Wenn der Vermieter nach dem Auszug Beträge von der Mietkaution abzieht, sollte er dies nachvollziehbar darlegen (Abrechnung/Begründung, Belege auf Nachfrage). Zinsen/Erträge: Bei einer als Geldsumme geleisteten Sicherheit stehen die Erträge dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). Wichtig: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB).
Frist setzen & Nachweise sichern: Setzen Sie eine klare Frist zur Auszahlung des strittigen Betrags und versenden Sie das Schreiben nachweisbar (z.B. Einwurf-Einschreiben). Hinweis zur Verjährung: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab Rückerhalt der Mietsache (§ 548 Abs. 1 BGB).
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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Abzüge berechtigt sind (z.B. Schäden, Mietrückstände, Betriebskosten) hängt vom Einzelfall, Belegen und ggf. wirksamen Vertragsklauseln ab.
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Redaktionell geprüft: 23.12.2025