Die Traumwohnung ist gefunden, aber reicht das Gehalt? Vermieter und Hausverwaltungen überlassen bei der Mieterauswahl in angespannten Wohnungsmärkten nichts dem Zufall. Sie prüfen Ihre Zahlungsfähigkeit nach der strengen 30-Prozent-Regel (auch Mietbelastungsquote genannt).
Vermeiden Sie unnötige Absagen. Mit unserem umfassenden Mietbelastungs-Rechner können Sie exakt simulieren, wie ein Makler oder Vermieter Ihre Bonität und Ihr Haushaltsbudget bewertet – noch bevor Sie die Zeit investieren und Ihre Bewerbungsmappe abschicken.
Dies ist die goldene Regel der Immobilienwirtschaft: Die monatliche Warmmiete sollte maximal 30 bis 35 Prozent Ihres Haushaltsnettoeinkommens ausmachen.
Ihre Mietbelastungsquote liegt bei:
In Deutschland hat sich bei Hausverwaltungen und großen Vermietern eine goldene Regel etabliert: Die Bruttowarmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) sollte nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen.
Warum sind Vermieter da so streng? Statistiken zeigen, dass bei einer Mietbelastung von über 40 Prozent das Risiko von Mietschulden rapide ansteigt. Wenn dann noch die Waschmaschine kaputt geht oder eine hohe Nebenkosten-Nachzahlung ins Haus flattert, rutschen viele Mieter ins Minus.
Vielen Mietern ist nicht bewusst, dass Vermieter die Schufa-Auskunft sehr genau lesen. Haben Sie ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro, aber zahlen monatlich 400 Euro für einen Autokredit ab, rechnet der Vermieter nur mit einem verfügbaren ("bereinigten") Einkommen von 2.600 Euro. Darauf wird dann die 30%-Regel angewendet.
Wenn unser Rechner Ihnen ein rotes Ergebnis (über 40 % Belastung) anzeigt, werden Sie bei stark umkämpften Wohnungen oft systematisch aussortiert. Doch Sie können gegensteuern:
Ja. Bei der Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens dürfen Sie alle regelmäßigen und sicheren Zahlungseingänge addieren. Dazu gehören neben dem Gehalt (nach Steuern) auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen, BAföG, Renten oder festes Wohngeld. Unregelmäßige Einnahmen wie Überstundenvergütungen oder Boni sollten Sie jedoch weglassen.
Nein, es ist kein Gesetz, sondern eine inoffizielle Richtlinie der Immobilien- und Bankenbranche. Ein Vermieter darf Ihnen theoretisch auch eine Wohnung vermieten, die 60 % Ihres Einkommens kostet. In der Praxis tun private Vermieter und Hausverwaltungen dies jedoch extrem selten, da sie Mietausfälle fürchten.
In Metropolen wie München, Frankfurt oder Berlin ist die 30 %-Grenze für Durchschnittsverdiener kaum noch haltbar. Viele Vermieter tolerieren hier inzwischen Quoten von bis zu 40 %. Alternativen sind: Die Gründung einer WG (als Hauptmieter mit Untermietern), das Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) für Sozialwohnungen oder das Suchen im weiteren Umland (Speckgürtel).
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.