Werden Sie nach dem Auszug zur Renovierung aufgefordert, lohnt sich eine Prüfung, ob tatsächlich eine wirksame Pflicht zu Schönheitsreparaturen besteht. Für normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB). Häufige Streitpunkte sind z.B. „starre Fristen“ in Formularmietverträgen (BGH VIII ZR 361/03) oder eine unrenoviert übergebene Wohnung ohne angemessenen Ausgleich (BGH VIII ZR 185/14).
Versenden Sie Ihr Schreiben nachweisbar, damit der Zugang belegt werden kann – insbesondere falls der Vermieter sonst Abzüge von der Kaution ankündigt. (Tipp: Zusätzlich können Sie um Konkretisierung bitten, welche Arbeiten genau verlangt werden und worauf die Forderung gestützt wird.)
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026