Die jährliche Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) sorgt oft für Überraschungen – meist in Form einer hohen Nachzahlung. Doch Sie müssen die Abrechnung Ihres Vermieters nicht blind akzeptieren. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, alle zugrundeliegenden Originalbelege zu prüfen. Dieses Recht ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Widerspruch.
Die Belegeinsicht ist Ihr Recht als Mieter:in, alle **Originalrechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise** einzusehen, die Ihr Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verwendet hat. Nur so können Sie die Abrechnung auf ihre "sachliche und rechnerische Richtigkeit" überprüfen.
Ohne die Belege zu sehen, ist eine fundierte Prüfung unmöglich. Die Belegeinsicht ist daher der **zwingend notwendige erste Schritt** vor einem detaillierten Widerspruch.
Solange Ihr Vermieter Ihnen die geforderte Belegeinsicht nicht gewährt, sind Sie **nicht verpflichtet, die geforderte Nachzahlung zu leisten**. Ihnen steht ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht zu. Erst nachdem Sie die Möglichkeit zur Prüfung hatten und die Forderung sich als korrekt herausstellt, wird die Nachzahlung fällig. Dies ist Ihr stärkstes Mittel, um Ihr Recht auf Einsichtnahme durchzusetzen.
Grundsätzlich haben Sie kein Anrecht darauf, dass Ihnen der Vermieter Kopien aller Belege zuschickt. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen die persönliche Einsichtnahme vor Ort **unzumutbar** ist. Das ist der Fall bei:
In diesem Fall können Sie die Zusendung von Kopien verlangen, müssen aber anbieten, die anfallenden Kopierkosten zu erstatten.
Ein formelles Schreiben ist der beste Weg, um Ihren Anspruch auf Belegeinsicht geltend zu machen. Unser Generator erstellt Ihnen ein rechtssicheres Schreiben, das sich auf die relevanten Gesetze beruft, eine klare Frist setzt und auf Ihr Zurückbehaltungsrecht hinweist.
Sie können die Belegeinsicht innerhalb der Widerspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung verlangen. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, den Antrag sofort nach Erhalt der Abrechnung zu stellen, insbesondere wenn eine Nachzahlung gefordert wird.
Wenn der Vermieter Ihnen die Belegeinsicht verweigert, können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und müssen die geforderte Nachzahlung nicht bezahlen. Weigert er sich weiterhin, bleibt als letzter Schritt nur die Klage auf Belegeinsicht vor Gericht.
Ja. Gerichte haben bestätigt, dass Mieter:innen das Recht haben, bei der Einsichtnahme Fotos von den Belegen mit dem Smartphone zu machen. Das ermöglicht eine ruhige und gründliche Prüfung zu Hause.