Die Heizung ist eiskalt, schwarzer Schimmel breitet sich im Schlafzimmer aus oder die Bohrhämmer der Großbaustelle nebenan rauben Ihnen den Schlaf? Wenn Ihre Wohnung einen erheblichen Mangel aufweist, müssen Sie rechtlich nicht die volle Miete zahlen.
Doch Vorsicht: Wer einfach Geld einbehält und sich verrechnet, riskiert die fristlose Kündigung der Wohnung. Unser Rechner hilft Ihnen, die zulässige Minderungsquote absolut präzise und tagegenau anhand Ihrer Miete zu berechnen. So behalten Sie den Überblick, welchen Betrag Sie vom Vermieter zurückfordern können, sobald der Mangel behoben ist.
Ziehen Sie die hier berechnete Summe niemals einfach eigenmächtig von Ihrer monatlichen Miet-Überweisung ab! Wenn ein Richter später entscheidet, dass Ihre angesetzte Prozent-Quote zu hoch war, gelten Sie rechtlich als "im Zahlungsrückstand". Erreicht dieser Rückstand die Höhe einer vollen Monatsmiete, darf der Vermieter Sie fristlos vor die Tür setzen.
Der sichere Weg: "Zahlung unter Vorbehalt"
Zahlen Sie die volle Miete einfach weiter, aber schreiben Sie dem Vermieter sofort (mit unserem Generator), dass künftige Mietzahlungen ab der Mängelanzeige ausdrücklich "unter Vorbehalt der Rückforderung" erfolgen. Sobald der Mangel behoben ist, fordern Sie den exakt berechneten Betrag für den defekten Zeitraum in einer Summe vom Vermieter zurück.
Basis: Bruttowarmmiete von 0 €. Die monatliche Miete wird juristisch zur Berechnung stets durch 30 Tage geteilt (Tagesmiete: 0 €).
Fordern Sie diesen Betrag am Ende des Monats vom Vermieter zurück (sofern Sie die Zahlung unter Vorbehalt gestellt haben). Kündigen Sie an, diesen Betrag andernfalls mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen (Aufrechnung).
Vermieter streiten gerne über die Höhe der Minderung. Es gibt im Gesetz keine festen Prozentzahlen für jeden Mangel. Richter entscheiden immer im Einzelfall. Dennoch haben sich durch hunderte Urteile klare Richtwerte herausgebildet, an denen Sie sich orientieren können:
| Mangel | Gericht / Aktenzeichen | Ø Minderung |
|---|---|---|
| Heizung Totalausfall Wohnung kühlt im Winter auf unter 15°C ab |
LG Berlin, Az. 65 S 70/92 | 100 % |
| Wasserschaden & Trocknungsgeräte Unerträglicher Lärm der Trockner in der Wohnung |
AG Schöneberg, Az. 109 C 256/07 | 100 % |
| Massiver Baulärm (außen) Großbaustelle direkt auf dem Nachbargrundstück |
LG Darmstadt, Az. 6 S 211/13 | 20 - 25 % |
| Schimmel (mittelschwer) Gesundheitsgefährdung im Schlaf- und Wohnzimmer |
LG Berlin, Az. 65 S 205/10 | 20 % |
| Warmwasser fällt aus Kein Duschen/Baden möglich |
AG Köln, Az. 206 C 251/01 | 15 % |
| Aufzug defekt Mieter wohnt im 4. oder 5. Obergeschoss |
AG Mitte, Az. 2 C 17/07 | 10 - 15 % |
| Undichte Fenster Zugluft im Winter |
LG Kassel, Az. 1 S 274/82 | 5 % |
Die Minderung ist ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Das Gesetz sagt unmissverständlich: Sie dürfen die Miete erst ab dem Tag mindern, an dem der Vermieter nachweislich von dem Mangel erfahren hat (§ 536c BGB). Eine rückwirkende Minderung für die Zeit, in der Sie geschwiegen und gehofft haben, dass es von alleine besser wird, ist ausgeschlossen. Zeigen Sie Mängel daher immer sofort an!
Im Gesetz stehen keine festen Quoten. Gerichte entscheiden immer im Einzelfall nach der "Gebrauchsbeeinträchtigung". Orientierung bieten sogenannte Mietminderungstabellen, die Tausende vergangene Gerichtsurteile sammeln (z. B. 20 % bei Heizungsausfall im Winter, 10 % bei erheblichem Baulärm, 100 % bei Unbewohnbarkeit). Tipp: Setzen Sie die Quote im Zweifel lieber etwas niedriger (konservativer) an.
Das hängt von Ihrer Etage und Ihren körperlichen Einschränkungen ab. Wohnen Sie im 5. Stock und sind auf den Aufzug angewiesen, ist eine Minderung von ca. 10 bis 15 % realistisch. Wohnen Sie jedoch im Erdgeschoss oder 1. Stock und nutzen den Aufzug ohnehin kaum, liegt keine erhebliche Beeinträchtigung vor – eine Minderung ist dann meist nicht zulässig.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.