Mit diesem Tool ordnest du eine Mieterhöhung bei Bestandsmieten grob ein: Wir berechnen den Prozentsatz zwischen alter und neuer Kaltmiete, prüfen die Kappungsgrenze (in angespannten Märkten oft 15 %, sonst 20 %) und beachten die Sperr-/Wartefristen bei § 558 BGB.
Sonderfälle wie Modernisierung sowie Index- und Staffelmieten folgen eigenen Regeln – wir markieren sie deutlich. Ergebnis: voraussichtlich im Rahmen / grenzwertig / auffällig. Hinweis: Entscheidend sind auch die formalen Anforderungen (Textform/Begründung) nach § 558a BGB.
Redaktionell geprüft: 16.02.2026
Alt: 650 €, Neu: 728 € → Steigerung = (728−650)/650 = 12,0 %.
Gebiet angespannt (15 %), letzte Erhöhung vor 18 Monaten: rechnerisch tendenziell im Rahmen –
dennoch muss das Verlangen in Textform erfolgen und begründet sein (§ 558a BGB).
Bei Unsicherheit: Mieterverein oder Rechtsberatung hinzuziehen.
Wichtig: Der Schnell-Check ist vereinfacht. Maßgeblich sind u.a. Kappungsgrenze und Sperrfristen nach § 558 BGB sowie Form/Begründung nach § 558a BGB; bei Sonderfällen gelten andere Vorschriften.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
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