Generator: Antrag auf Mieterwechsel (WG)

Für WGs & Paare
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Zur Übersicht: Einzug, Auszug & Kündigung

Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026

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In einer Wohngemeinschaft (WG) oder bei Paaren stehen meist mehrere Personen gemeinsam als Hauptmieter im Mietvertrag. Das Problem: Sind Sie Gesamtschuldner, kann eine einzelne Person nicht einfach "ihren Teil" kündigen und ausziehen. Die Kündigung kann rechtlich nur von allen Mietern gemeinsam ausgesprochen werden.

Die Lösung ist der fliegende Mieterwechsel. Dabei wird der alte Mietvertrag nicht gekündigt, sondern lediglich durch einen Nachtrag geändert: Der ausziehende Mieter wird aus seinen Pflichten entlassen, der neue Mieter tritt nahtlos in den Vertrag ein. Mit unserem Generator erstellen Sie das offizielle Antragsschreiben an den Vermieter – professionell formuliert und bereit zur Unterschrift durch alle Beteiligten.

Rechtliches: Darf der Vermieter "Nein" sagen?

Das hängt maßgeblich von der Art Ihres Mietvertrags ab:

Erfolgs-Tipp: Das Komplett-Paket liefern. Machen Sie es dem Vermieter so einfach wie möglich. Senden Sie dieses Anschreiben nicht isoliert ab, sondern legen Sie direkt die vollständigen Bewerbungsunterlagen des neuen Mieters (Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Schufa) bei. Wichtig: Der Antrag sollte von allen (dem Ausziehenden, dem Bleibenden und dem Einziehenden) unterschrieben werden.
Wichtiger Hinweis (Haftungsfalle): Solange der Vermieter den Vertragsnachtrag zur Entlassung aus dem Mietvertrag nicht schriftlich bestätigt hat, haften Sie als ausziehender Mieter weiterhin für die volle Miete und eventuelle Schäden – auch wenn Sie längst ausgezogen sind und Ihre Schlüssel an den neuen Mitbewohner übergeben haben!
Hinweis zur Datenspeicherung: Die Namen und Daten aller Vertragsbeteiligten sind sicher. Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Wir übertragen keine Vertragsdetails an unsere Server.
Technischer Hinweis: Um das Antrags-PDF für den Mieterwechsel erfolgreich herunterzuladen, verwenden Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In mobilen In-App-Browsern (z. B. Facebook- oder Google-App) ist der Download häufig blockiert.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

Checkliste: So klappt der reibungslose WG-Wechsel

Ein Vermieter will Sicherheit. Bereiten Sie den Wechsel so vor, dass er nur noch abnicken muss:

1. Angaben zum Vermieter
2. Die Mietwohnung
3. Die verbleibenden Mieter
4. Der ausziehende Mieter
5. Der neue Mieter (Eintritt in den Vertrag)

Häufige Fragen (FAQ) zum Mieterwechsel

Was passiert beim Wechsel mit der Mietkaution?

Da der Hauptmietvertrag nicht beendet wird, behält der Vermieter die ursprünglich gezahlte Kaution in der Regel einfach ein. Die Verrechnung findet intern statt: Der neue Mieter zahlt seinen Kautionsanteil direkt an den ausziehenden Mieter aus. Halten Sie diese Übergabe unbedingt schriftlich fest!

Darf der Vermieter wegen des Wechsels die Miete erhöhen?

Nein. Wird der bestehende Vertrag lediglich durch einen Nachtrag geändert (Austausch einer Person), bleiben alle anderen Vertragskonditionen – inklusive der Miete – unverändert. Verlangt der Vermieter den Abschluss eines komplett neuen Vertrages, darf er die Miete (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wie der Mietpreisbremse) anpassen.

Wer haftet für Kratzer im Parkett des WG-Zimmers?

Gegenüber dem Vermieter haften immer alle aktuellen Hauptmieter gemeinsam. Zieht jemand aus, sollte zwingend ein internes Übergabeprotokoll zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mitbewohner (sowie den verbleibenden Mietern) gemacht werden. So lässt sich später klären, wer den Schaden beim endgültigen Auszug der WG bezahlen muss.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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