Mieterhöhung erhalten? Das sind Ihre Rechte!

Eine Mieterhöhung ist für Mieter:innen oft unerfreulich. Doch nicht jede Erhöhung ist zulässig. Der Vermieter muss sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Diese Seite informiert Sie über die häufigsten Arten von Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis und Ihre Möglichkeiten, diese zu prüfen und ggf. darauf zu reagieren.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Arten von Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis

Grundsätzlich kann die Miete im laufenden Mietverhältnis nicht beliebig erhöht werden. Die häufigsten rechtlichen Grundlagen sind:

Wir konzentrieren uns hier primär auf die **Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete**, da diese am häufigsten zu Fragen führt.

Voraussetzungen für eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Damit eine solche Mieterhöhung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Was sollten Sie bei einem Mieterhöhungsverlangen prüfen?

  1. Formelle Korrektheit: Ist das Schreiben in Textform? Ist es klar als Mieterhöhungsverlangen zu erkennen? Ist es korrekt adressiert und vom richtigen Absender?
  2. Begründung: Ist die Erhöhung ausreichend begründet (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen)? Sind die genannten Vergleichswohnungen tatsächlich vergleichbar (Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr)?
  3. Jahressperrfrist eingehalten?
  4. Kappungsgrenze eingehalten?
  5. Ortsübliche Vergleichsmiete: Entspricht die neue geforderte Miete tatsächlich der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage? Hier hilft der (qualifizierte) Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Tipp: Viele Städte und Gemeinden stellen Mietspiegel online zur Verfügung oder diese sind über Mietervereine erhältlich.

Zustimmung oder Widerspruch zur Mieterhöhung

Nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens haben Sie eine Überlegungsfrist. Sie können:

  • Zustimmen: Wenn die Erhöhung formell korrekt und in der Höhe berechtigt ist. Die Zustimmung kann auch stillschweigend durch Zahlung der erhöhten Miete erfolgen, ist aber schriftlich klarer.
  • Teilweise zustimmen: Wenn nur ein Teil der Erhöhung berechtigt ist.
  • Die Zustimmung verweigern (Widersprechen): Wenn die Erhöhung formell fehlerhaft oder in der Höhe unberechtigt ist. Teilen Sie dem Vermieter Ihre Gründe schriftlich mit.

Wenn Sie nicht oder nur teilweise zustimmen, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf Ihrer Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung beim zuständigen Amtsgericht erheben.

Wichtige Hinweise

  • Bewahren Sie alle Schreiben im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung sorgfältig auf.
  • Achten Sie auf Fristen!
  • Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen (z.B. bei Modernisierungsmieterhöhungen) ist eine Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht dringend zu empfehlen.

   

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

   
     

Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

     

Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Die häufigsten Gründe sind die Anpassung an die **ortsübliche Vergleichsmiete** oder die Umlage von Kosten nach einer **Modernisierung**. Bei Staffelmiet- oder Indexmietverträgen erhöhen sich die Mieten automatisch, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde.

     

Wie hoch darf die Miete maximal steigen?

     

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als **20 Prozent** steigen (die sogenannte **Kappungsgrenze**). In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Grenze sogar auf **15 Prozent** gesenkt werden.

     

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

     

Ja, der Vermieter verlangt Ihre Zustimmung zu der Mieterhöhung. Sie haben eine **Überlegungsfrist** bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Erhalt des Schreibens. Sie können zustimmen, teilweise zustimmen oder die Zustimmung verweigern.

     

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

     

Wenn Sie nicht oder nur teilweise zustimmen, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten Klage auf Zustimmung vor Gericht erheben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Mieterhöhung **alle gesetzlichen Anforderungen** erfüllt und berechtigt ist.