Schönheitsreparaturen: Was Mieter beim Auszug wirklich müssen

Die Frage nach Schönheitsreparaturen beim Auszug führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Muss wirklich gestrichen werden? Sind die Klauseln im Mietvertrag gültig? Diese Seite klärt die wichtigsten Punkte und hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Unter Schönheitsreparaturen versteht man in der Regel das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden (sofern nicht Teppichboden), Heizkörper einschließlich Heizrohre sowie der Innentüren und der Fenster und Außentüren von innen.

Wichtig: Die Beseitigung echter Schäden (z.B. tiefe Kratzer im Parkett, Sprung im Waschbecken, defekte Fliesen) gehört **nicht** zu den Schönheitsreparaturen, sondern zur Instandhaltung oder Instandsetzung, für die grundsätzlich der Vermieter zuständig ist (es sei denn, der Mieter hat den Schaden schuldhaft verursacht).

Müssen Mieter immer Schönheitsreparaturen durchführen?

Nein! Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind Mieter nicht automatisch zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Die gesetzliche Regelung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) sieht vor, dass der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat. Dazu gehört auch die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen durch Schönheitsreparaturen.

Der Vermieter kann die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen jedoch durch eine **wirksame Klausel im Mietvertrag** auf den Mieter übertragen.

Wann sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam?

Die Rechtsprechung hat viele gängige Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam, muss der Mieter **keine** Schönheitsreparaturen durchführen.

Unwirksam sind beispielsweise häufig Klauseln, die:

Prüfen Sie Ihre Mietvertragsklausel genau! Aufgrund der komplexen Rechtsprechung ist es oft schwierig zu beurteilen, ob eine Klausel wirksam ist. Im Zweifel holen Sie Rechtsrat beim Mieterverein oder einem Anwalt ein.

Was gilt, wenn die Klausel unwirksam ist oder keine Regelung getroffen wurde?

Ist die Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam oder fehlt eine solche Regelung komplett, ist der **Vermieter** für die Durchführung der Schönheitsreparaturen zuständig. Der Mieter muss dann bei Auszug die Wohnung lediglich besenrein und ohne selbst verursachte Schäden übergeben.

Die Wohnungsübergabe

Unabhängig von der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sind folgende Punkte bei der Wohnungsübergabe wichtig:

Zusammenfassung und Tipp

Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hängt entscheidend von der Wirksamkeit der Klausel in Ihrem Mietvertrag ab. Viele ältere und auch manche neuere Klauseln sind unwirksam. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie unnötig renovieren oder Kosten übernehmen.

Ein direktes Tool zur Erstellung eines "Widerspruchs gegen eine Renovierungsaufforderung" ist oft nicht der erste Schritt. Vielmehr geht es darum, die Rechtslage zu kennen und ggf. dem Vermieter mitzuteilen, dass man aufgrund einer unwirksamen Klausel nicht zur Renovierung verpflichtet ist, oder bei der Wohnungsübergabe auf dem Protokoll zu bestehen.

Für Streitigkeiten um die Kaution aufgrund von (angeblich) nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen können Sie unseren Generator für den Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung nutzen.