der Vermieter die Kaution behalten, bis ich neu gestrichen habe?

Das hängt davon ab, ob Sie mietvertraglich überhaupt zu Schönheitsreparaturen verpflichtet waren. Viele Klauseln in alten Mietverträgen sind heute unwirksam. Ist die Klausel ungültig, müssen Sie beim Auszug nicht streichen – und der Vermieter darf die Kaution auch nicht für Malerarbeiten einbehalten, die er selbst in Auftrag gibt.

Was tue ich, wenn der Vermieter auf mein Schreiben einfach nicht reagiert?

Wenn die gesetzte Frist (z. B. 14 Tage) nachweislich verstrichen ist (am besten per Einwurf-Einschreiben verschickt), gerät der Vermieter in Verzug. Sie können dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid beantragen) oder einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten muss in der Regel der Vermieter tragen, wenn er sich im Verzug befindet.

Wie weise ich nach, dass ich die Kaution damals überhaupt bezahlt habe?

Am besten durch einen alten Kontoauszug, auf dem die Überweisung zu sehen ist, oder durch eine Quittung des Vermieters bei Barzahlung. Auch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gepaart mit den Kontoauszügen der ersten Mieten dient als Nachweis. Banken bewahren Kontoauszüge in der Regel 10 Jahre lang auf.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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