Mieterhöhung erhalten? Das sind Ihre Rechte!

Eine Mieterhöhung ist für Mieter:innen oft unerfreulich. Doch nicht jede Erhöhung ist zulässig. Der Vermieter muss sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Diese Seite informiert Sie über die häufigsten Arten von Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis und Ihre Möglichkeiten, diese zu prüfen und ggf. darauf zu reagieren.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Autor: Mieter-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Arten von Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis

Grundsätzlich kann die Miete im laufenden Mietverhältnis nicht beliebig erhöht werden. Die häufigsten rechtlichen Grundlagen sind:

Wir konzentrieren uns hier primär auf die **Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete**, da diese am häufigsten zu Fragen führt.

Voraussetzungen für eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Damit eine solche Mieterhöhung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Was sollten Sie bei einem Mieterhöhungsverlangen prüfen?

  1. Formelle Korrektheit: Ist das Schreiben in Textform? Ist es klar als Mieterhöhungsverlangen zu erkennen? Ist es korrekt adressiert und vom richtigen Absender?
  2. Begründung: Ist die Erhöhung ausreichend begründet (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen)? Sind die genannten Vergleichswohnungen tatsächlich vergleichbar (Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr)?
  3. Jahressperrfrist eingehalten?
  4. Kappungsgrenze eingehalten?
  5. Ortsübliche Vergleichsmiete: Entspricht die neue geforderte Miete tatsächlich der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage? Hier hilft der (qualifizierte) Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Tipp: Viele Städte und Gemeinden stellen Mietspiegel online zur Verfügung oder diese sind über Mietervereine erhältlich.

Zustimmung oder Widerspruch zur Mieterhöhung

Nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens haben Sie eine Überlegungsfrist. Sie können:

Wenn Sie nicht oder nur teilweise zustimmen, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf Ihrer Überlegungsfrist Klage auf Zustimmung beim zuständigen Amtsgericht erheben.

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Wichtige Hinweise

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Checkliste – Mieterhöhung prüfen & widersprechen

Fallbeispiele

Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.

Beispiel 1 – Mieterhöhung 35%, Mietpreisbremse rettet

Ausgangslage: Herr Richter, 48, lebt in Berlin. Miete: 600 €. Forderung: Erhöhung auf 810 € (+35%). Ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 700 €.

Problem: Die Erhöhung ist illegal. Die zulässige Miete beträgt max. **770 €** (110% von 700 €). Zudem verstößt sie gegen die Kappungsgrenze (max. 20% in 3 Jahren).

Maßnahme: Widerspruch einreichen: "Mietpreisbremse und Kappungsgrenze verletzt. Zulässige Höchstmiete: 770 €."

Ergebnis: Gericht reduziert die Miete auf die zulässigen 770 €. Richter spart 40 € (Kappungsgrenze) bzw. 110 € (Mietpreisbremse) monatlich im Vergleich zur Forderung.

Beispiel 2 – Nebenkosten verdoppelt, ohne Belege

Ausgangslage: Frau Hoffmann, 62, Nebenkostenpauschale bisher: 150 €. Plötzlich: "Neue Nebenkosten: 300 €!" – keine Begründung.

Problem: Eine Erhöhung der Vorauszahlung muss **nachvollziehbar begründet** werden (meist durch eine korrekte Abrechnung, die eine deutliche Nachzahlung auswies).

Maßnahme: Sie fordert Belegeinsicht an. Vermieter liefert keine. Sie schreibt Einspruch: "Erhöhung der Vorauszahlung ohne nachvollziehbare Begründung unwirksam."

Ergebnis: Vermieter kann keine Belege vorzeigen. Die Erhöhung ist ungültig. Hoffmann zahlt weiter 150 € und spart 1.800 € im Jahr.

Hinweis: Zulässige Miete = **110%** der Vergleichsmiete. Kappungsgrenze (max. 20% in 3 Jahren) beachten. Mieter muss bis zum **Ablauf des 2. Monats** nach Zugang widersprechen!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Die häufigsten Gründe sind die Anpassung an die **ortsübliche Vergleichsmiete** oder die Umlage von Kosten nach einer **Modernisierung**. Bei Staffelmiet- oder Indexmietverträgen erhöhen sich die Mieten automatisch, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde.

Wie hoch darf die Miete maximal steigen?

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als **20 Prozent** steigen (die sogenannte **Kappungsgrenze**). In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese Grenze sogar auf **15 Prozent** gesenkt werden.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Ja, der Vermieter verlangt Ihre Zustimmung zu der Mieterhöhung. Sie haben eine **Überlegungsfrist** bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Erhalt des Schreibens. Sie können zustimmen, teilweise zustimmen oder die Zustimmung verweigern.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Wenn Sie nicht oder nur teilweise zustimmen, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten Klage auf Zustimmung vor Gericht erheben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Mieterhöhung **alle gesetzlichen Anforderungen** erfüllt und berechtigt ist.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 02.01.2026