Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026
Direkt zum Forderungs-Generator springenHaben Sie beim Auszug freiwillig die Wohnung gestrichen, tapeziert oder lackiert, weil Ihr Mietvertrag dies scheinbar vorschrieb? War die Klausel im Vertrag jedoch rechtlich unwirksam (z.B. weil Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben oder starre Fristen vorgegeben waren), hat sich Ihr Vermieter ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB).
Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Sie nicht nur die Quittungen aus dem Baumarkt einreichen. Sie haben zusätzlich Anspruch auf einen Ausgleich für Ihre eigene Arbeitszeit und die Ihrer Helfer. Mit unserem Generator errechnen Sie Ihren genauen Anspruch (inklusive fiktivem Stundenlohn) und erstellen ein anwaltlich formuliertes Forderungsschreiben.
Sie müssen extrem schnell handeln! Ihre Ansprüche auf Erstattung verjähren bereits exakt 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses (Rückgabe der Wohnung).
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Auch wenn Sie Ihren Helfern aus dem Freundeskreis kein Geld gezahlt haben (sondern z.B. nur Pizza und Bier spendiert haben), dürfen Sie deren Arbeitszeit in Rechnung stellen. Die Gerichte sagen: Der Vermieter darf nicht davon profitieren, dass Sie hilfsbereite Freunde haben. Abgerechnet wird der Wert, den eine fremde Hilfskraft (Mindestlohn) gekostet hätte.
Ja. Wenn die Renovierungspflicht im Vertrag unwirksam war und Sie in gutem Glauben einen professionellen Malerbetrieb beauftragt haben, können Sie die tatsächlichen Rechnungskosten (inklusive Mehrwertsteuer) vom Vermieter in voller Höhe zurückfordern.
Ohne Belege wird es schwieriger, aber nicht unmöglich. Sie müssen den Materialwert in diesem Fall plausibel schätzen (gemäß § 287 ZPO). Nutzen Sie z.B. Kontoauszüge (EC-Zahlung im Baumarkt) oder bitten Sie Ihre Helfer, als Zeugen für den Kauf von 3 Eimern Farbe und Abdeckfolie zu fungieren. Belege sind jedoch immer der sicherere Weg.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.