Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum Rechner springenEinfach nur Länge mal Breite messen, reicht vor Gericht nicht aus. Wer beweisen will, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, muss ein sauberes Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vorlegen.
Dieser Rechner nimmt Ihnen die Arbeit ab. Fügen Sie einfach jeden Raum Ihrer Wohnung hinzu. Geben Sie die Grundmaße (Länge x Breite) ein. Haben Sie eine Dachschräge oder einen Balkon? Tragen Sie die Flächen in die Sonderfelder ein – das Tool halbiert bzw. viertelt diese Werte automatisch und addiert alles zur rechtlich korrekten Gesamtwohnfläche. Das generierte PDF-Protokoll können Sie direkt an den Vermieter senden.
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Ja. Die Grundflächen von sogenannten fest eingebauten Gegenständen – dazu gehören Badewannen, Duschtassen, Einbauküchen, fest gemauerte Öfen oder auch Einbauschränke – gehören vollständig zur Wohnfläche. Sie dürfen diese Flächen nicht abziehen.
Hier greift eine Sonderregel der WoFlV: Schornsteine, Säulen, Pfeiler oder Vormauerungen werden von der Wohnfläche abgezogen, sofern sie eine Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmetern (1000 cm²) haben und höher als 1,50 Meter sind.
Nein, Treppen mit mehr als drei Steigungen (Stufen) sowie deren Treppenabsätze werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Der Raum unter der Treppe wird jedoch ganz normal nach den Höhen-Regeln (wie bei Dachschrägen) berechnet.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.