Für Hunde und Katzen verlangen viele Mietverhältnisse eine Zustimmung des Vermieters. Ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag ist jedoch unwirksam; es kommt auf eine Abwägung im Einzelfall an (BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12). Dieses Tool hilft, dem Vermieter die wichtigsten Angaben strukturiert zu übermitteln (Tierart, Rasse/Typ, Alter, Größe/Gewicht und Zusicherungen zur Rücksichtnahme).
Eine unerlaubte Tierhaltung kann zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Bitten Sie daher immer zuerst um Erlaubnis, bevor das Tier einzieht, und bewahren Sie die Zustimmung (am besten schriftlich) auf.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Redaktionell geprüft: 02.01.2026