Kautionsrechner: Alles zu Höhe, Ratenzahlung & Rückgabe

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Die Mietkaution ist für Vermieter eine wichtige Sicherheit – für Mieter ist sie oft eine enorme finanzielle Belastung beim Umzug, da neben Möbeln und Transporter eine hohe Einmalzahlung fällig wird. Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat sehr strikte Regeln aufgestellt, wie hoch die Kaution überhaupt sein darf und wie Sie diese bezahlen können.

Lassen Sie sich nicht übervorteilen! Unser Kautionsrechner hilft Ihnen dabei, die gesetzlich maximal zulässige Summe exakt zu berechnen. So akzeptieren Sie keine unzulässigen Forderungen und können sofort Ihren Rechtsanspruch auf Ratenzahlung berechnen und nutzen.

WICHTIG: Die gesetzlichen Grenzen (§ 551 BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Mieter vor überzogenen Kautionsforderungen. Folgende zwei Regeln sind zwingend und können durch den Mietvertrag nicht zu Ihrem Nachteil abgeändert werden:

Wichtiger Hinweis: Verlangt der Vermieter z. B. im Mietvertrag vier Kaltmieten oder schließt die Ratenzahlung aus, ist diese Klausel teilweise unwirksam. Sie können den Mietvertrag beruhigt unterschreiben, müssen aber dennoch maximal drei Kaltmieten zahlen (und das auf Wunsch in Raten). Haben Sie aus Unwissenheit bereits zu viel bezahlt, können Sie den überschüssigen Betrag jederzeit vom Vermieter zurückfordern.
Erfolgs-Tipp: Anlage nachweisen lassen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem Sonderkonto (Treuhandkonto) anzulegen – mitsamt den üblichen Zinsen. Sie haben das Recht, jederzeit einen Nachweis über diese insolvenzsichere Anlage zu fordern. Tut er dies nicht, dürfen Sie theoretisch einen Teil der laufenden Miete zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht), bis der Nachweis erbracht ist.
Datensicherheit: Die Eingabe Ihrer Mietkosten dient nur der Berechnung in Ihrem Browser. Es findet keine Übertragung dieser finanziellen Daten an unsere Server statt.
Autor: Mieter-Lotse Team Letzte Aktualisierung: 01.05.2026

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2. Rückzahlungs-Check (Optional)

Analyse Ihrer Mietkaution

Gesetzliche Höchstgrenze: 0 €
Mögliche Ratenzahlung: 3 Raten á 0 €
Rechtstipp: Gemäß § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen als Mieter zu!

Die wichtigsten Regeln zur Mietkaution

1. Wie hoch darf die Kaution maximal sein?

Die Obergrenze ist in § 551 Abs. 1 BGB unmissverständlich geregelt: Maximal drei Nettokaltmieten. Nebenkosten- oder Heizkostenvorauszahlungen dürfen nicht mit eingerechnet werden. Höhere Forderungen sind unwirksam – auch wenn sie im Mietvertrag stehen.

2. Ihr Recht auf Ratenzahlung

Sie müssen die Kaution nicht am ersten Tag komplett auf den Tisch legen. Laut § 551 Abs. 2 BGB haben Sie ein gesetzliches Recht auf Zahlung in drei gleichen Monatsraten.

Vermieter versuchen oft, dieses Recht im Vertrag auszuschließen ("Kaution ist bei Schlüsselübergabe voll fällig"). Solche Klauseln sind unwirksam!

3. Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Hier gibt es kein festes Datum im Gesetz, aber die Rechtsprechung hat klare Leitplanken gesetzt:

Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück?

Sind Sie schon länger als 6 Monate ausgezogen und der Vermieter reagiert nicht auf Ihre Anrufe? Unsere KI Clerion erstellt Ihnen ein rechtssicheres Mahnschreiben zur Kautionsrückforderung inkl. Fristsetzung.

Häufige Fragen (FAQ) zur Mietkaution beim Einzug

Darf der Vermieter "Bargeld gegen Schlüssel" fordern?

Nein. Eine solche Forderung – oft "Bargeld gegen Schlüssel bei der Übergabe" genannt – hebelt Ihr Recht auf Ratenzahlung aus und ist rechtlich unwirksam. Der Vermieter darf Ihnen die Wohnungsübergabe nicht verweigern, wenn Sie nur die erste von drei gesetzlich erlaubten Raten dabei haben (oder vorab überwiesen haben).

Steigt die Kaution bei einer Mieterhöhung an?

Glücklicherweise nicht. Die Höhe der Mietkaution wird einmalig zu Beginn des Mietverhältnisses basierend auf der damaligen Nettokaltmiete berechnet. Erhöht sich Ihre Miete im Laufe der Jahre, darf der Vermieter keine Nachzahlung (Aufstockung) der Kaution von Ihnen verlangen.

Muss der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Eine Kautionsbürgschaft (z. B. durch eine Bank, eine Versicherung oder auch die Eltern) ist eine mögliche Alternative zur Barkaution, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Er kann auf einer klassischen Überweisung oder einem verpfändeten Sparbuch bestehen.

Quellen & weiterführende Links

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