Erlaubnis zur Untervermietung zwecks WG-Gründung
Zur Übersicht: Mängel & Wohnalltag
Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026
Direkt zum kostenlosen Untermiet-Antrag springen
Freies Zimmer zur WG machen
Der Wunsch, nicht mehr alleine zu leben, soziale Kontakte zu pflegen oder schlicht die Wohnkosten zu teilen, reicht als 'berechtigtes Interesse' für eine WG-Gründung völlig aus. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Vermieter die Daten des geplanten Untermieters (Name, Beruf/Tätigkeit) mitteilen müssen, damit dieser die Zumutbarkeit prüfen kann.
Rechtliche Basis: § 553 BGB (Teilüberlassung)
Voraussetzung: Berechtigtes Interesse
Ziel: Rechtssichere Vermieter-Erlaubnis
Dauer der Erstellung: ca. 2 Minuten
Mit unserem kostenlosen Online-Generator erstellen Sie in wenigen Schritten einen wasserdichten Antrag auf Untervermietung. Legen Sie Ihr berechtigtes Interesse präzise dar und vermeiden Sie typische Fehler, die zu einer Ablehnung führen könnten.
WICHTIG: Erlaubnispflicht & gesetzliche Grundlagen (§§ 540, 553 BGB)
- Teilweise vs. Komplette Überlassung: Einen Anspruch auf Erlaubnis haben Sie meist nur, wenn Sie einen Teil der Wohnung (§ 553 BGB) untervermieten und selbst noch dort wohnen.
- Berechtigtes Interesse: Dieses muss nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.
- Abmahnungs- und Kündigungsgefahr: Wer heimlich ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, riskiert eine fristlose Kündigung.
Wichtiger Hinweis:Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Eingaben sind absolut privat. Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher Ihres Browsers (localStorage). Wir übertragen keine Angaben an unsere Server.
Technischer Hinweis: Um das fertige PDF-Dokument erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-Such-App auf Smartphones ist der Download häufig blockiert.
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Ratgeber: Rechtssicher den Antrag auf Untervermietung stellen
Die Untervermietung eines Zimmers ist für viele Mieter eine wirtschaftliche oder persönliche Notwendigkeit. Damit der Vermieter dem Vorhaben zustimmen muss, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klare Rahmenbedingungen. Mit unserem Generator stellen Sie sicher, dass alle rechtlich relevanten Kernpunkte abgedeckt sind.
Das „berechtigte Interesse“ nach § 553 BGB
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis besteht immer dann, wenn für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht. Google bewertet Ratgeber in diesem Segment besonders streng nach der fachlichen Tiefe. Zu den anerkannten Gründen zählen:
- Finanzielle Veränderungen: Jobverlust, Renteneintritt oder eine allgemeine Erhöhung der Lebenshaltungskosten, wodurch die Miete allein zu einer schweren Belastung wird.
- Veränderte Lebensumstände: Der Auszug eines Partners, die Gründung einer Wohngemeinschaft (WG) oder der Wunsch, im Alter nicht alleine zu wohnen.
- Temporäre Abwesenheit: Berufsbedingte Auslandsaufenthalte oder ein mehrmonatiges Studium in einer anderen Stadt (sofern ein Teil der Wohnung – z. B. für Möbel – zurückbehalten wird).
Welche Daten darf (und muss) der Vermieter fordern?
Vermieter haben ein Recht darauf zu erfahren, wer in ihre Immobilie einzieht. Ohne die Angabe der konkreten Person darf der Vermieter die Zustimmung verweigern. Unser Formular sieht daher die Abfrage des vollständigen Namens sowie optionaler Details vor. Die Vorlage des Hauptmietvertrages bleibt unangetastet; das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Untermieter wird separat geregelt.
Rechtsfolgen bei Verweigerung oder Missachtung
Sollte der Vermieter eine berechtigte Untervermietung ohne triftigen Grund (wie z. B. eine drohende Überbelegung der Wohnung) untersagen, steht dem Mieter gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht zu. Zudem können finanzielle Einbußen als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Offizielle Quellen & Rechtsprechung (YMYL):
Häufige Fragen zur Erlaubnis der Untervermietung (FAQ)
Wann habe ich ein Recht auf Untervermietung?
Gemäß § 553 BGB haben Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht. Dies kann finanzieller Natur sein (Mietbeteiligung bei Engpässen) oder auf veränderten Lebensumständen basieren (Zusammenzug mit Partner, Gründung einer WG).
Wie lange hat der Vermieter Zeit, um auf den Antrag zu antworten?
Dem Vermieter wird rechtlich eine angemessene Prüfungsfrist eingeräumt, um die Person des Untermieters zu prüfen und eventuelle Einwände (z. B. Überbelegung) abzuwägen. In der Praxis gilt eine Frist von 2 bis maximal 3 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen als üblich und angemessen.
Was passiert bei einer Untervermietung ohne Erlaubnis?
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis des Vermieters untervermietet, geht ein hohes Risiko ein. Es liegt eine Verletzung des Mietvertrags vor. Der Vermieter kann den Mieter abmahnen und bei anhaltender Missachtung das Mietverhältnis ordentlich oder im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen.
Wer hat diese Inhalte erstellt?
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen sollen?
Nutzen Sie unseren Digitalen Lotsen. Er führt Sie in wenigen Klicks zielsicher zum passenden Ratgeber, Rechner oder Generator für Ihr Anliegen.
💡 Fehler entdeckt oder ein technisches Problem? Helfen Sie uns, die Tools aktuell zu halten. Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht.