Generator: Antrag auf Zustimmung für ein Balkonkraftwerk

Nach neuem Recht (§554 BGB)
Zerstörungsfreie Montage
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Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026

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Als Mieter haben Sie inzwischen einen gesetzlichen Anspruch auf die Nutzung von Solarstrom am eigenen Balkon (§ 554 BGB). Dennoch dürfen Sie die Anlage nicht einfach heimlich anbringen. Sie müssen den Vermieter vorab informieren und seine formelle Zustimmung einholen.

Die Verhandlungs-Taktik: Viele Vermieter haben Angst vor angebohrten Fassaden, Kabelgewirr oder herunterfallenden Modulen bei Sturm. Ein gutes Antragsschreiben fordert nicht nur Rechte ein, sondern nimmt dem Vermieter proaktiv alle Sorgen. Mit unserem Generator erstellen Sie ein Schreiben, das genau dies tut: Es sichert eine fachgerechte, zerstörungsfreie und bohrlochfreie Montage zu und weist freundlich auf die aktuelle Rechtslage hin.

WICHTIG: Rechtsanspruch & die "Bohrmaschinen-Falle" (§ 554 BGB)

Zwar zählt die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte nun zu den sogenannten "privilegierten Maßnahmen", aber der Vermieter hat bei der Umsetzung noch ein Wörtchen mitzureden:

Erfolgs-Tipp: Technische Daten beilegen. Ein pauschaler Antrag ("Ich will ein Solar-Ding aufstellen") führt oft zu Rückfragen und Verzögerungen. Hängen Sie Ihrem Antrag direkt das Datenblatt des gewünschten Balkonkraftwerks sowie des Wechselrichters (Stichwort: max. 800 Watt Einspeiseleistung) an. Das zeigt dem Vermieter, dass Sie sich an die gesetzlichen Normen (VDE) halten.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Verweigert der Vermieter die Zustimmung ohne triftigen Grund (z.B. aus rein optischen Bedenken, obwohl kein Denkmalschutz vorliegt), dürfen Sie die Anlage dennoch nicht eigenmächtig installieren (Kündigungsgefahr!). In diesem Fall müssen Sie die Zustimmung gerichtlich einklagen. Wenden Sie sich hierfür an einen Mieterverein oder Anwalt.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Eingaben sind sicher. Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher (localStorage) Ihres Browsers. Es findet keine Datenübertragung an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um Ihr fertiges PDF-Antragsschreiben fehlerfrei herunterzuladen, verwenden Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In den In-App-Browsern mancher mobiler Apps funktioniert der Download oft nicht.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Ihre Daten (Mieter)
2. Vermieter / Hausverwaltung
3. Geplante Montage & Anschluss

Beruhigen Sie den Vermieter, indem Sie zeigen, dass Sie das Projekt durchdacht haben.

4. Technische Details der Anlage

Häufige Fragen (FAQ) zum Balkonkraftwerk

Darf der Vermieter von mir ein Gutachten fordern?

Nein. Der Vermieter darf Ihnen keine unüberwindbaren Hürden in den Weg legen, wie z. B. die Forderung nach einem extrem teuren Statik-Gutachten für einen simplen Standard-Balkon oder den Zwang, einen teuren Elektriker für das Einstecken in eine Schuko-Steckdose zu beauftragen. Die Anlage muss lediglich den üblichen VDE-Normen entsprechen.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wenn der Vermieter auf Ihren schriftlichen Antrag (setzen Sie eine Frist von z.B. 14 bis 21 Tagen) nicht reagiert, dürfen Sie streng genommen nicht einfach anfangen zu bauen. Sie müssten im Zweifel die Zustimmung einklagen. In der Praxis hilft oft ein zweites Schreiben mit dem freundlichen Hinweis, dass das Schweigen nach Ablauf der Frist als stillschweigende Duldung der Maßnahme gemäß § 554 BGB gewertet wird.

Muss ich die Anlage bei Auszug abbauen?

Ja. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet. Das bedeutet: Sie müssen das Balkonkraftwerk rückstandslos abbauen und mitnehmen, es sei denn, der Nachmieter oder der Vermieter kauft es Ihnen explizit ab.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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