Kautionsrechner: Alles zu Höhe, Ratenzahlung & Rückgabe
Zur Übersicht: Einzug, Auszug & Kündigung
Die Mietkaution ist für Vermieter eine wichtige Sicherheit – für Mieter ist sie oft eine enorme finanzielle Belastung beim Umzug, da neben Möbeln und Transporter eine hohe Einmalzahlung fällig wird. Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat sehr strikte Regeln aufgestellt, wie hoch die Kaution überhaupt sein darf und wie Sie diese bezahlen können.
Lassen Sie sich nicht übervorteilen! Unser Kautionsrechner hilft Ihnen dabei, die gesetzlich maximal zulässige Summe exakt zu berechnen. So akzeptieren Sie keine unzulässigen Forderungen und können sofort Ihren Rechtsanspruch auf Ratenzahlung berechnen und nutzen.
WICHTIG: Die gesetzlichen Grenzen (§ 551 BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Mieter vor überzogenen Kautionsforderungen. Folgende zwei Regeln sind zwingend und können durch den Mietvertrag nicht zu Ihrem Nachteil abgeändert werden:
- Maximale Höhe: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen dürfen bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden!
- Das Recht auf Ratenzahlung: Sie müssen die Kaution niemals auf einen Schlag bezahlen. Sie haben das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses (nicht bei Vertragsunterschrift!) fällig.
Wichtiger Hinweis: Verlangt der Vermieter z. B. im Mietvertrag vier Kaltmieten oder schließt die Ratenzahlung aus, ist diese Klausel teilweise unwirksam. Sie können den Mietvertrag beruhigt unterschreiben, müssen aber dennoch maximal drei Kaltmieten zahlen (und das auf Wunsch in Raten). Haben Sie aus Unwissenheit bereits zu viel bezahlt, können Sie den überschüssigen Betrag jederzeit vom Vermieter zurückfordern.
Erfolgs-Tipp: Anlage nachweisen lassen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem Sonderkonto (Treuhandkonto) anzulegen – mitsamt den üblichen Zinsen. Sie haben das Recht, jederzeit einen Nachweis über diese insolvenzsichere Anlage zu fordern. Tut er dies nicht, dürfen Sie theoretisch einen Teil der laufenden Miete zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht), bis der Nachweis erbracht ist.
Datensicherheit: Die Eingabe Ihrer Mietkosten dient nur der Berechnung in Ihrem Browser. Es findet keine Übertragung dieser finanziellen Daten an unsere Server statt.
Analyse Ihrer Mietkaution
Gesetzliche Höchstgrenze:
0 €
Mögliche Ratenzahlung:
3 Raten á 0 €
⚠️ Achtung: Der Vermieter fordert mehr als die gesetzlich erlaubten 3 Kaltmieten! Sie müssen nur den gesetzlichen Höchstbetrag zahlen.
📅 Wichtige Fristen für die Rückzahlung:
Rechtstipp: Gemäß § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen als Mieter zu!
Die wichtigsten Regeln zur Mietkaution
1. Wie hoch darf die Kaution maximal sein?
Die Obergrenze ist in § 551 Abs. 1 BGB unmissverständlich geregelt: Maximal drei Nettokaltmieten. Nebenkosten- oder Heizkostenvorauszahlungen dürfen nicht mit eingerechnet werden. Höhere Forderungen sind unwirksam – auch wenn sie im Mietvertrag stehen.
2. Ihr Recht auf Ratenzahlung
Sie müssen die Kaution nicht am ersten Tag komplett auf den Tisch legen. Laut § 551 Abs. 2 BGB haben Sie ein gesetzliches Recht auf Zahlung in drei gleichen Monatsraten.
- Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Die weiteren Raten zusammen mit den folgenden zwei Mietzahlungen.
Vermieter versuchen oft, dieses Recht im Vertrag auszuschließen ("Kaution ist bei Schlüsselübergabe voll fällig"). Solche Klauseln sind unwirksam!
3. Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Hier gibt es kein festes Datum im Gesetz, aber die Rechtsprechung hat klare Leitplanken gesetzt:
- Prüfungsfrist: Dem Vermieter wird eine angemessene Zeit (meist 3 bis 6 Monate) eingeräumt, um zu prüfen, ob Schäden an der Wohnung vorliegen.
- Teil-Einbehalt für Nebenkosten: Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution (z. B. 2-3 monatliche NK-Vorauszahlungen) einbehalten, bis die nächste Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Das kann bis zu 12 Monate dauern.
- Verjährung von Schäden: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach 6 Monaten (§ 548 BGB). Spätestens dann muss der Großteil der Kaution abgerechnet sein.
Häufige Fragen (FAQ) zur Mietkaution beim Einzug
Darf der Vermieter "Bargeld gegen Schlüssel" fordern?
Nein. Eine solche Forderung – oft "Bargeld gegen Schlüssel bei der Übergabe" genannt – hebelt Ihr Recht auf Ratenzahlung aus und ist rechtlich unwirksam. Der Vermieter darf Ihnen die Wohnungsübergabe nicht verweigern, wenn Sie nur die erste von drei gesetzlich erlaubten Raten dabei haben (oder vorab überwiesen haben).
Steigt die Kaution bei einer Mieterhöhung an?
Glücklicherweise nicht. Die Höhe der Mietkaution wird einmalig zu Beginn des Mietverhältnisses basierend auf der damaligen Nettokaltmiete berechnet. Erhöht sich Ihre Miete im Laufe der Jahre, darf der Vermieter keine Nachzahlung (Aufstockung) der Kaution von Ihnen verlangen.
Muss der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptieren?
Nein. Eine Kautionsbürgschaft (z. B. durch eine Bank, eine Versicherung oder auch die Eltern) ist eine mögliche Alternative zur Barkaution, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Er kann auf einer klassischen Überweisung oder einem verpfändeten Sparbuch bestehen.
Quellen & weiterführende Links