Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung erstellen

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) und können anschließend direkt einen Widerspruch erstellen, falls Posten unklar sind oder Fehler vorliegen.

Wichtig (Fristen): Einwendungen gegen die Abrechnung müssen dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 BGB).

Wichtig (Abrechnungsfrist): Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen; ist er verspätet, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Expertentipps:
- Zugang dokumentieren: Foto vom Briefumschlag/Datum notieren (relevant für die 12‑Monats-Einwendungsfrist).
- Belegeinsicht nutzen: Der Vermieter muss auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege gewähren (§ 556 Abs. 4 BGB) - bei Unklarheiten immer schriftlich anfordern.
- Nicht nur „zu teuer“ schreiben: Beanstandungen möglichst konkret benennen (Kostenart, Verteilerschlüssel, Zeitraum, Rechenweg).
- Heizung/Warmwasser: Prüfen, ob getrennt/korrekt abgerechnet wird und ob Verbrauchswerte plausibel sind.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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Redaktionell geprüft: 02.01.2026

Informationen zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung

Was sind Nebenkosten/Betriebskosten?

Unter Betriebskosten versteht man laufende Kosten, die dem Eigentümer durch Eigentum am Grundstück oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes entstehen; Betriebskosten können nur umgelegt werden, wenn dies wirksam vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB).

Formelle Anforderungen & Fristen

Über Betriebskostenvorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, und die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 BGB).

Einwendungen gegen die Abrechnung müssen dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 BGB).

Belegeinsicht

Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege gewähren; er darf Belege auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Checkliste (Kurz)

  1. Fristen: Abrechnungsfrist Vermieter + Einwendungsfrist Mieter prüfen (§ 556 Abs. 3 BGB).
  2. Nachvollziehbarkeit: Kostenarten, Verteilerschlüssel, Anteil, Vorauszahlungen, Ergebnis.
  3. Verteilerschlüssel: Passt er zum Mietvertrag und wurde er korrekt angewandt?
  4. Umlagefähigkeit: Nur Betriebskosten, keine Verwaltung/Instandhaltung.
  5. Belege: Bei Zweifel Belegeinsicht verlangen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Generator: Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung

1. Angaben zum Mieter / zur Mieterin
2. Angaben zum Vermieter / zur Hausverwaltung
3. Angaben zur beanstandeten Nebenkostenabrechnung
4. Punkte Ihres Widerspruchs (Beanstandungen)

Listen Sie hier die einzelnen Positionen oder Aspekte der Nebenkostenabrechnung auf, die Sie beanstanden, und begründen Sie Ihren Widerspruch.

Widerspruchspunkt 1

5. Antrag auf Belegeinsicht (optional)
6. Ihre Forderung
7. Beizufügende Anlagen (optional)