Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

Mit diesem Formular können Sie Ihren Vermieter um die Erlaubnis bitten, einen Teil Ihrer Wohnung unterzuvermieten. Ein Anspruch auf Erlaubnis kann bestehen, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entsteht (§ 553 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vermieter darf die Erlaubnis u.a. verweigern, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Dritten vorliegt, Überbelegung droht oder die Überlassung aus sonstigen Gründen unzumutbar wäre (§ 553 Abs. 1 S. 2 BGB).

Wichtig: Ohne Erlaubnis des Vermieters ist die Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich nicht zulässig (§ 540 Abs. 1 S. 1 BGB). Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann (je nach Fall) ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters in Betracht kommen (§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB). Außerdem kann der Vermieter die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB).

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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen (z.B. „berechtigtes Interesse“, „Überbelegung“, „wichtiger Grund“) hängt von den konkreten Umständen ab.

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Redaktionell geprüft: 02.01.2026

1. Angaben zum Hauptmieter / zur Hauptmieterin
2. Angaben zum Vermieter / zur Hausverwaltung
3. Angaben zur geplanten Untervermietung
4. Angaben zur Person des/der vorgesehenen Untermieters/Untermieterin

Der Vermieter darf Informationen zur Person verlangen, um z.B. zu prüfen, ob ein wichtiger Grund gegen die Person spricht (§ 553 Abs. 1 S. 2 BGB).

5. Begründung Ihres berechtigten Interesses

Anspruchsvoraussetzung ist, dass das berechtigte Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entsteht (§ 553 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Antrag sollte daher erklären, was sich seit Vertragsschluss geändert hat und warum die Untervermietung nötig ist.

6. Zusätzliche Anmerkungen / Bitte um Zustimmung (optional)
7. Beizufügende Anlagen (optional)