Kautionsabrechnung prüfen & widersprechen: So holen Sie Ihr Geld zurück
Der Auszug ist geschafft, die Wohnung übergeben – doch die vollständige Rückzahlung der Mietkaution lässt auf sich warten. Stattdessen schickt der Vermieter eine Abrechnung mit diversen Abzügen. Viele dieser Abzüge sind jedoch nicht rechtens. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Kautionsabrechnung prüfen und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Mieter-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Die Abrechnungsfrist: Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Vermieter die Kaution sofort nach dem Auszug zurückzahlen muss. Das Gesetz gewährt ihm eine **angemessene Prüf- und Überlegungsfrist**. In dieser Zeit darf er prüfen, ob noch Forderungen aus dem Mietverhältnis offen sind.
Die Gerichte halten eine Frist von 3 bis 6 Monaten nach Mietvertragsende in der Regel für angemessen.
Nur wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht und eine Nachzahlung zu erwarten ist, darf der Vermieter einen Teil der Kaution (in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung) bis zur Endabrechnung einbehalten. Den unstrittigen Rest muss er aber bereits auszahlen.
Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?
Der Vermieter darf die Kaution nur für **berechtigte und nachgewiesene Forderungen** verwenden. Dazu gehören:
Mietrückstände: Noch offene Mieten oder Nebenkostenvorauszahlungen.
Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen: Aber nur, wenn die Abrechnung korrekt ist.
Schadensersatz: Für vom Mieter verursachte, nachgewiesene Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen (z.B. ein Sprung im Waschbecken, große Kratzer im Parkett).
Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen: Aber nur, wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam war und die Renovierung tatsächlich notwendig gewesen wäre.
Nicht abziehen darf der Vermieter Kosten für die Beseitigung von normaler, vertragsgemäßer Abnutzung (z.B. leichte Laufspuren im Teppich) oder wenn die Forderung auf einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag beruht.
Der Widerspruch: Ihr Weg zur vollständigen Rückzahlung
Sind Sie mit den Abzügen in der Kautionsabrechnung nicht einverstanden, müssen Sie aktiv werden. Ein detaillierter schriftlicher Widerspruch ist der entscheidende Schritt.
Abrechnung prüfen: Vergleichen Sie jeden Abzugsposten mit dem Zustand der Wohnung bei Auszug, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten wurde.
Punkte auflisten: Listen Sie in Ihrem Widerspruch jeden einzelnen strittigen Posten auf.
Sachlich begründen: Erklären Sie zu jedem Punkt, warum der Abzug Ihrer Meinung nach unberechtigt ist. Beziehen Sie sich auf das Übergabeprotokoll, unwirksame Vertragsklauseln oder den Grundsatz der normalen Abnutzung.
Frist zur Rückzahlung setzen: Fordern Sie den Vermieter auf, den zu Unrecht einbehaltenen Betrag innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) auf Ihr Konto zu überweisen.
Einen detaillierten und wirksamen Widerspruch formulieren
Unser Generator führt Sie durch alle notwendigen Schritte, um einen klaren und fundierten Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung zu erstellen. So können Sie Punkt für Punkt argumentieren und Ihre Forderung rechtssicher geltend machen.
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Beispiel 1 – Die fiktive Renovierung
Ausgangslage: Frau Hoffmann, 34, zieht aus. Kaution 1.800 €. Nach zwei Monaten Abrechnung: 1.650 € Abzug für "Komplett-Renovierung".
Problem: Die Forderungen sind überzogen. Komplettrenovierung nach kurzem Mietverhältnis oder wegen Normalverschleiß ist **illegal**.
Maßnahme: Schriftliche Forderung von **Originalrechnungen** und Einspruch mit Fotos. Der Vermieter muss beweisen, dass es sich um tatsächliche Schäden handelt.
Ergebnis: Vermieter kann Abzüge nicht beweisen und zahlt den Großteil der Kaution zurück. Hoffmann spart 1.600 €.
Beispiel 2 – Abrechnung nach 8 Monaten: Zu spät!
Ausgangslage: Herr Müller, 42, zieht aus. Nach 8 Monaten (ohne Nebenkosten-Rückstände) kommt der Brief: "Kaution 2.200 €, Abzug 1.800 €."
Problem: 8 Monate sind in der Regel **zu spät** für eine reine Kautionsabrechnung (ohne ausstehende Nebenkosten). Die Abrechnung ist **nicht mehr angemessen**.
Maßnahme: Anwalt schreibt: "Abrechnung ist verspätet. Keine Belege beigefügt. Fordern Sie Rückzahlung der vollen Kaution + Verzugszinsen 5% p.a."
Ergebnis: Vermieter kapituliert. Zahlt 2.200 € + Verzugszinsen. Der Mieter wird entschädigt, da der Vermieter die Frist zur Abrechnung überschritten hat.
Hinweis: Die Abrechnung muss in einer **angemessenen Frist (meist 3–6 Monate)** erfolgen. Normalverschleiß ist nicht abzugsfähig. Der Vermieter trägt die **Beweispflicht** für die Abzüge!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange hat mein Vermieter Zeit für die Kautionsabrechnung?
Es gibt keine starre gesetzliche Frist. Gerichte halten aber eine 'angemessene Prüf- und Überlegungsfrist' von 3 bis 6 Monaten nach Mietende für üblich. Nur wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution länger zurückhalten.
Was ist, wenn der Vermieter gar nicht auf meinen Widerspruch reagiert?
Wenn der Vermieter die von Ihnen im Widerspruch gesetzte Frist zur Rückzahlung verstreichen lässt, gerät er in Zahlungsverzug. Der nächste Schritt wäre dann, einen Mahnbescheid zu beantragen oder Klage auf Rückzahlung der Kaution beim zuständigen Amtsgericht zu erheben.
Was ist mit den Zinsen für meine Kaution?
Der Vermieter ist verpflichtet, Ihre Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem verzinsten Konto anzulegen. Die erwirtschafteten Zinsen stehen Ihnen als Mieter:in zu und müssen am Ende mit ausgezahlt werden. Verlangen Sie eine Abrechnung, die auch die Zinsen ausweist.