Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum Ablöse-Generator springenSie haben die Zusage für die Wohnung fast sicher, aber der Vormieter verlangt, dass Sie seine alte Einbauküche oder das Sofa übernehmen? Grundsätzlich ist eine solche Ablösevereinbarung völlig legal – solange der Preis fair ist.
Oft versuchen Vormieter jedoch, durch maßlos überzogene Preise einen illegalen "Abstand" (eine Art Prämie für die Wohnungsübergabe) zu kassieren. Mit unserem Tool prüfen Sie zunächst, ob der geforderte Preis gesetzlich zulässig ist. Anschließend generiert das Tool einen rechtssicheren Kaufvertrag. Dieser enthält zwingend die rettende "aufschiebende Bedingung": Der Vertrag wird automatisch nichtig, falls Sie den Mietvertrag vom Vermieter doch nicht erhalten!
Ein Vormieter darf sich an Ihnen nicht ungerechtfertigt bereichern. Laut Wohnungsvermittlungsgesetz darf der Kaufpreis für Einbauten (wie Küchen oder Maßmöbel) den aktuellen Zeitwert um maximal 50 % übersteigen. Alles, was darüber hinausgeht, ist gesetzlich unwirksam (Wucher).
Rechenbeispiel: Eine Küche hatte vor 5 Jahren einen Neupreis von 4.000 €. Bei einer üblichen Lebensdauer von 10 Jahren beträgt der Zeitwert heute noch 2.000 €. Der Vormieter darf also maximal 3.000 € (2.000 € Zeitwert + 50 % Aufschlag) von Ihnen verlangen.
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Nein, nicht wenn Sie unseren Generator nutzen! Wir bauen standardmäßig eine "aufschiebende Bedingung" gemäß § 158 BGB in das Dokument ein. Der Vertrag entfaltet nur dann Rechtsgültigkeit, wenn Sie auch tatsächlich den Mietvertrag vom Vermieter unterschrieben zurückbekommen. Kaufen Sie Möbel niemals ohne diesen Satz!
Wenn Sie die Wohnung unbedingt wollen, können Sie den Vertrag zähneknirschend unterschreiben (sofern die "aufschiebende Bedingung" enthalten ist). Sobald Sie den Mietvertrag in der Tasche haben, können Sie sich auf § 4a WoVermRG berufen und den überhöhten Teil der Zahlung (alles was über Zeitwert + 50% liegt) zurückfordern. Achtung: Das kann zu einem Rechtsstreit führen, sichern Sie daher Beweise (Fotos der Möbel, Inserate).
Da es sich in der Regel um einen Privatkauf handelt, wird die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) in unserem Vertrag ausgeschlossen ("Gekauft wie gesehen"). Sie sollten die Küche oder die Möbel vor der Unterschrift also genau auf Funktionstüchtigkeit prüfen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.