Mietminderungs-Rechner: Ihre Kürzung tagegenau berechnen

Basis: Bruttowarmmiete
Tagenaue Berechnung
BGH-Rechtsprechung
100% Kostenlos
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Die Heizung ist eiskalt, schwarzer Schimmel breitet sich im Schlafzimmer aus oder die Bohrhämmer der Großbaustelle nebenan rauben Ihnen den Schlaf? Wenn Ihre Wohnung einen erheblichen Mangel aufweist, müssen Sie rechtlich nicht die volle Miete zahlen.

Doch Vorsicht: Wer einfach Geld einbehält und sich verrechnet, riskiert die fristlose Kündigung der Wohnung. Unser Rechner hilft Ihnen, die zulässige Minderungsquote absolut präzise und tagegenau anhand Ihrer Miete zu berechnen. So behalten Sie den Überblick, welchen Betrag Sie vom Vermieter zurückfordern können, sobald der Mangel behoben ist.

WICHTIG: Die Kündigungsfalle umgehen!

Ziehen Sie die hier berechnete Summe niemals einfach eigenmächtig von Ihrer monatlichen Miet-Überweisung ab! Wenn ein Richter später entscheidet, dass Ihre angesetzte Prozent-Quote zu hoch war, gelten Sie rechtlich als "im Zahlungsrückstand". Erreicht dieser Rückstand die Höhe einer vollen Monatsmiete, darf der Vermieter Sie fristlos vor die Tür setzen.

Der sichere Weg: "Zahlung unter Vorbehalt"

Zahlen Sie die volle Miete einfach weiter, aber schreiben Sie dem Vermieter sofort (mit unserem Generator), dass künftige Mietzahlungen ab der Mängelanzeige ausdrücklich "unter Vorbehalt der Rückforderung" erfolgen. Sobald der Mangel behoben ist, fordern Sie den exakt berechneten Betrag für den defekten Zeitraum in einer Summe vom Vermieter zurück.

Erfolgs-Tipp: Basis ist immer die Bruttowarmmiete! Viele Mieter (und sogar einige Vermieter) glauben fälschlicherweise, dass die Minderung nur von der Kaltmiete berechnet wird. Das ist falsch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar entschieden: Bemessungsgrundlage für die Minderung ist immer die Bruttowarmmiete (also Kaltmiete inklusive aller Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen). Unser Rechner berücksichtigt das automatisch.
Datensicherheit: Ihre Miet- und Rechendaten bleiben zu 100 % privat. Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal im Speicher Ihres Webbrowsers. Wir übertragen keine Summen an unsere Server.
Autor: Mieter-Lotse Team Letzte Aktualisierung: 01.05.2026

1. Ihre monatliche Miete

Gemäß BGH (Az. VIII ZR 347/04) wird die Minderung immer von der Bruttowarmmiete berechnet, nicht von der Kaltmiete!

2. Art und Dauer des Mangels

Tage

Ergebnis Ihrer Berechnung

Basis: Bruttowarmmiete von 0 €. Die monatliche Miete wird juristisch zur Berechnung stets durch 30 Tage geteilt (Tagesmiete: 0 €).

Angesetzte Minderungsquote: 0 %
Dauer des Mangels: 0 Tage
Ihre gesamte Mietminderung für diesen Zeitraum: 0,00 €
Wie geht es jetzt weiter?

Fordern Sie diesen Betrag am Ende des Monats vom Vermieter zurück (sofern Sie die Zahlung unter Vorbehalt gestellt haben). Kündigen Sie an, diesen Betrag andernfalls mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen (Aufrechnung).

Mietminderungstabelle: Urteile im Überblick

Vermieter streiten gerne über die Höhe der Minderung. Es gibt im Gesetz keine festen Prozentzahlen für jeden Mangel. Richter entscheiden immer im Einzelfall. Dennoch haben sich durch hunderte Urteile klare Richtwerte herausgebildet, an denen Sie sich orientieren können:

Mangel Gericht / Aktenzeichen Ø Minderung
Heizung Totalausfall
Wohnung kühlt im Winter auf unter 15°C ab
LG Berlin, Az. 65 S 70/92 100 %
Wasserschaden & Trocknungsgeräte
Unerträglicher Lärm der Trockner in der Wohnung
AG Schöneberg, Az. 109 C 256/07 100 %
Massiver Baulärm (außen)
Großbaustelle direkt auf dem Nachbargrundstück
LG Darmstadt, Az. 6 S 211/13 20 - 25 %
Schimmel (mittelschwer)
Gesundheitsgefährdung im Schlaf- und Wohnzimmer
LG Berlin, Az. 65 S 205/10 20 %
Warmwasser fällt aus
Kein Duschen/Baden möglich
AG Köln, Az. 206 C 251/01 15 %
Aufzug defekt
Mieter wohnt im 4. oder 5. Obergeschoss
AG Mitte, Az. 2 C 17/07 10 - 15 %
Undichte Fenster
Zugluft im Winter
LG Kassel, Az. 1 S 274/82 5 %

Wann Sie nicht mindern dürfen

Die Minderung ist ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Häufige Fragen (FAQ) zur Mietminderung

Ab wann genau darf ich die Miete mindern?

Das Gesetz sagt unmissverständlich: Sie dürfen die Miete erst ab dem Tag mindern, an dem der Vermieter nachweislich von dem Mangel erfahren hat (§ 536c BGB). Eine rückwirkende Minderung für die Zeit, in der Sie geschwiegen und gehofft haben, dass es von alleine besser wird, ist ausgeschlossen. Zeigen Sie Mängel daher immer sofort an!

Woher weiß ich, wie viel Prozent (Quote) angemessen sind?

Im Gesetz stehen keine festen Quoten. Gerichte entscheiden immer im Einzelfall nach der "Gebrauchsbeeinträchtigung". Orientierung bieten sogenannte Mietminderungstabellen, die Tausende vergangene Gerichtsurteile sammeln (z. B. 20 % bei Heizungsausfall im Winter, 10 % bei erheblichem Baulärm, 100 % bei Unbewohnbarkeit). Tipp: Setzen Sie die Quote im Zweifel lieber etwas niedriger (konservativer) an.

Darf ich bei einem kaputten Aufzug mindern?

Das hängt von Ihrer Etage und Ihren körperlichen Einschränkungen ab. Wohnen Sie im 5. Stock und sind auf den Aufzug angewiesen, ist eine Minderung von ca. 10 bis 15 % realistisch. Wohnen Sie jedoch im Erdgeschoss oder 1. Stock und nutzen den Aufzug ohnehin kaum, liegt keine erhebliche Beeinträchtigung vor – eine Minderung ist dann meist nicht zulässig.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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