Sie haben das Übergabeprotokoll unterschrieben – und später festgestellt, dass dort Fehler oder falsche Mängel vermerkt sind? Kein Problem: Sie können dem Protokoll auch nachträglich widersprechen. Entscheidend ist, dass Sie schnell reagieren, Ihre Argumente schriftlich festhalten und Beweise sichern.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.
Viele Mieter:innen glauben, mit der Unterschrift unter dem Übergabeprotokoll alle Angaben akzeptiert zu haben. Das ist falsch. Juristisch ist eine Unterschrift in der Regel keine Schuldanerkenntnis, sondern dokumentiert lediglich Ihre Anwesenheit und Kenntnisnahme.
Wenn das Protokoll Fehler enthält – etwa weil der Vermieter normale Abnutzung als Schaden deklariert oder Mängel hinzufügt, die Sie nicht verursacht haben – können Sie diesen Angaben schriftlich widersprechen.
Reagieren Sie schnell und sachlich – idealerweise innerhalb weniger Tage. Ein später Widerspruch wirkt weniger glaubwürdig.
Das Protokoll ist ein starkes Beweismittel – für beide Seiten. Ihr Widerspruch ist deshalb entscheidend, um eine abweichende Sichtweise schriftlich zu dokumentieren. Fehlt ein Widerspruch, kann das Protokoll bei Streitigkeiten um Kaution oder Schadensersatz gegen Sie ausgelegt werden.
Der Vermieter kann:
Mit dem Widerspruchs-Generator erstellen Sie in wenigen Minuten ein professionelles Schreiben, das alle rechtlich relevanten Angaben enthält – inklusive Verweis auf das Protokolldatum, Begründung und Versandhinweis. So sichern Sie sich ab und können Ihre Kaution schneller zurückfordern.
Ja. Ihre Unterschrift bestätigt nur, dass Sie bei der Übergabe anwesend waren. Wenn Sie mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sind, sollten Sie diese schriftlich klarstellen – am besten innerhalb weniger Tage.
Keine gesetzliche Frist, aber je früher, desto besser. Ein Widerspruch innerhalb einer Woche gilt als glaubwürdig und beweissicher.
Der Vermieter kann ihn annehmen oder zurückweisen. Kommt es zu einem Kautionsstreit, ist Ihr schriftlicher Widerspruch Ihre wichtigste Verteidigung.
Mit Fotos, Zeugen, Einzugsprotokoll oder alten Mängelanzeigen. Diese Beweise sollten Sie dem Widerspruch beifügen oder zumindest erwähnen.
Nur, wenn er den Schaden konkret nachweist. Ein rechtzeitig eingereichter, gut begründeter Widerspruch stärkt Ihre Chancen auf die volle Kautionsrückzahlung erheblich.