Rechner: Betriebskosten-Plausicheck – Nebenkostenabrechnung prüfen

Plausibilitäts-Prüfung
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Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Betriebskostenabrechnung flattert ins Haus und fordert eine horrende Nachzahlung. Der Schreck ist groß, doch blindes Zahlen ist der falsche Weg. Schätzungen zufolge ist etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung in Deutschland fehlerhaft! Oft werden Positionen abgerechnet, die der Mieter gar nicht tragen muss, oder Rechenfehler treiben die Summe in die Höhe.

Bringen Sie Licht ins Dunkel. Unser Rechner vergleicht die geforderten Kosten aus Ihrem Brief detailliert mit den aktuellen Durchschnittswerten (Betriebskostenspiegel) des Deutschen Mieterbundes. So sehen Sie Raum für Raum und Posten für Posten sofort, ob Ihre Kosten extrem vom bundesweiten oder regionalen Durchschnitt abweichen und sich ein tiefergehender rechtlicher Widerspruch lohnt.

WICHTIG: Die 12-Monate-Ausschlussfrist (§ 556 BGB)

Vermieter haben für die Abrechnung nicht ewig Zeit. Das Gesetz zieht eine harte Grenze:

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner führt eine reine Plausibilitätsprüfung (Kosten pro Quadratmeter) durch. Ein "rotes" Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass die Abrechnung rechtlich falsch ist (Sie könnten z. B. einfach extrem viel geheizt haben). Umgekehrt garantiert ein "grünes" Ergebnis nicht, dass alles stimmt (z.B. wenn ein falscher Verteilerschlüssel genutzt wurde). Er ersetzt keine rechtliche Detailprüfung, ist aber der beste erste Schritt, um Ausreißer zu identifizieren.
Erfolgs-Tipp: Zahlung nur "unter Vorbehalt". Wenn das Tool massive Ausreißer anzeigt (z. B. extrem hohe Hausmeisterkosten), kürzen Sie die Nachzahlung nicht einfach eigenmächtig. Überweisen Sie die geforderte Summe pünktlich (meist innerhalb von 30 Tagen), aber vermerken Sie im Verwendungszweck zwingend: "Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung". So geraten Sie nicht in Zahlungsverzug, können das Geld aber nach Prüfung der Belege zurückverlangen.
Datensicherheit: Die Werte Ihrer Nebenkostenabrechnung werden ausschließlich lokal in Ihrem Webbrowser (localStorage) verarbeitet. Wir speichern oder übertragen diese finanziellen Daten nicht.
Autor: Mieter-Lotse Team Letzte Aktualisierung: 01.05.2026

1. Eckdaten & Wohnung

qm

2. Die Kosten (Für das komplette Jahr)

Adressdaten für Widerspruchs-Briefkopf (optional für PDF)

Ihre gesamten Kosten im Jahr: 0 €
Ihre Kosten pro qm/Monat: 0,00 €
Vergleichswert (Spezifischer Benchmark): ~ 0,00 € pro qm/Monat

Die 3 größten Fehler in der Abrechnung

Bevor Sie die Abrechnung inhaltlich prüfen, checken Sie diese drei formalen KO-Kriterien. Ist nur eines davon erfüllt, müssen Sie die Nachzahlung gar nicht erst leisten!

  1. Die 12-Monats-Frist (Der Klassiker): Der Vermieter muss Ihnen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zukommen lassen. Beispiel: Abrechnungszeitraum ist 01.01. bis 31.12.2025. Das Schreiben muss spätestens am 31.12.2026 bei Ihnen sein. Kommt es am 2. Januar 2027, müssen Sie die Nachzahlung rechtlich nicht mehr leisten!
  2. Der falsche Abrechnungszeitraum: Eine Abrechnung darf immer nur exakt 365 Tage (ein Jahr) umfassen. Rechnet der Vermieter z. B. 14 Monate auf einmal ab, ist die Abrechnung formal unwirksam.
  3. "Nicht umlagefähige" Kosten: Schauen Sie sich die Einzelposten an. Kosten für Reparaturen am Haus, Instandhaltungsrücklagen, Bankgebühren des Vermieters oder das Porto für die Abrechnung dürfen nicht auf Sie umgelegt werden!

Was tun, wenn die Kosten viel zu hoch sind?

Zeigt unser Rechner ein rotes Ergebnis, sollten Sie die Posten der Abrechnung genau prüfen. Die häufigsten Kostentreiber sind Heizung, Hausmeister und Gebäudereinigung.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten:


Häufige Fragen (FAQ) zur Nebenkostenabrechnung

Was darf der Vermieter NICHT als Nebenkosten umlegen?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt abschließend, was umgelegt werden darf. Klassische "Vermieter-Posten", die Sie nicht zahlen müssen, sind: Reparaturen und Instandhaltungskosten (Ausnahme: Wartungsverträge wie bei der Heizung), Bankgebühren, Porto, Kontoführungsgebühren des Vermieters sowie sämtliche Verwaltungskosten (Hausverwaltung).

Darf der Vermieter "Sonstige Betriebskosten" pauschal abrechnen?

Nein. Unter der Position "Sonstige Betriebskosten" dürfen zwar z. B. die Wartung von Feuerlöschern oder die Dachrinnenreinigung abgerechnet werden – aber nur, wenn diese Positionen bereits konkret im Mietvertrag benannt wurden. Ein allgemeiner Punkt "Sonstige Kosten: 150 €" in der Abrechnung ist nicht zulässig und angreifbar.

Wie kann ich prüfen, ob die abgerechneten Summen wirklich stimmen?

Sie haben als Mieter ein gesetzliches Recht auf Belegeinsicht (§ 259 BGB). Sie können vom Vermieter verlangen, dass er Ihnen die Originalrechnungen (z. B. der Stadtwerke oder des Hausmeisters) vorlegt. Erst wenn Sie die Rechnungen geprüft haben, können Sie sicher sein, ob die umgelegten Kosten tatsächlich entstanden sind.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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