Generator: Wohnflächen-Rechner (nach WoFlV) inkl. PDF-Protokoll

Nach WoFlV-Standard
Autom. Berechnung
Offizielles PDF
100% Kostenlos
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Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026

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Einfach nur Länge mal Breite messen, reicht vor Gericht nicht aus. Wer beweisen will, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, muss ein sauberes Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vorlegen.

Dieser Rechner nimmt Ihnen die Arbeit ab. Fügen Sie einfach jeden Raum Ihrer Wohnung hinzu. Geben Sie die Grundmaße (Länge x Breite) ein. Haben Sie eine Dachschräge oder einen Balkon? Tragen Sie die Flächen in die Sonderfelder ein – das Tool halbiert bzw. viertelt diese Werte automatisch und addiert alles zur rechtlich korrekten Gesamtwohnfläche. Das generierte PDF-Protokoll können Sie direkt an den Vermieter senden.

Kurze Erinnerung zur Mess-Regel:

Erfolgs-Tipp: Von Wand zu Wand messen. Messen Sie immer auf Fußbodenhöhe von der fertigen Wand zur fertigen Wand. Fußleisten (Scheuerleisten) werden ignoriert, Sie müssen diese also nicht abziehen. Am genauesten und einfachsten funktioniert das Aufmaß mit einem digitalen Laser-Entfernungsmesser (gibt es im Baumarkt oft für unter 30 Euro).
Wichtiger Hinweis (Die 10-Prozent-Regel): Dieses Tool hilft Ihnen bei der Einschätzung. Damit Sie jedoch Geld vom Vermieter zurückfordern oder die Miete mindern können, muss die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegen (BGH-Rechtsprechung). Bei Mieterhöhungen gilt hingegen sofort die tatsächliche Fläche, ohne Toleranzgrenze.
Absolute Datensicherheit: Die detaillierten Maße Ihrer Wohnung sind privat. Alle Berechnungen dieses Tools erfolgen lokal in Ihrem Browser (JavaScript/localStorage). Wir übertragen Ihre Eingaben nicht an unsere Server.
Technischer Hinweis: Um das fertige Mess-Protokoll als PDF herunterzuladen, verwenden Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In den In-App-Browsern (z. B. Google-Such-App) schlägt der PDF-Export oft fehl.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Objekt- & Kontaktdaten
2. Die Raum-Vermessung (Eingabe in Metern)

Fügen Sie für jeden Raum (Wohnzimmer, Küche, Bad, Balkon etc.) einen Block hinzu. Tipp: Bei komplexen Räumen messen Sie in Rechtecken und legen für jeden Teilbereich einen eigenen "Raum" an (z. B. "Wohnzimmer Teil 1", "Wohnzimmer Teil 2").

Gesamte Wohnfläche nach WoFlV: 0.00 qm

Häufige Fragen (FAQ) zur Wohnflächenberechnung

Zählen die Flächen unter Badewanne oder Küchenzeile mit?

Ja. Die Grundflächen von sogenannten fest eingebauten Gegenständen – dazu gehören Badewannen, Duschtassen, Einbauküchen, fest gemauerte Öfen oder auch Einbauschränke – gehören vollständig zur Wohnfläche. Sie dürfen diese Flächen nicht abziehen.

Was ist mit Schornsteinen oder freistehenden Säulen im Raum?

Hier greift eine Sonderregel der WoFlV: Schornsteine, Säulen, Pfeiler oder Vormauerungen werden von der Wohnfläche abgezogen, sofern sie eine Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmetern (1000 cm²) haben und höher als 1,50 Meter sind.

Gehören Treppen innerhalb der Wohnung (Maisonette) zur Wohnfläche?

Nein, Treppen mit mehr als drei Steigungen (Stufen) sowie deren Treppenabsätze werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Der Raum unter der Treppe wird jedoch ganz normal nach den Höhen-Regeln (wie bei Dachschrägen) berechnet.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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