Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum Untermietvertrags-Generator springenEgal ob Sie ein einzelnes Zimmer in Ihrer WG vermieten oder Ihre gesamte Wohnung für ein halbes Jahr untervermieten, weil Sie ins Ausland gehen: Ein mündlicher Handschlag reicht nicht aus. Als Hauptmieter schlüpfen Sie rechtlich in die Rolle des Vermieters – mit allen Pflichten und Risiken.
Sichern Sie sich ab! Ein sauberer Untermietvertrag regelt nicht nur die Mietzahlung und die Kaution, sondern auch Haftungsfragen, falls der Untermieter Schäden in der Wohnung verursacht oder sich nicht an die Hausordnung hält. Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Klicks ein professionelles Vertragsdokument.
Viele Hauptmieter wollen ein Zimmer nur für 6 Monate untervermieten. Achtung: Im deutschen Mietrecht ist eine Befristung nur dann gültig, wenn Sie einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund im Vertrag angeben!
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Ja, grundsätzlich herrscht bei der Mietpreisgestaltung Vertragsfreiheit. Sie dürfen einen Aufschlag verlangen (z. B. für die Nutzung Ihrer Möbel, des Internets oder Strom). Aber: Auch hier gilt in vielen Städten die Mietpreisbremse. Zudem machen Sie sich strafbar, wenn Sie extrem überhöhte Preise verlangen (Mietwucher). Bei Sozialwohnungen (WBS) dürfen Sie gar keinen Gewinn erzielen.
Das hängt davon ab, wie Sie vermietet haben:
1. Unmöbliert: Es gelten die strengen gesetzlichen Kündigungsfristen (mindestens 3 Monate) und Sie brauchen einen berechtigten Grund (z. B. Eigenbedarf).
2. Möbliert (in der von Ihnen selbst bewohnten Wohnung): Hier greift eine Ausnahmeregelung (§ 573c Abs. 3 BGB). Sie können ohne Grund mit einer extrem kurzen Frist kündigen (bis zum 15. eines Monats zum Monatsende).
Als Hauptmieter tragen Sie das volle finanzielle Risiko. Gegenüber Ihrem Vermieter haften Sie weiterhin für die pünktliche und vollständige Zahlung der gesamten Wohnungsmiete. Sie müssen notfalls aus eigener Tasche in Vorleistung gehen und die Schulden später vom Untermieter einklagen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.