Wohnungsbesichtigung: Worauf Sie achten müssen (inkl. Checkliste)

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Die Zusage zur Wohnungsbesichtigung ist da! Die Freude ist groß, doch Vorsicht: Lassen Sie sich von einer frisch gestrichenen Wand nicht blenden. Eine Besichtigung dauert oft nur 10 bis 15 Minuten – in dieser kurzen Zeit entscheiden Sie über Ihren Lebensmittelpunkt der nächsten Jahre. Wer hier nicht gezielt nachfragt und genau hinsieht, ärgert sich später über Schimmel, Lärm oder eiskalte Räume.

Autor: Mieter-Lotse Team Letzte Aktualisierung: 30.04.2026

Die zwei Phasen der Besichtigung

Eine gute Besichtigung besteht immer aus zwei Aufgaben: 1. Die Wohnung prüfen und 2. Sich selbst verkaufen. Nur wenn die Wohnung mängelfrei ist und der Vermieter Sie sympathisch findet, wird es ein Erfolg.

Phase 1: Der kritische Blick (Wohnung prüfen)

Verlassen Sie sich nicht nur auf das, was der Makler Ihnen erzählt. Nutzen Sie das Vier-Augen-Prinzip: Nehmen Sie immer einen Freund oder Partner mit. Ein Begleiter sieht oft Mängel, die Sie vor lauter Begeisterung übersehen. Achten Sie auf Folgendes:

Phase 2: Der perfekte Eindruck (Sich selbst verkaufen)

Bei Massenbesichtigungen gehen Sie schnell unter. Seien Sie pünktlich, freundlich und gut gekleidet. Der absolute Gamechanger ist jedoch Ihre Vorbereitung in Papierform. Wer eine vollständige Bewerbungsmappe (inkl. DSGVO-Auskunft und Schufa) oder zumindest ein Mieter-Kurzprofil am Ende der Besichtigung überreicht, zeigt sofort: "Ich bin seriös, solvent und mache keinen Stress."

Tipp: Die perfekten Fragen an den Vermieter. Fragen Sie nicht nur nach der Miete, sondern zeigen Sie echtes Interesse am Objekt. Gute Fragen sind: "Gibt es einen Hausmeister-Service oder wird die Treppenhausreinigung von den Mietern übernommen?", "Wie wird geheizt und wie hoch waren die Abschläge der Vormieter?" oder "Warum ziehen die aktuellen Mieter aus?"

Ihre interaktive Besichtigungs-Checkliste

Drucken Sie sich diese Liste aus oder haken Sie die Punkte direkt während der Besichtigung auf dem Smartphone ab.

Vorbereitung

Zustand der Wohnung

Kosten & Hausgemeinschaft

Aus der Praxis: Typische Besichtigungs-Fallen

Falle 1: Der "Kühlschrank-Trick" bei der Küche

Die Situation: Bei der Besichtigung steht eine schicke Einbauküche im Raum. Der Makler sagt: "Die Küche kann übernommen werden." Sie gehen davon aus, dass alles im Mietpreis drin ist.

Das Problem: Beim Unterschreiben des Mietvertrags verlangt der Vormieter plötzlich 3.000 € Abschlag für die alten Geräte. Oder schlimmer: Die Küche wird ausgebaut, und Sie stehen vor leeren Wänden.

Die Lösung: Klären Sie immer direkt vor Ort: Gehört die Küche zur Wohnung (wird sie mitgemietet)? Oder muss sie abgekauft werden? Wenn ja, zu welchem Preis? Lassen Sie sich das schriftlich geben!

Falle 2: Die verschwiegene Baustelle

Die Situation: Sie besichtigen die Wohnung an einem sonnigen Samstagvormittag. Die Lage ist ruhig, die Vögel zwitschern.

Das Problem: Was Sie nicht sehen: Auf der Brachfläche direkt gegenüber beginnt in drei Wochen der Bau eines großen Bürokomplexes. Von Montag bis Freitag haben Sie ab 7 Uhr morgens ohrenbetäubenden Baulärm.

Die Lösung: Fragen Sie aktiv nach geplanten Baumaßnahmen in der Umgebung oder im Haus (z.B. Dachausbau). Und: Besuchen Sie das Viertel vor Vertragsunterzeichnung noch einmal unter der Woche zu Stoßzeiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich bei der Wohnungsbesichtigung Fotos machen?

Grundsätzlich ja, aber Sie müssen vorher unbedingt den Vermieter, Makler oder den noch in der Wohnung lebenden Vormieter um Erlaubnis fragen. Heimliche Fotos verletzen die Privatsphäre und hinterlassen einen sehr schlechten Eindruck.

Sollte ich meine Bewerbungsmappe direkt zur Besichtigung mitbringen?

Ja! Wenn Ihnen die Wohnung gefällt, überreichen Sie die Mappe (oder zumindest Ihr Kurzprofil) direkt am Ende der Besichtigung. Das beweist Organisationstalent und Sie bleiben dem Makler oder Vermieter sofort positiv im Gedächtnis.

Muss ich alle persönlichen Fragen des Vermieters ehrlich beantworten?

Nein! Fragen nach Ihrer Familienplanung (z. B. Schwangerschaft), Ihrer Religion, ethnischer Herkunft oder einer Mitgliedschaft im Mieterverein sind gesetzlich unzulässig. Hier gilt das "Recht zur Lüge" – Sie dürfen falsche Antworten geben, ohne dass dies später Konsequenzen für den Mietvertrag hat. Bei Fragen zum Gehalt oder Mietschulden müssen Sie jedoch bei der Wahrheit bleiben.

Worauf sollte ich als Erstes achten, wenn ich die Wohnung betrete?

Achten Sie sofort auf den Geruch und das Licht. Riecht es muffig? Das könnte auf versteckten Schimmel hindeuten. Wie hell ist die Wohnung bei Tageslicht? Schauen Sie auch auf die Fenster (Sind sie modern und dicht?).

Muss mich der Vermieter auf versteckte Mängel hinweisen?

Ja, der Vermieter hat eine Aufklärungspflicht bei schwerwiegenden, nicht offensichtlichen Mängeln (z. B. wenn die Wohnung extrem hellhörig ist oder es einen frischen Wasserschaden gab). Bei offensichtlichen Mängeln (z. B. ein kaputter Fliesenboden) gilt jedoch in der Regel: Gekauft wie gesehen.

Die Zusage ist da? Mietvertrag prüfen!

Unterschreiben Sie nichts blind! Über 50 % der Mietverträge enthalten unzulässige Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Haustierverboten oder starren Fristen.

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