Generator: Angebot zum Mietaufhebungsvertrag (mit Nachmieter)

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Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026

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Ein neuer Job in einer anderen Stadt oder die plötzliche Trennung vom Partner – manchmal muss man schnell aus der Wohnung raus. Doch einfach vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten (oder gar während eines befristeten Kündigungsausschlusses) auszuziehen, ist nicht so einfach.

Die Win-Win-Strategie: Einen Vermieter davon zu überzeugen, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen, ist reine Verhandlungssache. Drohungen oder falsches rechtliches Halbwissen führen meist zur sofortigen Blockade. Mit diesem Generator verfassen Sie ein professionelles Angebot auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags. Sie machen deutlich, dass Sie solvente Nachmieter gefunden haben, ein nahtloser Übergang ohne Leerstand garantiert ist und der Vermieter keinen Aufwand mit der Inseratsschaltung hat. So wird aus einem "Nein" sehr oft ein "Einverstanden".

WICHTIG: Der Mythos der "3 Nachmieter"

Es ist der hartnäckigste Irrtum im Mietrecht: "Wenn ich dem Vermieter drei Nachmieter präsentiere, muss er mich sofort aus dem Vertrag entlassen." Das ist falsch!

Tipp: Legen Sie die Bewerbungsmappen sofort bei! Ein Schreiben allein reicht nicht. Wenn Sie den generierten Brief an den Vermieter (oder die Hausverwaltung) schicken, legen Sie zwingend die vollständigen Bewerbungsunterlagen Ihrer vorgeschlagenen Nachmieter bei! Dazu gehören: Nutzen Sie ggf. unseren Bewerbungs-Hub, um Ihren Kandidaten zu zeigen, welche Unterlagen sie Ihnen für den Vermieter geben sollen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Zahlen Sie weiterhin Ihre Miete, bis der Mietaufhebungsvertrag von beiden Seiten (Ihnen und dem Vermieter) unterschrieben ist. Eine bloße mündliche Zusage oder das Einreichen von Nachmieter-Profilen befreit Sie noch nicht von Ihrer Zahlungspflicht!
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Daten bleiben bei Ihnen. Die Funktionen „Speichern“ und „Laden“ nutzen ausschließlich den lokalen Speicher (localStorage) Ihres Browsers. Wir übertragen keine Daten an unsere Server.
Technischer Hinweis: Um Ihr fertiges Angebot als PDF erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In mobilen In-App-Browsern ist der Download häufig blockiert.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Ihre Kontaktdaten (Aktueller Mieter)
2. Vermieter / Hausverwaltung
3. Fristen & Wunsch-Auszug
4. Ihre Nachmieter-Vorschläge

Tragen Sie hier die Rahmendaten Ihrer besten Kandidaten ein, um den Vermieter sofort von deren Bonität zu überzeugen.

Kandidat 1 (Pflicht)
5. Überzeugende Argumente (Zusagen an den Vermieter)


Tipps für den perfekten Ablauf

Wann sollte ich das Schreiben abschicken?

Schicken Sie das Schreiben so früh wie möglich, im Idealfall zusammen mit Ihrer fristgerechten, regulären Kündigung. So signalisieren Sie dem Vermieter: "Ich habe fristgerecht gekündigt, biete Ihnen aber gleichzeitig diesen bequemen Deal für einen vorzeitigen Wechsel an."

Muss ich dem Nachmieter den Mietvertrag aushändigen?

Nein! Sie schließen lediglich einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter ab. Der Vermieter schließt dann einen komplett neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter. Er darf die Miete dabei anpassen. Dass der Vermieter die Miete erhöhen darf, ist oft das schlagkräftigste Argument für ihn, sich auf den Deal einzulassen!


Häufige Fragen (FAQ) zum Aufhebungsvertrag

Darf der Vermieter vom Nachmieter eine höhere Miete verlangen?

Ja, in der Regel darf er das. Ein Mietaufhebungsvertrag beendet Ihren alten Mietvertrag. Mit dem Nachmieter wird ein komplett neuer Vertrag geschlossen. Dabei kann der Vermieter die Miete anheben, muss sich dabei aber an gesetzliche Vorgaben wie die Mietpreisbremse (falls am Wohnort gültig) halten. Weigert sich der Nachmieter wegen der höheren Miete, haben Sie leider keinen Anspruch auf Vertragsaufhebung.

Was ist eine Nachmieterklausel ("Echte" vs. "Unechte")?

Wenn in Ihrem Mietvertrag eine "echte" Nachmieterklausel steht, haben Sie das absolute Recht, vorzeitig auszuziehen, sobald Sie einen zumutbaren Nachmieter präsentieren. Der Vermieter muss diesen akzeptieren. Steht dort eine "unechte" Nachmieterklausel, dürfen Sie zwar früher ausziehen, der Vermieter darf den Nachmieter aber ablehnen (in diesem Fall endet Ihr Vertrag dann trotzdem zu dem Zeitpunkt, an dem der abgelehnte Nachmieter eingezogen wäre).

Kann ich dem Nachmieter meine Möbel verkaufen (Ablöse)?

Ja, Sie können mit dem Nachmieter eine sogenannte Ablösevereinbarung für Möbel oder eine Einbauküche treffen. Der Preis darf jedoch den aktuellen Zeitwert der Gegenstände um maximal 50 % übersteigen (Wuchergrenze nach § 4a WoVermRG). Achtung: Koppeln Sie den Verkauf rechtlich immer daran, dass der Nachmieter den Mietvertrag auch wirklich vom Vermieter erhält (aufschiebende Bedingung).

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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