Mieterhöhung – Grobraster (Schnell-Check)
Mit diesem Tool ordnest du eine Mieterhöhung bei Bestandsmieten grob ein:
Wir berechnen den Prozentsatz zwischen alter und neuer Kaltmiete, prüfen
die Kappungsgrenze (in angespannten Märkten oft 15 %, sonst 20 %)
und beachten die Sperr-/Wartefristen bei § 558 BGB.
Sonderfälle wie Modernisierung sowie Index- und
Staffelmieten folgen eigenen Regeln – wir markieren sie deutlich.
Ergebnis: voraussichtlich im Rahmen / grenzwertig / auffällig.
Hinweis: Entscheidend sind auch die formalen Anforderungen (Textform/Begründung) nach § 558a BGB.
Redaktionell geprüft: 02.01.2026
So ordnest du das Ergebnis ein
- Im Rahmen: Erhöhung liegt innerhalb der Kappungsgrenze und Fristen – formale Prüfung trotzdem nötig (Textform/Begründung).
- Grenzwertig: knapp an der Grenze oder Frist unklar – Angaben sorgfältig prüfen (Begründung, Mietspiegel, Zeitraum).
- Auffällig: über Kappungsgrenze, falscher Zeitraum oder Sonderfall ohne passende Begründung.
Beispielrechnung
Alt: 650 €, Neu: 728 € → Steigerung = (728−650)/650 = 12,0 %.
Gebiet angespannt (15 %), letzte Erhöhung vor 18 Monaten: rechnerisch tendenziell im Rahmen –
dennoch muss das Verlangen in Textform erfolgen und begründet sein (§ 558a BGB).
Checkliste: Das sollte im Erhöhungsschreiben stehen
- Textform & Begründung: Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erklärt und begründet werden (§ 558a Abs. 1 BGB).
- Zulässige Begründungsmittel: z.B. Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Benennung von drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB).
- Fristen: § 558: frühestens ein Jahr seit letzter Erhöhung; Wirksamwerden erst nach 15 Monaten unveränderter Miete (§ 558 Abs. 1 BGB).
- Kappungsgrenze: innerhalb von 3 Jahren max. 20 % bzw. 15 % in bestimmten Gebieten (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Mietspiegel: Merkmale (Baujahr, Lage, Ausstattung) korrekt zugeordnet?
- Sonderfälle: Modernisierung/Index/Staffel folgen eigenen Regeln (im Tool nur Markierung, keine Detailprüfung).
Bei Unsicherheit: Mieterverein oder Rechtsberatung hinzuziehen.
Wichtig: Der Schnell-Check ist vereinfacht.
Maßgeblich sind u.a. Kappungsgrenze und Sperrfristen nach § 558 BGB sowie Form/Begründung nach § 558a BGB; bei Sonderfällen gelten andere Vorschriften.