Der Auszug ist geschafft, die Wohnung übergeben – doch die vollständige Rückzahlung der Mietkaution lässt auf sich warten. Stattdessen schickt der Vermieter eine Abrechnung mit diversen Abzügen. Viele dieser Abzüge sind jedoch nicht rechtens. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Kautionsabrechnung prüfen und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Vermieter die Kaution sofort nach dem Auszug zurückzahlen muss. Das Gesetz gewährt ihm eine **angemessene Prüf- und Überlegungsfrist**. In dieser Zeit darf er prüfen, ob noch Forderungen aus dem Mietverhältnis offen sind.
Der Vermieter darf die Kaution nur für **berechtigte und nachgewiesene Forderungen** verwenden. Dazu gehören:
Nicht abziehen darf der Vermieter Kosten für die Beseitigung von normaler, vertragsgemäßer Abnutzung (z.B. leichte Laufspuren im Teppich) oder wenn die Forderung auf einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag beruht.
Sind Sie mit den Abzügen in der Kautionsabrechnung nicht einverstanden, müssen Sie aktiv werden. Ein detaillierter schriftlicher Widerspruch ist der entscheidende Schritt.
Unser Generator führt Sie durch alle notwendigen Schritte, um einen klaren und fundierten Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung zu erstellen. So können Sie Punkt für Punkt argumentieren und Ihre Forderung rechtssicher geltend machen.
Es gibt keine starre gesetzliche Frist. Gerichte halten aber eine 'angemessene Prüf- und Überlegungsfrist' von 3 bis 6 Monaten nach Mietende für üblich. Nur wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution länger zurückhalten.
Wenn der Vermieter die von Ihnen im Widerspruch gesetzte Frist zur Rückzahlung verstreichen lässt, gerät er in Zahlungsverzug. Der nächste Schritt wäre dann, einen Mahnbescheid zu beantragen oder Klage auf Rückzahlung der Kaution beim zuständigen Amtsgericht zu erheben.
Der Vermieter ist verpflichtet, Ihre Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem verzinsten Konto anzulegen. Die erwirtschafteten Zinsen stehen Ihnen als Mieter:in zu und müssen am Ende mit ausgezahlt werden. Verlangen Sie eine Abrechnung, die auch die Zinsen ausweist.