Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum Forderungs-Generator springenIst Ihre Wohnung kleiner als im Mietvertrag versprochen? Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt ein Sachmangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent unter der im Vertrag angegebenen Fläche liegt. Zusätze im Mietvertrag wie "ca." oder "etwa" ändern daran nichts!
Holen Sie sich Ihr Geld zurück. Wenn die 10-Prozent-Grenze überschritten ist, können Sie nicht nur die aktuelle Miete sofort prozentual mindern, sondern auch die zu viel gezahlte Miete der Vergangenheit nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückfordern. Tragen Sie Ihre Daten ein – unser Tool rechnet aus, ob Sie einen Anspruch haben, und generiert das passende Anwaltsschreiben.
Der Vermieter wird einer so hohen Geldforderung mit Sicherheit widersprechen. Senden Sie dieses Schreiben nur ab, wenn Sie sich Ihrer Messung absolut sicher sind (zwingend gemessen nach der Wohnflächenverordnung - WoFlV).
Falls Sie noch nicht exakt gemessen haben, nutzen Sie zuerst unseren WoFlV-Rechner inkl. Messprotokoll.
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Nein! Das ist ein extrem wichtiger Punkt. Der BGH hat 2018 (Az. VIII ZR 220/17) entschieden: Bei der Betriebskostenabrechnung gibt es keine Toleranzgrenze. Auch wenn die Wohnung nur 3 % kleiner ist als im Vertrag steht, darf der Vermieter die Nebenkosten nur nach der tatsächlichen Wohnfläche abrechnen. Sie können fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen daher auch bei kleinen Abweichungen korrigieren lassen.
Vermieter versuchen oft, sich mit Klauseln wie "Die angegebene Fläche dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes" abzusichern. Der BGH hat auch hier klar geurteilt: Steht eine konkrete Quadratmeterzahl im Vertrag, begründet diese in der Regel eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung. Eine Abweichung von über 10 % bleibt ein Mangel, solche Ausschlussklauseln sind meist unwirksam.
Nein. Seit 2015 gilt (BGH Az. VIII ZR 266/14): Will der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, darf er nur die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen. Ist die Wohnung kleiner als im Vertrag, berechnet sich die neue Miete nach den echten Quadratmetern. Ist sie kurioserweise größer, darf der Vermieter die größere Fläche für die Erhöhung nutzen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.