Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung: Ihr Recht auf Prüfung

Die jährliche Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) sorgt oft für Überraschungen – meist in Form einer hohen Nachzahlung. Doch Sie müssen die Abrechnung Ihres Vermieters nicht blind akzeptieren. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, alle zugrundeliegenden Originalbelege zu prüfen. Dieses Recht ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Widerspruch.

Was ist die Belegeinsicht und warum ist sie so wichtig?

Die Belegeinsicht ist Ihr Recht als Mieter:in, alle **Originalrechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise** einzusehen, die Ihr Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verwendet hat. Nur so können Sie die Abrechnung auf ihre "sachliche und rechnerische Richtigkeit" überprüfen.

Ohne die Belege zu sehen, ist eine fundierte Prüfung unmöglich. Die Belegeinsicht ist daher der **zwingend notwendige erste Schritt** vor einem detaillierten Widerspruch.

Ihr stärkstes Druckmittel: Das Zurückbehaltungsrecht

Solange Ihr Vermieter Ihnen die geforderte Belegeinsicht nicht gewährt, sind Sie **nicht verpflichtet, die geforderte Nachzahlung zu leisten**. Ihnen steht ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht zu. Erst nachdem Sie die Möglichkeit zur Prüfung hatten und die Forderung sich als korrekt herausstellt, wird die Nachzahlung fällig. Dies ist Ihr stärkstes Mittel, um Ihr Recht auf Einsichtnahme durchzusetzen.

Wie läuft die Belegeinsicht ab?

  1. Schriftlich anfordern: Fordern Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich und mit einer Fristsetzung von ca. 14 Tagen auf, Ihnen Terminvorschläge für die Einsicht zu unterbreiten.
  2. Ort der Einsicht: Die Einsicht findet in der Regel in den Geschäftsräumen des Vermieters oder der Verwaltung statt. Sie müssen dorthin gehen; der Vermieter muss die Belege nicht zu Ihnen bringen.
  3. Umfang der Prüfung: Sie dürfen alle relevanten Dokumente einsehen. Das umfasst nicht nur Rechnungen, sondern auch z.B. Wartungsverträge oder Versicherungs-Policen.
  4. Hilfsmittel sind erlaubt: Sie dürfen sich Notizen machen, die Belege mit dem Smartphone abfotografieren und eine sachkundige Person (z.B. einen Freund, der sich auskennt, oder einen Vertreter des Mietervereins) mitbringen.

Sonderfall: Anspruch auf Zusendung von Kopien

Grundsätzlich haben Sie kein Anrecht darauf, dass Ihnen der Vermieter Kopien aller Belege zuschickt. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen die persönliche Einsichtnahme vor Ort **unzumutbar** ist. Das ist der Fall bei:

In diesem Fall können Sie die Zusendung von Kopien verlangen, müssen aber anbieten, die anfallenden Kopierkosten zu erstatten.

Ihr Recht formell und sicher einfordern

Ein formelles Schreiben ist der beste Weg, um Ihren Anspruch auf Belegeinsicht geltend zu machen. Unser Generator erstellt Ihnen ein rechtssicheres Schreiben, das sich auf die relevanten Gesetze beruft, eine klare Frist setzt und auf Ihr Zurückbehaltungsrecht hinweist.

Zum Generator: Antrag auf Belegeinsicht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, die Belegeinsicht zu verlangen?

Sie können die Belegeinsicht innerhalb der Widerspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung verlangen. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, den Antrag sofort nach Erhalt der Abrechnung zu stellen, insbesondere wenn eine Nachzahlung gefordert wird.

Der Vermieter reagiert nicht auf meinen Antrag. Was nun?

Wenn der Vermieter Ihnen die Belegeinsicht verweigert, können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und müssen die geforderte Nachzahlung nicht bezahlen. Weigert er sich weiterhin, bleibt als letzter Schritt nur die Klage auf Belegeinsicht vor Gericht.

Darf ich bei der Belegeinsicht Fotos von den Belegen machen?

Ja. Gerichte haben bestätigt, dass Mieter:innen das Recht haben, bei der Einsichtnahme Fotos von den Belegen mit dem Smartphone zu machen. Das ermöglicht eine ruhige und gründliche Prüfung zu Hause.