Fachlich geprüft | Stand: 30.04.2026
Direkt zum kostenlosen Selbstauskunft-Generator springenViele Formulare, die Makler oder Hausverwaltungen bei der Wohnungsbesichtigung verteilen, gleichen einem Verhör. Gefragt wird nach Schwangerschaften, Krankheiten, musikalischen Hobbys oder gar der Parteizugehörigkeit. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzrecht (DSGVO).
Gleichzeitig wollen Sie die Wohnung haben und nicht als Querulant gelten, der gar keine Auskunft gibt. Die Lösung: Bringen Sie Ihre eigene, saubere Selbstauskunft mit! Unser Generator erstellt ein hochprofessionelles Formular, das alle rechtlich zulässigen Fragen (Einkommen, Bonität, Identität) beantwortet, aber Ihre tiefere Privatsphäre schützt. Überreichen Sie dieses Dokument bei der Besichtigung, punkten Sie mit Vorbereitung und Seriosität.
Während Sie bei unzulässigen Fragen (z. B. „Planen Sie Kinder?“) lügen dürfen, müssen Sie die Fragen in diesem datenschutzkonformen Generator strikt wahrheitsgemäß beantworten.
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Nein. Fragen nach Religion, Rasse, sexueller Orientierung, Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft sind strengstens verboten und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auf solche Fragen in fremden Formularen dürfen Sie das Formularfeld entweder durchstreichen oder ungestraft lügen.
Ja und Nein. Bei Kleintieren (wie Hamstern, Fischen oder Wellensittichen), die keine Störung verursachen können, müssen Sie keine Angaben machen. Nach Hunden, Katzen oder gar exotischen Tieren (wie Schlangen) darf der Vermieter hingegen fragen, und hier müssen Sie auch ehrlich antworten, da deren Haltung oft der Zustimmung bedarf.
Der Vermieter darf Sie fragen, wer Ihr vorheriger Vermieter war, um sich – aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung! – dort nach Ihnen zu erkundigen. Ein Zwang, die Kontaktdaten herauszugeben, besteht nicht. Alternativ ist eine kurze „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ des alten Vermieters oft die elegantere Lösung.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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