Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum Generator springenEin neuer Job in einer anderen Stadt oder die plötzliche Trennung vom Partner – manchmal muss man schnell aus der Wohnung raus. Doch einfach vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten (oder gar während eines befristeten Kündigungsausschlusses) auszuziehen, ist nicht so einfach.
Die Win-Win-Strategie: Einen Vermieter davon zu überzeugen, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen, ist reine Verhandlungssache. Drohungen oder falsches rechtliches Halbwissen führen meist zur sofortigen Blockade. Mit diesem Generator verfassen Sie ein professionelles Angebot auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags. Sie machen deutlich, dass Sie solvente Nachmieter gefunden haben, ein nahtloser Übergang ohne Leerstand garantiert ist und der Vermieter keinen Aufwand mit der Inseratsschaltung hat. So wird aus einem "Nein" sehr oft ein "Einverstanden".
Es ist der hartnäckigste Irrtum im Mietrecht: "Wenn ich dem Vermieter drei Nachmieter präsentiere, muss er mich sofort aus dem Vertrag entlassen." Das ist falsch!
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Schicken Sie das Schreiben so früh wie möglich, im Idealfall zusammen mit Ihrer fristgerechten, regulären Kündigung. So signalisieren Sie dem Vermieter: "Ich habe fristgerecht gekündigt, biete Ihnen aber gleichzeitig diesen bequemen Deal für einen vorzeitigen Wechsel an."
Nein! Sie schließen lediglich einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter ab. Der Vermieter schließt dann einen komplett neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter. Er darf die Miete dabei anpassen. Dass der Vermieter die Miete erhöhen darf, ist oft das schlagkräftigste Argument für ihn, sich auf den Deal einzulassen!
Ja, in der Regel darf er das. Ein Mietaufhebungsvertrag beendet Ihren alten Mietvertrag. Mit dem Nachmieter wird ein komplett neuer Vertrag geschlossen. Dabei kann der Vermieter die Miete anheben, muss sich dabei aber an gesetzliche Vorgaben wie die Mietpreisbremse (falls am Wohnort gültig) halten. Weigert sich der Nachmieter wegen der höheren Miete, haben Sie leider keinen Anspruch auf Vertragsaufhebung.
Wenn in Ihrem Mietvertrag eine "echte" Nachmieterklausel steht, haben Sie das absolute Recht, vorzeitig auszuziehen, sobald Sie einen zumutbaren Nachmieter präsentieren. Der Vermieter muss diesen akzeptieren. Steht dort eine "unechte" Nachmieterklausel, dürfen Sie zwar früher ausziehen, der Vermieter darf den Nachmieter aber ablehnen (in diesem Fall endet Ihr Vertrag dann trotzdem zu dem Zeitpunkt, an dem der abgelehnte Nachmieter eingezogen wäre).
Ja, Sie können mit dem Nachmieter eine sogenannte Ablösevereinbarung für Möbel oder eine Einbauküche treffen. Der Preis darf jedoch den aktuellen Zeitwert der Gegenstände um maximal 50 % übersteigen (Wuchergrenze nach § 4a WoVermRG). Achtung: Koppeln Sie den Verkauf rechtlich immer daran, dass der Nachmieter den Mietvertrag auch wirklich vom Vermieter erhält (aufschiebende Bedingung).
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.