Generator: Miete zurückfordern (Falsche Wohnfläche)

Integrierter Rechner
10% Regel (BGH)
Sofort-PDF
100% Kostenlos
Zur Übersicht: Miete-Nebenkosten

Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026

Direkt zum Forderungs-Generator springen

Ist Ihre Wohnung kleiner als im Mietvertrag versprochen? Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt ein Sachmangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent unter der im Vertrag angegebenen Fläche liegt. Zusätze im Mietvertrag wie "ca." oder "etwa" ändern daran nichts!

Holen Sie sich Ihr Geld zurück. Wenn die 10-Prozent-Grenze überschritten ist, können Sie nicht nur die aktuelle Miete sofort prozentual mindern, sondern auch die zu viel gezahlte Miete der Vergangenheit nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückfordern. Tragen Sie Ihre Daten ein – unser Tool rechnet aus, ob Sie einen Anspruch haben, und generiert das passende Anwaltsschreiben.

WICHTIG: Die Messung muss absolut stimmen!

Der Vermieter wird einer so hohen Geldforderung mit Sicherheit widersprechen. Senden Sie dieses Schreiben nur ab, wenn Sie sich Ihrer Messung absolut sicher sind (zwingend gemessen nach der Wohnflächenverordnung - WoFlV).

Falls Sie noch nicht exakt gemessen haben, nutzen Sie zuerst unseren WoFlV-Rechner inkl. Messprotokoll.

Wichtiger Hinweis ( Verjährung): Ihre Ansprüche auf Rückzahlung der Miete unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von der falschen Quadratmeterzahl erfahren haben. Warten Sie also nicht zu lange mit der Einforderung, da sonst ältere Ansprüche verfallen!
Erfolgs-Tipp: Messprotokoll direkt beilegen. Behaupten Sie die Abweichung nicht nur, sondern beweisen Sie sie sofort. Legen Sie Ihrem Forderungsschreiben eine detaillierte Aufstellung aller Räume bei. Je professioneller Ihr Aufmaß wirkt, desto eher ist der Vermieter (oder seine Rechtsabteilung) zu einer außergerichtlichen Einigung bereit.
Datensicherheit: Dieses Dokument verarbeitet hohe finanzielle Summen. Die Berechnung und PDF-Erstellung erfolgt zu 100 % lokal im Speicher (localStorage) Ihres eigenen Browsers. Keine Übertragung an externe Server.
Technischer Hinweis: Bitte nutzen Sie für einen fehlerfreien PDF-Download Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In bestimmten In-App-Browsern sozialer Medien kann der Download blockieren.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Ihre Kontaktdaten
2. Vermieter / Hausverwaltung
3. Vertragsdaten & Berechnung

(Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Geben Sie die Anzahl der Monate ein, die noch nicht verjährt sind.)

4. Bankverbindung für die Erstattung

Häufige Fragen (FAQ) zur Wohnflächen-Rückforderung

Gilt die 10-Prozent-Grenze auch bei den Nebenkosten?

Nein! Das ist ein extrem wichtiger Punkt. Der BGH hat 2018 (Az. VIII ZR 220/17) entschieden: Bei der Betriebskostenabrechnung gibt es keine Toleranzgrenze. Auch wenn die Wohnung nur 3 % kleiner ist als im Vertrag steht, darf der Vermieter die Nebenkosten nur nach der tatsächlichen Wohnfläche abrechnen. Sie können fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen daher auch bei kleinen Abweichungen korrigieren lassen.

Was ist, wenn im Mietvertrag "Fläche unverbindlich" steht?

Vermieter versuchen oft, sich mit Klauseln wie "Die angegebene Fläche dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes" abzusichern. Der BGH hat auch hier klar geurteilt: Steht eine konkrete Quadratmeterzahl im Vertrag, begründet diese in der Regel eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung. Eine Abweichung von über 10 % bleibt ein Mangel, solche Ausschlussklauseln sind meist unwirksam.

Gilt die 10-Prozent-Regel auch bei Mieterhöhungen?

Nein. Seit 2015 gilt (BGH Az. VIII ZR 266/14): Will der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, darf er nur die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen. Ist die Wohnung kleiner als im Vertrag, berechnet sich die neue Miete nach den echten Quadratmetern. Ist sie kurioserweise größer, darf der Vermieter die größere Fläche für die Erhöhung nutzen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

Mehr über unsere Redaktion & Arbeitsweise erfahren