Das Wohnungsübergabeprotokoll: Ihr Schutzschild bei Ein- und Auszug
Ein- und Auszug sind die heikelsten Momente im Mietverhältnis. Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung am Stichtag und schützt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen – etwa bei Mängeln, Schadensersatz oder der Kaution. Je genauer Sie dokumentieren, desto besser sind Sie abgesichert.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten hilft Ihr Mieterverein oder eine Fachanwältin / ein Fachanwalt für Mietrecht.
Autor:Mieter-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Warum ist ein Übergabeprotokoll so entscheidend?
Beweissicherung: Es hält fest, welche vorhandenen Mängel schon beim Einzug da waren – wichtig für den späteren Auszug.
Kaution schützen: Ein sauberes Auszugsprotokoll erleichtert die Rückzahlung der Mietkaution und verhindert unberechtigte Einbehalte.
Klarheit für beide Seiten: Mit Unterschriften beider Parteien werden Zustand, Zählerstände und Schlüsselübergabe rechtsnah dokumentiert.
Checkliste: So gehen Sie bei der Wohnungsübergabe vor
Wichtig: Lassen Sie sich nicht drängen. Prüfen Sie im Tageslicht und nehmen Sie sich Zeit.
Zeuge mitnehmen: Eine zweite Person erhöht die Beweiskraft.
Fotos & Videos: Alle Räume, Details und Mängel mit Datum/Uhrzeit dokumentieren.
Dokumentieren Sie jeden vorhandenen Mangel (auch Kleinigkeiten). So kann der Vermieter Ihnen diese später nicht anlasten. Halten Sie auch fehlende Ausstattungen oder defekte Geräte fest und verlangen Sie Nachbesserung.
Beim Auszug
Das Auszugsprotokoll belegt, dass Sie die Wohnung vertragsgemäß zurückgeben. Vereinbarte Schönheitsreparaturen führen Sie nur aus, wenn sie wirksam vereinbart wurden – starre Fristenklauseln sind oft unwirksam. Dokumentieren Sie erledigte Arbeiten mit Rechnungen/Fotos.
Konflikte beim Protokoll? So sichern Sie sich ab
Nicht einverstanden? Punkte einzeln vermerken und „unter Vorbehalt“ unterschreiben – niemals blanko.
Vermieter verweigert Protokoll? Erstellen Sie selbst eines, mit Zeuge und Fotoanhang, und senden Sie es dem Vermieter nachweisbar.
Nachträgliche „neue“ Schäden? Nur was am Stichtag dokumentiert oder zweifelsfrei beweisbar ist, lässt sich durchsetzen – deshalb lückenlos protokollieren.
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Checkliste – Wohnungsübergabeprotokoll erstellen
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Ohne Protokoll: Kratzer-Streit beim Auszug
Ausgangslage: Herr König, 42, zieht aus nach 5 Jahren. Kein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht. Vermieter zeigt nach Auszug Kratzer in der Tür und fordert 400 € "Schade-Reparatur".
Problem: "Der Kratzer war aber schon da, als ich eingezogen bin!" Aber ohne Protokoll: kein Beweis.
Maßnahme: König kann nicht beweisen, dass der Kratzer alt war. Er verliert den Streit, obwohl er Recht hat.
Ergebnis: König zahlt 400 € ungerechtfertigt. "Hätte ich ein Protokoll gemacht, wäre das nicht passiert. Das war teuer gelernt!"
Beispiel 2 – Mit Protokoll + Fotos: Beweis schützt Kaution
Ausgangslage: Frau Hoffmann, 55, zieht ein. Sie erstellt sofort Übergabeprotokoll: "Kratzer Türrahmen, Fleck Küche, Riss Fensterrahmen" mit Fotos (Datum sichtbar).
Problem: Vermieter unterschreibt das Protokoll. Nach Auszug verlangt er: "Die Kratzer zu reparieren, 600 €!" Aber Hoffmann hat das Protokoll.
Maßnahme: Sie zeigt dem Vermieter das unterschriebene Protokoll mit Fotos. "Das waren die Mängel beim Einzug, nicht von mir verursacht."
Ergebnis: Vermieter kann nicht argumentieren – das Protokoll ist der Beweis. Hoffmann bekommt volle Kaution zurück (2.000 €). "Das Protokoll war Gold wert!"
Hinweis: IMMER Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug erstellen! Fotos mit Datum, Zeugen, Zählerstände. Das ist die beste Versicherung gegen Streit!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bin ich verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben?
Nein. Es ist aber zu Ihrem Vorteil. Bei Unstimmigkeiten: mit Vorbehalt und konkreten Einwänden unterschreiben.
Was ist, wenn der Vermieter kein Protokoll machen will?
Machen Sie selbst eines, nehmen Sie einen Zeugen mit, dokumentieren Sie alles mit Fotos/Videos und senden Sie es dem Vermieter nachweisbar zu.
Was gilt als „normale Abnutzung“ und was ist ein „Schaden“?
Normale Abnutzung: übliche Gebrauchsspuren – nicht ersatzpflichtig. Schäden: übermäßige/unsachgemäße Nutzung – ersatzpflichtig. Beides gehört sauber ins Protokoll.
Soll ich bei Unstimmigkeiten „unter Vorbehalt“ unterschreiben?
Ja. Notieren Sie Ihre Einwände direkt im Protokoll, verweisen Sie auf Beweisfotos und unterschreiben Sie „unter Vorbehalt“.
Wie sichere ich meine Mietkaution bei der Übergabe?
Vollständige Dokumentation, alle Schlüssel abgegeben, Zählerstände aufgenommen, Protokoll unterschrieben und Kopie gesichert – so beschleunigen Sie die Kautionsrückzahlung.