Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum Mieterwechsel-Generator springenIn einer Wohngemeinschaft (WG) oder bei Paaren stehen meist mehrere Personen gemeinsam als Hauptmieter im Mietvertrag. Das Problem: Sind Sie Gesamtschuldner, kann eine einzelne Person nicht einfach "ihren Teil" kündigen und ausziehen. Die Kündigung kann rechtlich nur von allen Mietern gemeinsam ausgesprochen werden.
Die Lösung ist der fliegende Mieterwechsel. Dabei wird der alte Mietvertrag nicht gekündigt, sondern lediglich durch einen Nachtrag geändert: Der ausziehende Mieter wird aus seinen Pflichten entlassen, der neue Mieter tritt nahtlos in den Vertrag ein. Mit unserem Generator erstellen Sie das offizielle Antragsschreiben an den Vermieter – professionell formuliert und bereit zur Unterschrift durch alle Beteiligten.
Das hängt maßgeblich von der Art Ihres Mietvertrags ab:
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Ein Vermieter will Sicherheit. Bereiten Sie den Wechsel so vor, dass er nur noch abnicken muss:
Da der Hauptmietvertrag nicht beendet wird, behält der Vermieter die ursprünglich gezahlte Kaution in der Regel einfach ein. Die Verrechnung findet intern statt: Der neue Mieter zahlt seinen Kautionsanteil direkt an den ausziehenden Mieter aus. Halten Sie diese Übergabe unbedingt schriftlich fest!
Nein. Wird der bestehende Vertrag lediglich durch einen Nachtrag geändert (Austausch einer Person), bleiben alle anderen Vertragskonditionen – inklusive der Miete – unverändert. Verlangt der Vermieter den Abschluss eines komplett neuen Vertrages, darf er die Miete (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wie der Mietpreisbremse) anpassen.
Gegenüber dem Vermieter haften immer alle aktuellen Hauptmieter gemeinsam. Zieht jemand aus, sollte zwingend ein internes Übergabeprotokoll zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mitbewohner (sowie den verbleibenden Mietern) gemacht werden. So lässt sich später klären, wer den Schaden beim endgültigen Auszug der WG bezahlen muss.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.