Sie können bei der Wohnungsübergabe, Abnahme oder einem wichtigen Besichtigungstermin nicht persönlich anwesend sein? Ob durch Urlaub, Krankheit oder weite Anreise – Sie können problemlos einen Freund, Verwandten oder Makler bevollmächtigen.
Damit die Vertrauensperson rechtsgültig Schlüssel entgegennehmen oder ein Mängelprotokoll für Sie unterschreiben darf, verlangen Vermieter oder Hausverwaltungen ein offizielles Dokument. Erstellen Sie hier in 2 Minuten ein versandfertiges PDF-Layout.
Das Übergabeprotokoll ist bei Auszug oder Einzug das wichtigste Dokument zwischen Mieter und Vermieter. Wer es unterschreibt, bestätigt verbindlich den Zustand der Wohnung (z.B. Zählerstände, Kratzer im Parkett).
Wenn Sie jemanden bevollmächtigen, handelt diese Person in Ihrem Namen. Das bedeutet: Unterschreibt Ihr Stellvertreter, dass keine Mängel vorhanden sind, können Sie später nicht das Gegenteil behaupten. Instruieren Sie Ihre Vertrauensperson daher vorab genau und bitten Sie sie, im Zweifel Fotos zu machen, bevor sie unterschreibt.
Ja, in der Regel darf der Vermieter (oder die Hausverwaltung) einen ordnungsgemäß Bevollmächtigten nicht ablehnen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht im Original vorliegt und sich die Vertrauensperson per Ausweis identifizieren kann.
Nein. Der Bevollmächtigte tritt als Ihr Vertreter auf ("Boten- bzw. Vertreterfunktion"). Wenn er etwas übersieht und das Protokoll unterschreibt, binden diese Fehler Sie als Hauptmieter. Der Stellvertreter kann vom Vermieter nicht haftbar gemacht werden (Ausnahme: Vorsätzlicher Betrug).
Meistens nein. Viele Hausverwaltungen bestehen auf die Vorlage des Originals. Drucken Sie unser generiertes PDF aus, unterschreiben Sie es handschriftlich (falls Sie nicht unsere digitale Unterschrift nutzen) und geben Sie das Original Ihrem Vertreter mit.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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