Um Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen zu können, haben Sie ein gesetzliches Recht (§ 259 BGB), alle Originalrechnungen und Verträge einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Dieser Antrag ist der formelle erste Schritt, um dieses Recht einzufordern.
Solange Ihnen die Belegeinsicht nicht gewährt wurde, müssen Sie eine geforderte Nachzahlung nicht leisten. Sie haben ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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