Kleintiere wie Hamster oder Zierfische sind immer erlaubt. Für die Haltung von Hunden oder Katzen benötigen Sie jedoch in der Regel die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters. Ein generelles Verbot im Mietvertrag ist oft unwirksam, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Eine unerlaubte Tierhaltung kann zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Bitten Sie daher immer zuerst um Erlaubnis, bevor das Tier einzieht.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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