Wenn im Übergabeprotokoll Mängel oder Schäden festgehalten wurden, die nicht von Ihnen verursacht wurden oder die als normale Abnutzung einzuordnen sind, kann ein zeitnaher schriftlicher Widerspruch sinnvoll sein. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Das Schreiben dient vor allem dazu, strittige Punkte zu dokumentieren und spätere Diskussionen (z.B. zur Kaution) klarer zu führen.
Handeln Sie zeitnah: Ein Widerspruch sollte möglichst zeitnah nach der Übergabe erfolgen, damit Details noch gut belegbar sind. Versenden Sie das Schreiben nachweisbar (z.B. Einwurf-Einschreiben) und bewahren Sie Kopien/Fotos/Protokolle auf.
Expertentipps:
- Belege sichern: Fotos/Videos (mit Datum), Einzugsprotokoll, E-Mail-Mängelanzeigen, Handwerkertermine.
- Punkte konkret formulieren: Ort (Raum), Bauteil, Größe/Umfang, seit wann bekannt, warum nicht von Ihnen verursacht.
- Abgrenzen: „Abnutzung“ (z.B. kleine Gebrauchsspuren) vs. „Schaden“ (z.B. Bruch/Loch). § 538 BGB ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt.
- Falls Sie das Protokoll unterschrieben haben: Im Widerspruch klarstellen, welchen konkreten Punkten widersprochen wird (und warum).
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.
Redaktionell geprüft: 02.01.2026