Das Wohnungsübergabeprotokoll: Ihr Schutzschild bei Ein- und Auszug
Ein- und Auszug sind die heikelsten Momente im Mietverhältnis. Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung am Stichtag und schützt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen – etwa bei Mängeln, Schadensersatz oder der Kaution. Je genauer Sie dokumentieren, desto besser sind Sie abgesichert.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten hilft Ihr Mieterverein oder eine Fachanwältin / ein Fachanwalt für Mietrecht.
Warum ist ein Übergabeprotokoll so entscheidend?
- Beweissicherung: Es hält fest, welche vorhandenen Mängel schon beim Einzug da waren – wichtig für den späteren Auszug.
- Kaution schützen: Ein sauberes Auszugsprotokoll erleichtert die Rückzahlung der Mietkaution und verhindert unberechtigte Einbehalte.
- Klarheit für beide Seiten: Mit Unterschriften beider Parteien werden Zustand, Zählerstände und Schlüsselübergabe rechtsnah dokumentiert.
Checkliste: So gehen Sie bei der Wohnungsübergabe vor
Wichtig: Lassen Sie sich nicht drängen. Prüfen Sie im Tageslicht und nehmen Sie sich Zeit.
- Zeuge mitnehmen: Eine zweite Person erhöht die Beweiskraft.
- Fotos & Videos: Alle Räume, Details und Mängel mit Datum/Uhrzeit dokumentieren.
- Details notieren: Kratzer, Risse, Silikonfugen, Fenster, Heizkörper, Sanitär, Gerätefunktion, Rauchmeldertest.
- Zählerstände erfassen: Strom, Gas, Wasser, Heizung inklusive Zählernummern; fotografisch festhalten.
- Schlüsselübergabe festhalten: Anzahl und Art (Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten, Garagen-/Transponder).
- Protokoll unterschreiben & Kopie sichern: Unterschriften beider Seiten, Kopie mitnehmen oder fotografieren.
Besonderheiten bei Einzug und Auszug
Beim Einzug
Dokumentieren Sie jeden vorhandenen Mangel (auch Kleinigkeiten). So kann der Vermieter Ihnen diese später nicht anlasten. Halten Sie auch fehlende Ausstattungen oder defekte Geräte fest und verlangen Sie Nachbesserung.
Beim Auszug
Das Auszugsprotokoll belegt, dass Sie die Wohnung vertragsgemäß zurückgeben. Vereinbarte Schönheitsreparaturen führen Sie nur aus, wenn sie wirksam vereinbart wurden – starre Fristenklauseln sind oft unwirksam. Dokumentieren Sie erledigte Arbeiten mit Rechnungen/Fotos.
Konflikte beim Protokoll? So sichern Sie sich ab
- Nicht einverstanden? Punkte einzeln vermerken und „unter Vorbehalt“ unterschreiben – niemals blanko.
- Vermieter verweigert Protokoll? Erstellen Sie selbst eines, mit Zeuge und Fotoanhang, und senden Sie es dem Vermieter nachweisbar.
- Nachträgliche „neue“ Schäden? Nur was am Stichtag dokumentiert oder zweifelsfrei beweisbar ist, lässt sich durchsetzen – deshalb lückenlos protokollieren.
Gut vorbereitet zur Wohnungsübergabe
Ein gutes Protokoll ist strukturiert und vollständig. Unser Generator erstellt eine professionelle Vorlage inkl. Mängelliste, Zählerstandsseite und Schlüsselverzeichnis. Ausfüllen, ausdrucken, mitnehmen – fertig.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bin ich verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben?
Nein. Es ist aber zu Ihrem Vorteil. Bei Unstimmigkeiten: mit Vorbehalt und konkreten Einwänden unterschreiben.
Was ist, wenn der Vermieter kein Protokoll machen will?
Machen Sie selbst eines, nehmen Sie einen Zeugen mit, dokumentieren Sie alles mit Fotos/Videos und senden Sie es dem Vermieter nachweisbar zu.
Was gilt als „normale Abnutzung“ und was ist ein „Schaden“?
Normale Abnutzung: übliche Gebrauchsspuren – nicht ersatzpflichtig. Schäden: übermäßige/unsachgemäße Nutzung – ersatzpflichtig. Beides gehört sauber ins Protokoll.
Soll ich bei Unstimmigkeiten „unter Vorbehalt“ unterschreiben?
Ja. Notieren Sie Ihre Einwände direkt im Protokoll, verweisen Sie auf Beweisfotos und unterschreiben Sie „unter Vorbehalt“.
Wie sichere ich meine Mietkaution bei der Übergabe?
Vollständige Dokumentation, alle Schlüssel abgegeben, Zählerstände aufgenommen, Protokoll unterschrieben und Kopie gesichert – so beschleunigen Sie die Kautionsrückzahlung.