Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung: Ihr Recht auf Prüfung
Die jährliche Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) sorgt oft für Überraschungen – meist in Form einer hohen Nachzahlung. Doch Sie müssen die Abrechnung Ihres Vermieters nicht blind akzeptieren. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, alle zugrundeliegenden Originalbelege zu prüfen. Dieses Recht ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Widerspruch.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Mieter-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist die Belegeinsicht und warum ist sie so wichtig?
Die Belegeinsicht ist Ihr Recht als Mieter:in, alle **Originalrechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise** einzusehen, die Ihr Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verwendet hat. Nur so können Sie die Abrechnung auf ihre "sachliche und rechnerische Richtigkeit" überprüfen.
Sachliche Prüfung: Wurden nur umlagefähige Kosten abgerechnet? Wurden Kosten für Reparaturen (nicht umlagefähig) fälschlicherweise als Wartung deklariert?
Rechnerische Prüfung: Wurden alle Beträge korrekt addiert? Wurde der richtige Verteilerschlüssel auf Ihre Wohnung angewendet?
Ohne die Belege zu sehen, ist eine fundierte Prüfung unmöglich. Die Belegeinsicht ist daher der **zwingend notwendige erste Schritt** vor einem detaillierten Widerspruch.
Ihr stärkstes Druckmittel: Das Zurückbehaltungsrecht
Solange Ihr Vermieter Ihnen die geforderte Belegeinsicht nicht gewährt, sind Sie **nicht verpflichtet, die geforderte Nachzahlung zu leisten**. Ihnen steht ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht zu. Erst nachdem Sie die Möglichkeit zur Prüfung hatten und die Forderung sich als korrekt herausstellt, wird die Nachzahlung fällig. Dies ist Ihr stärkstes Mittel, um Ihr Recht auf Einsichtnahme durchzusetzen.
Wie läuft die Belegeinsicht ab?
Schriftlich anfordern: Fordern Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich und mit einer Fristsetzung von ca. 14 Tagen auf, Ihnen Terminvorschläge für die Einsicht zu unterbreiten.
Ort der Einsicht: Die Einsicht findet in der Regel in den Geschäftsräumen des Vermieters oder der Verwaltung statt. Sie müssen dorthin gehen; der Vermieter muss die Belege nicht zu Ihnen bringen.
Umfang der Prüfung: Sie dürfen alle relevanten Dokumente einsehen. Das umfasst nicht nur Rechnungen, sondern auch z.B. Wartungsverträge oder Versicherungs-Policen.
Hilfsmittel sind erlaubt: Sie dürfen sich Notizen machen, die Belege mit dem Smartphone abfotografieren und eine sachkundige Person (z.B. einen Freund, der sich auskennt, oder einen Vertreter des Mietervereins) mitbringen.
Sonderfall: Anspruch auf Zusendung von Kopien
Grundsätzlich haben Sie kein Anrecht darauf, dass Ihnen der Vermieter Kopien aller Belege zuschickt. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen die persönliche Einsichtnahme vor Ort **unzumutbar** ist. Das ist der Fall bei:
Großer Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und den Geschäftsräumen des Vermieters (Gerichte sehen dies oft bei über 50-100 km als gegeben an).
Krankheit oder Gebrechlichkeit, die eine Anreise unmöglich macht.
In diesem Fall können Sie die Zusendung von Kopien verlangen, müssen aber anbieten, die anfallenden Kopierkosten zu erstatten.
Ihr Recht formell und sicher einfordern
Ein formelles Schreiben ist der beste Weg, um Ihren Anspruch auf Belegeinsicht geltend zu machen. Unser Generator erstellt Ihnen ein rechtssicheres Schreiben, das sich auf die relevanten Gesetze beruft, eine klare Frist setzt und auf Ihr Zurückbehaltungsrecht hinweist.
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Checkliste – Belegeinsicht Nebenkosten
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Die Rechnung, die nicht stimmt
Ausgangslage: Herr Bauer, 55, erhält Nebenkostenabrechnung. Seine Nachzahlung: 380 €. "Das ist viel zu viel für eine Person allein."
Problem: Er sieht nur Summen, keine Belege. Hausmeister-Kosten sind verdoppelt, aber nur eine Person macht Arbeit.
Maßnahme: Einschreiben: "Ich fordere Belegeinsicht bis 20.01. auf für: Hausmeister-, Wasser-, Abwasser-, Versicherungskosten." Mieterbund-Tipp: "Das ist Dein Recht!"
Ergebnis: Vermieter zeigt Belege. Hausmeister-Rechnung ist fehlerhaft – sollte 120 € sein, nicht 240 €. Bauer zahlt nur 180 € statt 380 €. "200 € Differenz! Danke, dass ich gefragt habe."
Beispiel 2 – Belege zeigen: Niemand zahlt außer Ihnen
Ausgangslage: Frau Keller, 48, 4-Parteien-Haus. Sie zahlt 95 € Wasser/Monat bei 1 Person, Nachbar mit 3 Personen zahlt 50 €.
Problem: "Das kann nicht richtig sein", denkt sie. Sie fragt nach Belegeinsicht.
Maßnahme: Belegeinsicht zeigt: Wassermesser Nachbar defekt seit 2 Jahren, wurde nicht getauscht. Alle Kosten auf Keller verteilt.
Ergebnis: Vermieter muss zahlen. Wassermesser repariert, Kellers Abrechnung korrigiert. Rückzahlung 280 € für zu viel gezahltes Wasser. "Jetzt läuft es fair."
Hinweis: Belegeinsicht ist ein Rechtsanspruch (§ 259 BGB)! Vermieter muss innerhalb angemessener Frist vorzeigen. Dokumentieren und vergleichen!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit, die Belegeinsicht zu verlangen?
Sie können die Belegeinsicht innerhalb der Widerspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung verlangen. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, den Antrag sofort nach Erhalt der Abrechnung zu stellen, insbesondere wenn eine Nachzahlung gefordert wird.
Der Vermieter reagiert nicht auf meinen Antrag. Was nun?
Wenn der Vermieter Ihnen die Belegeinsicht verweigert, können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und müssen die geforderte Nachzahlung nicht bezahlen. Weigert er sich weiterhin, bleibt als letzter Schritt nur die Klage auf Belegeinsicht vor Gericht.
Darf ich bei der Belegeinsicht Fotos von den Belegen machen?
Ja. Gerichte haben bestätigt, dass Mieter:innen das Recht haben, bei der Einsichtnahme Fotos von den Belegen mit dem Smartphone zu machen. Das ermöglicht eine ruhige und gründliche Prüfung zu Hause.