Zahlen Sie Ihre Mietkaution bar oder kaufen Sie die Einbauküche vom Vormieter ab? Bei der Übergabe von Bargeld im Rahmen eines Umzugs geht es oft um hunderte oder tausende Euro. Ohne schriftlichen Nachweis haben Sie vor Gericht schlechte Karten, falls der Vermieter behauptet, das Geld nie erhalten zu haben.
Wer bar bezahlt, hat ein gesetzliches Recht auf eine schriftliche Empfangsbestätigung (§ 368 BGB). Erstellen Sie hier in wenigen Sekunden eine rechtssichere, klassische Quittung als PDF. Geben Sie die Daten einfach am Handy ein und lassen Sie den Vermieter oder Vormieter direkt auf dem Bildschirm unterschreiben!
Rund um den Ein- und Auszug fließt häufig noch Bargeld. Seien es Abstands-Zahlungen, Abstand für Laminat oder die erste Rate der Mietkaution direkt bei der Schlüsselübergabe. Ohne Quittung gilt: Aussage gegen Aussage.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen die Kaution gem. § 551 BGB in drei Raten zahlen (die erste Rate zu Mietbeginn). Zahlt der Mieter diese erste Rate in bar bei der Wohnungsübergabe, muss der Vermieter dies zwingend quittieren. Tipp: Schreiben Sie in den Verwendungszweck der Quittung genau: "1. Rate der Mietkaution für Wohnung [Adresse]".
Sie übernehmen die Küche, die Waschmaschine oder maßgefertigte Rollos vom Vormieter? Nutzen Sie unsere Vorlage, um das Geschäft abzuschließen. Die Quittung dient hier gleichzeitig als Zahlungsnachweis und Kaufbeleg. Ohne diesen Beleg könnte der Vormieter (oder im schlimmsten Fall der Vermieter) beim späteren Auszug Eigentumsansprüche an der Küche anmelden.
Nein. Als Mieter haben Sie das Recht, die Kaution zu überweisen. Wenn Sie sich jedoch freiwillig auf eine Barzahlung einigen, haben Sie wiederum das Recht, das Geld nur gegen Aushändigung einer formell korrekten Quittung zu übergeben.
Wenn Sie das Geld überweisen: Ja. Ein Kontoauszug ist ein anerkannter Nachweis. Wenn Sie das Geld aber vorher am Automaten abheben und dem Vermieter in die Hand drücken, beweist der Kontoauszug nur die Abhebung, nicht aber, dass der Vermieter das Geld auch wirklich erhalten hat. Hier ist die Quittung zwingend erforderlich.
Seien Sie so präzise wie möglich. Schreiben Sie nicht nur "Küche", sondern "Ablöse für Einbauküche inkl. Elektrogeräte, Wohnung 3. OG links, Musterstraße 1". So schließen Sie spätere Verwechslungen aus.
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