Generator: Rückforderung von Renovierungskosten (§ 812 BGB)

Integrieter Rechner
Berücksichtigt Eigenleistung
BGH-Rechtsprechung
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Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026

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Haben Sie beim Auszug freiwillig die Wohnung gestrichen, tapeziert oder lackiert, weil Ihr Mietvertrag dies scheinbar vorschrieb? War die Klausel im Vertrag jedoch rechtlich unwirksam (z.B. weil Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben oder starre Fristen vorgegeben waren), hat sich Ihr Vermieter ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB).

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Sie nicht nur die Quittungen aus dem Baumarkt einreichen. Sie haben zusätzlich Anspruch auf einen Ausgleich für Ihre eigene Arbeitszeit und die Ihrer Helfer. Mit unserem Generator errechnen Sie Ihren genauen Anspruch (inklusive fiktivem Stundenlohn) und erstellen ein anwaltlich formuliertes Forderungsschreiben.

WICHTIG: Die 6-Monats-Frist (§ 548 BGB)

Sie müssen extrem schnell handeln! Ihre Ansprüche auf Erstattung verjähren bereits exakt 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (Rückgabe der Wohnung).

Erfolgs-Tipp: Seien Sie realistisch beim Stundenlohn. Gerichte akzeptieren für die handwerkliche Eigenleistung von Mietern und deren Freunden meist einen "fiktiven Stundenlohn" auf Mindestlohn-Niveau (ca. 12 bis 15 Euro). Ein Facharbeiter-Lohn (z.B. 50 Euro/Stunde) wird nicht akzeptiert, es sei denn, Sie sind selbst professioneller Maler. Führen Sie im Anhang des Schreibens eine genaue Tabelle: Wer hat an welchem Tag wie viele Stunden in welchem Raum gearbeitet?
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die absolute Grundvoraussetzung für diesen Anspruch ist, dass die Renovierungsklausel in Ihrem Mietvertrag tatsächlich unwirksam war. Ist sie wirksam, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Lassen Sie Ihren alten Mietvertrag im Zweifel von einem Mieterverein prüfen, bevor Sie weitreichende rechtliche Schritte einleiten.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre finanziellen Forderungen bleiben privat. Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Es findet keine Übertragung an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF-Forderungsschreiben fehlerfrei herunterzuladen, verwenden Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In bestimmten In-App-Browsern (wie in der Google-App) ist die Download-Funktion oft deaktiviert.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Ihre Kontaktdaten
2. Vermieter / Hausverwaltung
3. Die alte Wohnung & Vertragsdaten
4. Berechnung der Forderung (Inkl. Stundenlohn)

Berechnen Sie hier Ihre Forderung. Der BGH erlaubt die Ansetzung eines fiktiven Stundenlohns für Eigenleistungen. Wir empfehlen einen Ansatz von ca. 14,00 bis 15,00 € (angelehnt an den aktuellen Mindestlohn von 13,90 € / Helferlohn).

Gesamtforderung: 0.00
5. Bankverbindung für die Erstattung

Häufige Fragen (FAQ) zur Erstattung von Reparaturen

Was bedeutet "fiktiver Stundenlohn" für meine Freunde?

Auch wenn Sie Ihren Helfern aus dem Freundeskreis kein Geld gezahlt haben (sondern z.B. nur Pizza und Bier spendiert haben), dürfen Sie deren Arbeitszeit in Rechnung stellen. Die Gerichte sagen: Der Vermieter darf nicht davon profitieren, dass Sie hilfsbereite Freunde haben. Abgerechnet wird der Wert, den eine fremde Hilfskraft (Mindestlohn) gekostet hätte.

Ich habe eine Fachfirma beauftragt. Bekomme ich das Geld komplett zurück?

Ja. Wenn die Renovierungspflicht im Vertrag unwirksam war und Sie in gutem Glauben einen professionellen Malerbetrieb beauftragt haben, können Sie die tatsächlichen Rechnungskosten (inklusive Mehrwertsteuer) vom Vermieter in voller Höhe zurückfordern.

Was passiert, wenn ich die Kassenbons vom Baumarkt weggeworfen habe?

Ohne Belege wird es schwieriger, aber nicht unmöglich. Sie müssen den Materialwert in diesem Fall plausibel schätzen (gemäß § 287 ZPO). Nutzen Sie z.B. Kontoauszüge (EC-Zahlung im Baumarkt) oder bitten Sie Ihre Helfer, als Zeugen für den Kauf von 3 Eimern Farbe und Abdeckfolie zu fungieren. Belege sind jedoch immer der sicherere Weg.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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